Würth Benedikt · Ständerat · 2024-12-03
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-03
Wortprotokoll
Vorab danke ich dem Bundesrat für den Antrag auf Annahme meiner Motion. Die Motion betrifft nicht ein sehr grosses, aber ein für die Praxis und den Kulturlandschutz relevantes Thema.
Der Wald ist in seiner flächenmässigen Ausdehnung nicht mehr bedroht. Im Gegenteil, der Wald in der Schweiz wächst. Allerdings, und das ist mir als ehemaligem Forstdirektor auch bewusst, sind die kantonsspezifischen Verhältnisse sehr unterschiedlich. Der Wald bleibt aber, und das ist mir wichtig zu sagen, bei Annahme meiner Motion in seinem Bestand grundsätzlich geschützt und kann nur in Ausnahmefällen gerodet werden. Auch der Nachweis der wichtigen Gründe für eine Rodung soll weiterhin uneingeschränkt erbracht werden müssen. Abgesehen von den temporären Rodungen soll der Rodungsersatz künftig qualitativ erfolgen können, wobei - auch das ist mir wichtig - die Prüfung, ob Realersatz möglich ist, weiterhin erfolgt. Die Motion verlangt nicht, dass diese Prüfung nicht mehr erfolgt.
Der Hinweis auf temporäre Rodungen ist wichtig. 70 Prozent der Rodungen in der Schweiz sind temporär, und hier braucht es weiterhin einen Eins-zu-eins-Realersatz. Sie haben gerade heute in der Presse ein praktisches Beispiel dazu gelesen. In den Belpauen werden vier Hektaren Wald temporär gerodet, damit eine neue Trinkwasserleitung verlegt werden kann - also ein typisches Beispiel übergeordneter öffentlicher Interessen. Hier soll natürlich Realersatz, Wiederaufforstung, geleistet werden.
Realersatz ist aber nicht immer möglich, das ist halt im Mittelland die Realität. Und natürlich können Sie auch in den Talböden der Bergkantone aufgrund der räumlichen Verhältnisse nicht immer Realersatz leisten. Dann greift, bereits gemäss geltendem Recht, das Instrument der qualitativen Ausgleichsmassnahmen.
Diese betreffen heute regelmässig bzw. eben ausschliesslich landwirtschaftliche Flächen und vermindern somit das Kulturland. Hier knüpft meine Motion an. Ich möchte hier etwas Gegensteuer geben und naheliegenderweise auch den Wald selbst für qualitative Kompensationsmassnahmen beiziehen. Mit anderen Worten soll der bestehende Wald stärker zugunsten der Natur bzw. der Waldwirtschaft aufgewertet werden. Diese Massnahmen sollen auch in den jeweiligen Programmvereinbarungen - Waldbiodiversität unter anderem - mitberücksichtigt werden.
Das Kompensationsinstrument zugunsten der Stärkung des Waldes soll somit ein stärkeres Gewicht erhalten, dies nicht zuletzt, und das ist die Motivation dieser Motion, um eben auch bestehendes Kulturland zu schonen. Mit einem Richtwert von 50 Prozent soll ein entsprechender Rahmen gesetzt werden. Das Potenzial für solche Aufwertungen im Wald ist gross, insbesondere auch im Hinblick auf Anpassungen an den Klimawandel.
Sie haben auch eine Zuschrift der schon heute Morgen zitierten Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL) erhalten. Mich hat diese erstaunt. Mich hat erstaunt, wie dogmatisch, ja geradezu fast ideologisch die KWL diese Motion bewertet. Ich glaube, hier haben einige Funktionäre vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr gesehen. Aufgrund persönlicher Gespräche mit Regierungsmitgliedern kann ich mir nicht vorstellen, dass dies wirklich eine breit abgestützte Haltung der KWL sein soll.
Und schliesslich: Die Motion ist bewusst moderat formuliert. Es gibt zu diesem Thema auch eine Vorgängermotion, die Motion Ettlin Erich 18.3869. Diese verlangte damals, dass Rodungsersatz und ökologische Ausgleichsmassnahmen generell nicht mehr auf landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgen sollen. Meine Motion geht, wie erwähnt, von einem Richtwert von 50 Prozent aus.
Ich fasse zusammen:
1.[NB]Es braucht weiterhin wichtige Gründe, die für eine Rodung beigebracht werden müssen, und die Hürden sind auch weiterhin hoch.
2.[NB]Es ist klar, dass der Verzicht auf Realersatz im Rodungsgesuch selbst nachvollziehbar begründet werden muss; die Behörde prüft weiterhin die Frage der Möglichkeit eines Realersatzes.
Definitive Rodungen sind unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen da und dort aber nötig. Ich habe es bereits erwähnt: Im Mittelland und auch in den Talböden der Gebirgskantone ist die Realisierung von flächengleichen Ersatzaufforstungen eben nicht immer möglich. Hier greift das Instrument der Ausgleichsmassnahmen. Im Sinne der Schonung des Kulturlandes will ich eine gewisse Stärkung der Waldbiodiversität, auch des Waldes selbst. Hier mehr Flexibilität zu erzielen, ist das Kernanliegen dieser Motion.
Ich bedanke mich nochmals beim Bundesrat, dass er diese Auffassung teilt und die Motion zur Annahme empfiehlt. Ich bitte Sie, diesem Antrag zu folgen.