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Graf Maya · Ständerat · 2024-12-03

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2024-12-03

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen beantragen, diese Motion abzulehnen. Sie haben neben dem Schreiben der Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft - das ist die Konferenz der Direktorinnen und Direktoren der Kantone -, die Ihnen ebenfalls die Ablehnung empfiehlt, auch das Schreiben von Wald Schweiz, dem Verband der Waldeigentümer, bekommen, der Ihnen ebenso empfiehlt, diese Motion nicht anzunehmen. Warum? Ich gebe Ihnen gerne folgende Gründe:

Der erste Grund ist, dass in dieser Motion - wie auch in der Motion Ettlin Erich 18.3869, "Kulturland und Wald sind gleichwertig. Stopp dem Kulturlandverlust zugunsten der Waldflächenausdehnung", auf die wir noch zu sprechen kommen werden - mit der Flexibilisierung des Rodungsersatzes ein Weg vorgeschlagen wird, der im Widerspruch zu Artikel 3 des Waldgesetzes steht. Sie wissen: Das Walderhaltungsgebot ist seit 1874 in der Bundesverfassung verankert. So ist uns allen seit Jahrhunderten eine natürliche Ressource mit ökologischen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Funktionen erhalten geblieben, die wir sonst nicht mehr hätten. Es ist auch festzuhalten, dass die in der Motion geforderte Flexibilität bereits heute verankert ist. In Artikel 7 Absatz 1 des Waldgesetzes steht zum Rodungsersatz: "Für jede Rodung ist in derselben Gegend mit standortgerechten Arten Realersatz zu leisten." Weiter steht bei Absatz 2: "Anstelle von Realersatz können gleichwertige Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden." Dann gibt es verschiedene Aufzählungen; die erspare ich Ihnen hier, Sie können diese nachlesen. Es ist also bereits heute in der Praxis möglich, diese Flexibilität zu leben.

Was mich aber am meisten erstaunt hat, ist, dass ich vom Bundesrat keine Begründung für seine Empfehlung auf Annahme der Motion gefunden habe. In der Stellungnahme steht einfach: "Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion." Ich bin dem nachgegangen und habe die Stellungnahme des Bundesrates vom 21.[NB]November 2018 zur Motion Ettlin Erich gefunden. Hier hat der Bundesrat klar festgehalten: "Der geforderte Verzicht auf Rodungsersatz" - klar, heute geht es um einen Teilersatz - "und [PAGE 1028] ökologische Ausgleichsmassnahmen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen hätten aber negative Auswirkungen auf den Schutz der Waldfläche, ohne dass dadurch der Schutz des Kulturlandes wesentlich gestärkt werden könnte. Durch diese Forderung würde de facto die Waldfläche im Mittelland und in Talebenen kontinuierlich abnehmen."

Weiter, es geht Herrn Würth ja auch um den Kulturlandschutz, wird in derselben Antwort von 2018 festgehalten, dass die Waldfläche in diesen intensiv genutzten Räumen in tieferen Lagen heute nicht zunimmt - sie nimmt ab. Es ist klar, der Druck in den Agglomerationen ist gross. Es ist vor allem in den höheren Lagen ein Problem, also in den Alpen, auf der Alpensüdseite, dort, wo Landwirtschaftsflächen nicht mehr bewirtschaftet werden. Eben gerade hier, in diesen intensiv genutzten Räumen, wo übrigens viele Menschen im Wald Erholung suchen - das ist ein ganz wichtiger Teil der Lebensqualität -, ist der Wald heute schon unter Druck.

Wenn wir dann schauen, wie es dort mit dem Kulturlandverlust aussieht, stellen wir fest, dass der Bundesrat in seiner Antwort 2018 schreibt, es gingen "pro Jahr lediglich rund 33 Hektaren oder 1 Prozent zulasten des Realersatzes für die definitiven Rodungen". Dank der neu eingeführten Flexibilisierung konnte bei durchschnittlich 11 Hektaren pro Jahr, also bei einem Drittel der definitiven Rodungen, ganz auf einen Rodungsersatz verzichtet werden.

Das heisst, dass das Problem, das Herr Würth hier aufwirft, gelöst ist. Es gibt nicht nur mit Artikel 7 des Waldgesetzes, sondern auch in der heutigen Praxis Lösungen. Zu diesen Lösungen gehört eben auch - das schreibt uns hier die Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft der Kantone -, dass viele Kantone heute schon sogenannte Poollösungen umgesetzt haben. Diese ermöglichen es, Rodungsbewilligungen zu erteilen, ohne das Landwirtschaftsland mit Realersatzflächen zu belasten. Auch bei Grossprojekten lassen sich in der Regel solche Lösungen finden. Wenn uns die Kantone, die diese Arbeit machen müssen, schreiben und sagen: "Wir haben Lösungen, wir brauchen diese Motion respektive Aufweichung hier nicht, wir erkennen das Problem und wir können es lösen", dann sollten wir auf die Kantone und auf die Praxis hören.

Mir ist noch wichtig, zu sagen, dass es eben gerade in Siedlungsnähe wichtig ist, den Wald zu erhalten, damit er alle seine Funktionen erfüllen kann - nicht nur in seiner Fläche, sondern natürlich auch in seiner Vielfalt. Der Verlust von Waldflächen in Siedlungsnähe kann ja nicht mit einer Zunahme der Waldfläche in den Alpen kompensiert werden. Es müssen also vor Ort, in den Regionen, angepasste Lösungen gesucht werden.

Am Schluss sage ich noch ein Wort zum Vorschlag, man könne ja mehr qualitative Ersatzmassnahmen für einen naturnahen Wald ergreifen. Das wird bereits gemacht. Es ist festzuhalten, dass jetzt nicht noch mehr ökologische Aufwertung von normalem Wald, und zwar Massnahmen und auch deren Finanzierung, möglich ist. Das ist bereits über die Bewirtschaftungsgrundsätze für einen naturnahen Waldbau abgedeckt. Gerade in unserem Kanton haben wir einen naturnahen Waldbau, und diese qualitative Aufwertung wird in unseren Wäldern eigentlich täglich gemacht.

Daher, aus all diesen Gründen, möchte ich Sie bitten, dieser Motion nicht zuzustimmen.