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Müller Damian · Ständerat · 2024-12-04

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-04

Wortprotokoll

Die Volksinitiative "für ein besseres Leben im Alter", die Initiative für eine 13.[NB]AHV-Rente, wurde in der Volksabstimmung vom 3.[NB]März dieses Jahres angenommen. Am 16.[NB]Oktober dieses Jahres hat der Bundesrat die Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der Volksinitiative für eine 13.[NB]AHV-Rente verabschiedet. Er beantragt, die 13.[NB]AHV-Rente ab dem Jahr 2026 einmal jährlich im Dezember auszuzahlen und sie durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte zu finanzieren. Der Normalsatz der Mehrwertsteuer würde also von heute 8,1 Prozent auf 8,8 Prozent steigen, der Sondersatz für die Hotellerie von 3,8 auf 4,2 Prozent und der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfes von 2,6 auf 2,8 Prozent.

Der Bundesrat schlägt ausserdem vor, den Bundesanteil an den AHV-Ausgaben anzupassen. Im Jahr 2026 werden die Ausgaben für die 13.[NB]AHV-Rente voraussichtlich rund 4,2 Milliarden Franken betragen. Davon würde der Bund nach geltender Ordnung 20,2 Prozent finanzieren. Dies entspräche rund 850 Millionen Franken. Angesichts der drohenden Defizite im Bundeshaushalt soll die zusätzliche Belastung des Bundes begrenzt und der Bundesbeitrag auf 19,5 Prozent gesenkt werden. Damit würde sich der Bund im Einführungsjahr noch mit rund 450 Millionen Franken an den Kosten der 13.[NB]AHV-Rente beteiligen. Ohne Zusatzfinanzierung würde die AHV schon im Jahr der Einführung der 13.[NB]Altersrente, im Jahr 2026, mehr ausgeben als einnehmen. Dadurch würde der Stand des AHV-Ausgleichsfonds rasch unter die gesetzlich vorgeschriebene Schwelle von 100 Prozent einer Jahresausgabe der AHV sinken. Ziel des Bundesrates ist hingegen, dass der AHV-Ausgleichsfonds bis im Jahr 2030 im Gleichgewicht bleibt. Für die Stabilisierung der AHV nach 2030 wird der Bundesrat dem Parlament eine separate Vorlage unterbreiten. Geplant ist dies per Ende 2026.

Die Finanzkommission des Ständerates hat sich ebenfalls am 16.[NB]Oktober dieses Jahres über die Vorlage zur Finanzierung und Umsetzung der 13.[NB]AHV-Rente gebeugt und beantragt, der Senkung des Bundesbeitrags von 20,2 Prozent auf 19,5 Prozent zuzustimmen. Die SGK-S nahm am 29.[NB]Oktober 2024 in Anwesenheit von Bundesrätin Baume-Schneider ihre Beratung zu diesem Geschäft auf und hörte einleitend die Sozialpartner an. Die Kommission hält fest, dass die 13.[NB]AHV-Rente bei ihrer Einführung im Jahr 2026 zwar nahezu 4,2 Milliarden Franken kosten wird, sich die Lage des AHV-Ausgleichsfonds aber ohne sofortige neue Finanzierungsquelle erst ab 2029 deutlich verschlechtern dürfte. Sie ist daher der Ansicht, dass sich das Parlament die Zeit für eine ernsthafte und dokumentierte Analyse der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten nehmen sollte. Zudem sollte auch die nächste umfassende AHV-Reform berücksichtigt werden, die für spätestens 2026 erwartet wird.

Um eine umfassende, ausgewogene und nachhaltige Lösung zu finden, ist insbesondere den zahlreichen Herausforderungen Rechnung zu tragen, die sich in den kommenden Jahren im Bereich der Sozialversicherungen stellen. Im Hinblick auf ihre weitere Beratung des Geschäfts im ersten Quartal 2025 hat die Kommission der Verwaltung deshalb mehrere Prüfaufträge erteilt. Sie wünscht unter anderem, dass die Verwaltung eine gemischte Finanzierungslösung für die 13.[NB]AHV-Rente sowie einen umfassenden Finanzierungsansatz sowohl für die 13.[NB]AHV-Rente als auch für die Aufhebung der Rentenplafonierung für Ehepaare prüft. Zudem möchte die Kommission detaillierte Zahlen zur Entwicklung der Arbeitnehmerbeiträge für die Arbeitslosenversicherung sowie zu den Mehrwertsteuereinnahmen erhalten.

Wir befinden heute folglich noch nicht über die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente, sondern einzig über deren Umsetzung. Der vorliegende Entwurf 1 sieht vor, dass die 13.[NB]AHV-Rente einmal jährlich im Dezember anteilsmässig an Personen ausbezahlt wird, die zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf eine Altersrente haben. Die Höhe der monatlichen Altersrenten wird durch diesen Zuschlag nicht beeinflusst. Im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung wird zudem geregelt, dass die 13.[NB]AHV-Rente bei den anrechenbaren Einnahmen nicht berücksichtigt wird.

Eine einmalige Auszahlung hat gemäss Botschaft des Bundesrates für die Berechtigten den Vorteil, dass mit der 13.[NB]AHV-Rente die zahlreichen Rechnungen gegen Ende des Jahres beglichen werden können und dass sie für die einzelnen Personen einen grösseren Effekt hat. Zudem ist die Umsetzung in Form einer jährlichen Auszahlung hinsichtlich der Koordination mit den Ergänzungsleistungen einfacher, da so klar zwischen der monatlichen Altersrente und dem Zuschlag der 13.[NB]AHV-Rente, welcher nicht in die Berechnung der Ergänzungsleistungen einbezogen wird, unterschieden werden kann. Unser Rat hat in diesem Sinne bereits in der Sommersession ohne Gegenantrag die Motion Stark 24.3221, "13.[NB]AHV-Rente[NB]einmal[NB]pro[NB]Jahr[NB]auszahlen", angenommen.

Die SGK-S ist der Argumentation des Bundesrates gefolgt und hat der Umsetzung der 13.[NB]AHV-Rente in der Gesamtabstimmung einstimmig zugestimmt. Somit ist sichergestellt, dass die 13.[NB]AHV-Rente im Dezember 2026 in einem Mal ausbezahlt wird.

Ich bitte Sie, gemäss dem Antrag der Kommission heute auf den Entwurf 1 einzutreten und ihn anzunehmen. Die Finanzierung werden wir im Laufe des nächsten Jahres - so hoffe ich zumindest - zu Ende beraten. Wir kommen dann mit den Entwürfen 2 und 3 wieder in den Rat.