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Wyss Sarah · Nationalrat · 2024-12-04

Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-04

Wortprotokoll

Gut, ich beginne, auch wenn Sie nicht zuhören. Die Ausserordentlichkeit ist mehr als eine theoretische Debatte. Die Ausserordentlichkeit dient dazu, dass nicht steuerbare Ausgaben wie auch Einnahmen getätigt werden können, ohne dass andere Ausgaben infrage gestellt respektive in Mitleidenschaft gezogen werden müssen. Das Finanzhaushaltgesetz sieht diese Möglichkeit explizit so vor. So ist es völlig klar, und das war hier drin notabene auch unbestritten, dass die Ausgaben für den Schutzstatus S zur Bewältigung des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine bislang ausserordentlich abgebucht wurden. Diese Ausgaben sollten nicht andere Leistungen im Bundeshaushalt wegen der Schuldenbremse verdrängen.

Ich rekapituliere kurz: 2023, aber auch 2024 haben wir die Ausgaben ausserordentlich budgetiert, es gab eine ausserordentliche Abbuchung. Am 14.[NB]Februar 2024 hat der Bundesrat zur Haushaltsbereinigung kommuniziert, dass ein grosser Teil, rund 1 Milliarde Franken, auch im nächsten Jahr, 2025, ausserordentlich abgebucht werden soll. Doch gemäss Voranschlag, der im Juni 2024 erschienen ist, sollen nur noch 700 Millionen Franken ausserordentlich abgebucht werden, also viel weniger. 550 Millionen Franken sollen hingegen ordentlich abgebucht werden. Wahrscheinlich - das ist meine Vermutung oder Unterstellung - wollte der Bundesrat etwas Druck auf das Budget ausüben und den Handlungsspielraum verkleinern. Denn anders ist dieser Meinungsumschwung finanztechnisch nicht erklärbar.

Nun können wir diesen politischen Schlenker ändern. Genau das fordert meine Minderheit. Ich möchte die 550 Millionen Franken ausserordentlich abbuchen, so, wie es bereits 2023 und 2024 getan wurde, und so, wie es im Februar 2024 vorgesehen war, als teilweise gesagt wurde, dass rund 1 Milliarde Franken ausserordentlich abgebucht werden soll. Damit soll Raum und Luft geschaffen werden für Ihre Wünsche für die Landwirtschaft oder die Armee. Sie hätten dann die Möglichkeit, diese unsägliche Kürzung, die Sie soeben beschlossen haben, teilweise oder ganz rückgängig zu machen. Sie könnten verhindern, dass bei der internationalen Zusammenarbeit ein solcher Kahlschlag stattfinden muss.

Sie müssen nicht auf dem Buckel der Ärmsten und Schwächsten sparen, denn es gibt Alternativen. Eine solche Alternative liegt hier vor. Eine Erhöhung bei der Armee und ein Verzicht auf die Kürzung bei der internationalen Zusammenarbeit wären mit diesem Minderheitsantrag möglich. Ich bitte Sie deshalb, auch wenn Sie vorhin auf den anderen Knopf gedrückt haben, hier auf den richtigen zu drücken, nämlich für ein Ja zum Antrag der Minderheit.

Falls Sie Befürchtungen haben, dass das Ausgleichskonto zu stark belastet wird, kann ich Sie einigermassen beruhigen. Der Bundesrat - ich habe es schon einmal gesagt - hat bereits im Februar gesagt, dass er 1 Milliarde Franken ausserordentlich abbuchen möchte. Es gibt also keinen Grund, sich hier Sorgen zu machen. Vielleicht haben Sie ausserdem übersehen, dass im Band 2, Voranschlag 2025 mit IAFP 2026-2028 der Verwaltungseinheit EFD, auf Seite 27 vermerkt ist, dass es ausserordentliche Einnahmen gibt. Das ist die Sonderzuweisung der SNB über 236 Millionen Franken. Diese 236 Millionen Franken kann man nicht budgetieren, aber für Sie wichtig ist, zu sehen, dass wir das Konto nicht stark belasten.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, meiner Minderheit I zu folgen.