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Gredig Corina · Nationalrat · 2024-12-04

Gredig Corina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2024-12-04

Wortprotokoll

Im Rahmen der Neuen Regionalpolitik unterstützt der Bund Initiativen, Programme und Projekte zur wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Regionen, Berggebieten und Grenzregionen. Die entsprechenden Globalbeiträge werden den Kantonen basierend auf Programmvereinbarungen ausgerichtet. Die Unterstützung erfolgt aus dem Spezialfonds Regionalentwicklung, welcher aus Budgetkrediten des Bundes geäufnet wird. Der Fondsstand lag Ende 2023 bei gut 1,1 Milliarden, die Fondsliquidität bei rund 550 Millionen Franken. Der Bundesrat sah deshalb keine Notwendigkeit, hier nochmals 12,5 Millionen Franken einzustellen. Es handelt sich um einen bereits gut dotierten Fonds, und [PAGE 2110] uns wurde in der Kommission bestätigt, dass alle Projekte, die jetzt vorgesehen sind, auf der Basis dieses Fondsstands sehr gut durchgeführt werden können. Ich beantrage Ihnen hiermit, schlicht und einfach oder wieder einmal beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.

Bei meinen weiteren Minderheitsanträgen orientiere ich mich an der Expertengruppe Gaillard. Es sind aber lediglich abgespeckte Forderungen aus dem Expertenbericht Gaillard, die wir dann nächstes Jahr im Rahmen des Entlastungspaketes auf dem Tisch haben. Verschiedene Fraktionen haben sich ja bereits sehr positiv zum Bericht dieser Expertengruppe Gaillard geäussert. Die Minderheitsanträge bieten Ihnen hier die Gelegenheit, einige Aspekte aus dem Bericht der Expertengruppe Gaillard, aus dem Entlastungspaket, bereits 2025 umzusetzen.

Gemäss dem Bericht der Expertengruppe Gaillard wurden die Entsorgungsbeiträge für Fleisch, die Sie im Voranschlag 2025 unter der Position 708.A231.0227 finden, ursprünglich als Übergangslösung eingeführt. Aber wie so oft wurde daraus ein "Providurium". Eigentlich hätte das nur eine Übergangslösung sein sollen. Die Meldungen bei der Tierverkehrsdatenbank sind gesetzlich vorgeschrieben, und die Expertengruppe Gaillard sieht keinen Grund, die Meldedisziplin finanziell zu belohnen, und verlangt eine Abschaffung dieser Beiträge. Denn es handelt sich laut der Expertengruppe bei den Entsorgungsbeiträgen um die Subventionierung einer Branche und damit um eine Bundesausgabe mit marktverzerrender Wirkung. Diverse Fraktionen haben genau solche Subventionen jeweils angeprangert, weil sie eben marktverzerrend wirken.

Zur Position "Qualitäts- und Absatzförderung": Dort habe ich zwei Minderheiten. Der Bund unterstützt den Absatz landwirtschaftlicher Produkte und Exportinitiativen mit diversen Förderbeiträgen. Sie mögen sich gut daran erinnern, denn Sie haben letzthin zusätzliche Massnahmen beim Wein hinzugefügt, sodass nun der Steuerzahler auch Marketingmassnahmen für den Wein subventioniert. Empfänger der Mittel sind Organisationen und Trägerschaften der Ernährungswirtschaft. Meine Minderheit II verlangt, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben, statt eine Erhöhung vorzunehmen. Denn auch bei dieser Position setzt der Bericht der Expertengruppe Gaillard den Rotstift an. Wenn Sie dies unterstützen möchten, dann finden Sie hier mit dem Antrag meiner Minderheit II eine Option. Denn es handelt sich um Marketingmassnahmen, die der Steuerzahler quersubventioniert. Es geht um Massnahmen, die nicht direkt der Landwirtschaft, sondern der Industrie und auch der Bürokratie rund um die Landwirtschaft zugutekommen. Das hält der Expertenbericht Gaillard fest.

Des Weiteren gibt es eine Minderheit bei der Position "Beihilfen Viehwirtschaft". Basierend auf dem Landwirtschaftsgesetz kann der Bund Massnahmen zur Stützung der Fleisch- und Eierpreise quersubventionieren. Empfänger sind Fleischverwerter oder beispielsweise auch Eierpackstellen. Gemäss der Expertengruppe Gaillard handelt es sich auch bei dieser Position um eine Subvention der Stufe Rot in Bezug auf den effizienten Einsatz von Steuergeldern. Die Expertengruppe beurteilte direkte Marktschutzmassnahmen aus einer Effizienzsicht sehr kritisch, da sie zu Marktverzerrung führen können. Zudem kämen die Mittel in einem gewichtigen Ausmass gar nicht der Landwirtschaft, sondern den nachgelagerten Verarbeitungsbranchen zugute.

Sie haben hier also die Möglichkeit, mit diesen Minderheitsanträgen beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben oder einen Teil der Vorschläge der Expertengruppe Gaillard schon umzusetzen - in abgespeckter Form, wie ich bereits gesagt habe. Es ist nicht so, dass ich alles übernommen habe. Es geht um das Jahr 2025. Sie haben dann im Hinblick auf 2026 und 2027 die Möglichkeit, die gesamten Beträge entsprechend anders einzustellen, wie es die Expertengruppe vorschlägt.