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Würth Benedikt · Ständerat · 2024-12-05

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-05

Wortprotokoll

Der Hochwasserschutz am Alpenrhein ist ein Generationenprojekt, das in den nächsten dreissig Jahren realisiert werden soll. Die Abflusskapazität zwischen der Illmündung und dem Bodensee wird erhöht. Die umliegenden Gebiete werden gegen ein 300-jährliches Hochwasser geschützt. Zudem wird die Rheinlandschaft als Erholungsgebiet aufgewertet.

Die Vorlage besteht aus drei Teilen: erstens aus der Genehmigung des Staatsvertrags, zweitens aus dem Alpenrheingesetz und drittens aus dem Verpflichtungskredit zur Finanzierung des Hochwasserschutzprojekts. Zur Umsetzung muss das Parlament allen drei Erlassen zustimmen. Der Nationalrat hat dies am 26.[NB]September 2024 mit grosser Mehrheit auch getan: beim Gesetz mit 165 zu 19 Stimmen bei 5 Enthaltungen, beim Verpflichtungskredit mit 167 zu 17 Stimmen bei 6 Enthaltungen und beim Staatsvertrag mit 166 zu 17 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Das österreichische Parlament hat dem Projekt am 3.[NB]Juli 2024 zugestimmt.

Das Hochwasserschutzprojekt ist ein für die gesamte Region sehr wichtiges Projekt. Im unteren Rheintal ist die Hochwassergefahr ein bekanntes und erhebliches Risiko. Die Schweiz und Österreich haben deshalb beschlossen, den Hochwasserschutz an der gemeinsamen Rheinstrecke auszubauen. Diese Zusammenarbeit beim gemeinsamen Hochwasserschutz läuft bereits seit über hundert Jahren. Das vorliegende Projekt stellt nun einen wichtigen Meilenstein dar und ist eine Fortsetzung mit einem neuen Staatsvertrag; dies alles mit dem Ziel, die Sicherheit in den nächsten Jahrzehnten wiederum sicherzustellen.

Ziel des Projekts ist die Erhöhung der Hochwassersicherheit von rund 300[NB]000 Menschen und über 500 wichtigen Unternehmen im Rheintal. Schätzungen zufolge können damit potenzielle Schäden in der Höhe von 13,5 Milliarden Franken vermieden werden. Das ist nach meiner Beurteilung eher konservativ geschätzt, denn seit der Corona-Pandemie ist uns auch bewusst, wie gestörte Lieferketten ganze Branchen landesweit und darüber hinaus treffen können. Wenn Sie nun auch an die hohe Dichte an Hightech-Unternehmen im Rheintal denken, dann sehen Sie, was hier, abgesehen von den Personenschäden, auch wirtschaftlich auf dem Spiel steht. Auch die Ereignisse dieses Sommers haben gezeigt, dass die Verbauung zum Schutz notwendig ist und wie die wirtschaftlichen Wechselwirkungen aussehen. Wegen eines überschwemmten Zulieferers im Wallis fehlen beispielsweise vielen MEM-Industriebetrieben Aluminiumprofile. Das hat unter anderem bei Stadler Rail zu Kurzarbeit geführt. Wir haben hier also eine hohe Wechselwirkung und darum ein hohes wirtschaftliches Schadenspotenzial.

Zum Staatsvertrag: Der neu ausgehandelte Staatsvertrag stellt die rechtliche Grundlage für das Hochwasserschutzprojekt dar. Mit ihm verpflichten sich die beiden Staaten gegenseitig, das zweistaatliche Hochwasserschutzprojekt zusammen umzusetzen und zu finanzieren. Sowohl die Schweiz als auch Österreich gehen mit diesem Projekt mehrjährige Verpflichtungen ein. Der Finanzbedarf der Schweiz beläuft sich auf etwa 1 Milliarde Franken über einen Zeitraum von 27 Jahren, wobei der Bund 80 und der Kanton St.[NB]Gallen 20 Prozent der Kosten übernehmen. Daraus ergeben sich für den Bund durchschnittlich jährliche Kosten von rund 40 Millionen Franken. Auch der Kanton St.[NB]Gallen und das Bundesland Vorarlberg unterstützen den neuen Staatsvertrag und das Hochwasserschutzprojekt vollumfänglich.

Zum Alpenrheingesetz: Das vorliegende Gesetz dient der innerstaatlichen Umsetzung des Staatsvertrags. Es regelt unter anderem die Aufteilung der Kosten zwischen dem Bund und dem Kanton St.[NB]Gallen sowie die Plangenehmigungsverfahren. Der Bundesrat wird zudem ermächtigt, den Verpflichtungskredit im Umfang der teuerungsbedingten Mehrkosten und der Mehrkosten bei einer allfälligen Anpassung der Mehrwertsteuersätze in der Schweiz zu erhöhen.

Schliesslich zum Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit: Dieser regelt die Finanzierung des Projekts. Ein wichtiges Thema waren und sind die Landwirtschaft und der Eingriff in das Kulturland. Aufgrund des Projekts muss mit einem Verlust von 156 Hektar Landwirtschaftsfläche gerechnet werden. Es handelt sich dabei im Unterschied zum Rhone-Schutzprojekt im Wallis nicht um Fruchtfolgeflächen, sondern meist um Grasland. Dieses Grasland gehört dem Kanton St.[NB]Gallen, was die Situation vereinfacht, denn der Kanton kann über diese Fläche verfügen. Somit können Enteignungen verhindert werden. Die Flächen sind an Landwirtschaftsbetriebe verpachtet.

Es wurde festgehalten, dass diese Flächen erst dann freigegeben und extensiviert werden müssen, wenn der Bau beginnt. Einzelne Flächen können also länger bewirtschaftet werden, da sich die Umsetzung des Projekts über 27 Jahre erstreckt. Im Weiteren ist vorgesehen, dass qualitativ gutes Aushubmaterial im Kanton St.[NB]Gallen zur Aufwertung von landwirtschaftlichen Flächen genutzt werden kann, womit letztlich auch die Landwirtschaft vom Projekt zumindest qualitativ profitieren kann; auf diesen Punkt werde ich bei der Detailberatung zum Alpenrheingesetz nochmals zu sprechen kommen.

Eintreten auf alle Entwürfe wurde seitens der Kommission ohne Gegenantrag beschlossen. Ebenso wurden alle drei Entwürfe in der Gesamtabstimmung in der Kommission einstimmig angenommen. Ich rede kurz zu den Anträgen, die Ihnen hinsichtlich des Bundesgesetzes vorliegen.

Zuerst einige Erläuterungen zu Artikel 7 Absatz 2: Mit der Plangenehmigung des Gemeinsamen Werks werden verschiedene Grundsätze definiert, die sich auch auf die Betriebsphase beziehen. Der Kommission geht es mit der Präzisierung darum, Rechtssicherheit für den Werksunterhalt zu schaffen. Damit die auch staatsvertraglich vereinbarte Abflusskapazität von 4300 Kubikmetern pro Sekunde dauerhaft gewährleistet werden kann, sind temporär Geschiebeentnahmen notwendig. In der Praxis sind solche oftmals umstritten. In diesem Zusammenhang kann es nach Auffassung der Kommission nicht sein, dass es bei konkreten Entnahmen zu Verfahren bei Behörden oder Gerichten kommt[NB]und[NB]schlussendlich[NB]die[NB]Entnahmen unter Umständen blockiert werden. Es geht also um eine Art flankierende Massnahme, damit die Abflusskapazität dauerhaft [PAGE 1080] gewährleistet und der Hochwasserschutz nachhaltig sichergestellt werden kann.

Man muss sich bewusst sein: Der Alpenrhein bringt jährlich rund 60[NB]000 bis 90[NB]000 Kubikmeter Geschiebe mit sich, vor allem Sand und Kies. Nun muss der Rhein aber seine Schleppkraft dauerhaft erhalten. Wenn das Geschiebe einfach liegen bliebe, würde das eine Veränderung des Flussbettes bewirken und somit die Abflusskapazität einschränken. Mit dem vorliegenden Projekt werden neue Entnahmestellen definiert, und es wurde bereits ein Pilotversuch gestartet, um Erkenntnisse für zukünftige Entnahmen zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes zu gewinnen. Die Kiesentnahmen im Rahmen des Werksunterhalts sind bei der Projektgenehmigung grundsätzlich mit eingeschlossen. Bei den einzelnen Entnahmen sind gewässerschutz- und fischereirechtliche Anforderungen einzuhalten. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens sichergestellt.

Die entscheidende Frage ist aber, ob es im Rahmen konkreter Entnahmen zusätzliche Verfahren geben kann oder nicht. Mit der beantragten Ergänzung von Artikel 7 können solche Überraschungen und potenziell langwierige Verfahren während des Unterhalts verhindert werden, und für den Kanton, die Gerichte und auch die NGO kann Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden. Diese Ergänzung hat die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Dann sehen Sie eine weitere Ergänzung bei Artikel 7a. Der Nationalrat hat einen neuen Artikel 7a im Alpenrheingesetz eingefügt. Er fordert, dass für Massnahmen zur Bodenverbesserung ausserhalb des Projektperimeters, die im direkten Zusammenhang mit dem vorliegenden Hochwasserschutzprojekt stehen, keine weiteren Ausgleichsmassnahmen ergriffen werden. Das war der Landwirtschaft wichtig, da der mit dem Rhesi-Projekt aufgewertete Alpenrhein selbst aufgrund der Erweiterung des Flussbeckens zu wesentlichen Ausgleichsmassnahmen führt, die der Ökologie und Biodiversität dienen und diese natürlich auch stärken. Es wäre sicher nicht zielführend, wenn bei Meliorationen innerhalb des Kantons St.[NB]Gallen zusätzliche Ausgleichsmassnahmen getroffen werden müssten. Ich war selber einige Jahre Präsident der Melioration der Rheinebene, und es ist tatsächlich so, dass sich bei durchgeführten Bodenverbesserungsprojekten, zum Beispiel in Marbach, diese Fragen stellten.

Ihre Kommission hat den Gedanken des Nationalrates aufgenommen, aber noch weiter präzisiert. Gemäss Beschluss des Nationalrates müssen für Massnahmen, "die im direkten Zusammenhang mit dem vorliegenden Hochwasserschutzprojekt stehen", keine Ausgleichsmassnahmen ergriffen werden. Diese Formulierung ist für die Kommission unklar. Was heisst "im direkten Zusammenhang"? Gäbe es auch einen indirekten Zusammenhang? Konkret muss man auch hier sowohl den Bau als auch den Unterhalt berücksichtigen und explizit erwähnen. Einerseits sind wir während der Bauphase mit relativ viel wertvollem Aushubmaterial konfrontiert, das wir im Rheinvorland für Bodenverbesserungsmassnahmen nutzen können. Andererseits gibt es auch während des Unterhaltes wertvolles Schwemmmaterial, das man entsprechend einsetzen kann; das bestätigen die bereits heute vollzogenen Bodenverbesserungsmassnahmen. Im Gesetz soll also das geeignete Aushub- und Schwemmmaterial aus der Bau- bzw. Unterhaltsphase erwähnt werden.

Der Unterhalt ist, wie erwähnt, grundsätzlich integrierter Bestandteil der Vorlage. Die Kommission ist sich bewusst, dass sich im Rahmen des Unterhaltes zwar nicht alles Material für Bodenverbesserungsmassnahmen nutzen lässt, doch bei zumindest einem Teil davon ist das der Fall. Bei solchen Massnahmen soll also kein Ausgleich erfolgen müssen, stellt doch bereits das Projekt Rhesi selbst eine massive und grossflächige Ausgleichsmassnahme dar. Diese Ergänzung des Gesetzes hat die Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen.

Wie erwähnt, in der Gesamtabstimmung hiess die Kommission alle drei Vorlagen einstimmig gut, was ich Ihnen nun auch namens der Kommission beantrage. Abschliessend danke ich allen Beteiligten im Departement, allen voran Bundesrat Rösti, für dieses Vorhaben. Es ist für unsere Region, für den Kanton St.[NB]Gallen, aber auch für die ganze Ostschweiz von überragender Bedeutung.

Ich beantrage Ihnen hiermit Gutheissung dieser Vorlagen, einschliesslich der Änderungen, die die Kommission vorgenommen hat.