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Schmid Martin · Ständerat · 2024-12-05

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-05

Wortprotokoll

Auch ich nutze die Möglichkeit, hier beim Eintreten ein paar Bemerkungen zu diesem neuen Bundesgesetz anzubringen.

Es wurde vom Kommissionspräsidenten darauf hingewiesen, dass das Gesetz dazu dienen soll, in Zukunft Energiekrisen zu verhindern, wie wir sie 2022 erlebt haben. Ich glaube, dieses Ziel erreicht die Vorlage nicht. Wenn ich hier als Präsident des Verbands der Schweizerischen Gasindustrie sprechen darf: Wir haben vor wenigen Tagen das Solidaritätsabkommen verabschiedet, die gesetzlichen Grundlagen für den Bundesrat begründet und eine Möglichkeit der Kostenübertragungspflicht geschaffen. Das ist effektive Gesetzgebung, weil die Probleme in diesem Bereich lagen. Wenn wir mit dem BATE neu auch die Gasversorgungsunternehmen, die von den Städten und Gemeinden beherrscht werden - Kollege Rieder hat es zu Recht gesagt: Es sind fast alle öffentliche Unternehmen -, einer weiteren Aufsichtspflicht unterstellen, gewinnen wir wenig.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Beim Gas gibt es keine schweizerische Exploration, es gibt keine schweizerischen Speicher. Wir importieren über wenige Netzpunkte all das Gas quasi tagesaktuell, welches in der Schweiz verbraucht wird. Aus meiner Sicht hätte man die Schweizer Unternehmen verpflichten können, alle Meldungen, die sie einer europäischen Stelle machen müssen, auch der Elcom zu machen, Punkt. Sie können mir vorwerfen, ich hätte meine Arbeit als Kommissionsmitglied hier insoweit nicht gemacht, als ich einen solchen Antrag nicht eingebracht habe. Ja, das stimmt. Eigentlich hätte ich das am liebsten getan, aber der Prozess zu diesem Bundesgesetz war so weit fortgeschritten, dass wir nicht mehr auf eine solch einfache Lösung eingehen konnten. Ich war für Eintreten, weil ich schon einen Nutzen darin sehe, dass gewisse Informationen an die Elcom fliessen müssen. Ich habe damit überhaupt kein Problem; es sind die grossen Themen, die der Elcom bekannt gegeben werden müssen, aber nicht die kleinen Marktgeschehnisse. Dort erzielen wir keinen Gewinn.

Ich schliesse mich meinem Vorredner an. Auch ich glaube, dass wir in der Umsetzung, auch bezüglich jener der Verordnungen, masshalten müssen, weil es eine zusätzliche Regulierung ist. Nicht die einzelne Regulierung ist das Problem; es sind die unzähligen Regulierungsschritte, die in ihrer Gesamtheit nicht nur die Bundesverwaltung aufblähen, Kollege Rieder, sondern auch bei den Unternehmen zu mehr Kosten führen. Bei Stahl Gerlafingen sprechen wir über hohe Netzkosten. Zum Glück wurde das Gas noch nie erwähnt. Beim Gas besteht kein Problem, weil es dort bisher nämlich kein Gesetz gibt und die Kosten niedrig sind. Wenn wir jetzt auch beim Gas diese Schritte gehen, die europäisch angehaucht sind, und überall Regulierungen einführen, führt das letztlich zu Verteuerungen. Sie können mir gerne das Gegenteil [PAGE 1075] beweisen. Ich würde aber ins Feld führen, dass die Netzkosten angestiegen sind, seit es beim Strom all diese Regulierungen gibt. Und sie steigen stärker mit jeder Regulierung, die wir einführen, weil die Betriebe und nicht nur die Verwaltung Personal aufbauen müssen. Auch diese Kosten müssen einberechnet werden, und ich glaube, wir haben hier eine Verantwortung, das zu berücksichtigen.

Ich möchte den Bundesrat wirklich bitten, in Zukunft auch bei der Argumentation der Verwaltung kritischer zu sein, wenn diese von sich aus sagt, sie hätte vom Bundesrat den Auftrag, die EU-Regulierungen zu übernehmen und die schweizerische Gesetzgebung möglichst der EU-Regulierung anzupassen. Würde das stimmen, hätte ich damit ein erhebliches Problem. Ich glaube, die schweizerische Regulierung sollte primär schweizerischen Interessen dienen und nicht dazu, einfach EU-Beitrittshindernisse abzubauen. Wenn wir in jedem Regulierungsbereich EU-Beitrittshindernisse abbauen, dann hilft das natürlich, später schneller in die EU zu gehen. Ich verstehe das, aber das entspricht nicht meiner politischen Vorstellung. Meine politische Vorstellung ist, dass man zuerst inhaltlich eine gute schweizerische Lösung schafft und vielleicht später einmal in einer Verhandlungsrunde ein solches Beitrittshindernis abbauen könnte, sich aber nicht von vornherein an der EU-Regulierung orientiert, welche auch in der Wirksamkeit und in der Qualität nicht die gewünschten Erfolge bringt. Ich glaube, das ist mehr eine generelle Bemerkung.

Ich habe positiv zur Kenntnis genommen, dass sich insbesondere Bundesrat Rösti sehr dafür eingesetzt hat, dass wir die Meldungen bei den städtischen und kommunalen Gasversorgern, die nur von ihren Unternehmen, von den Regionalgesellschaften, Gas beziehen, unterlassen können. Wenn das dann über die Verordnung umgesetzt wird, werden wir schon einen wesentlichen Schritt in die richtige Richtung getan haben.

Auch ich möchte Ihnen beantragen, auf das Gesetz einzutreten.