Imhof Rudolf · Nationalrat · 2003-06-12
Imhof Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-12
Wortprotokoll
Nebst vielen Argumenten der Mehrheit, die bereits erwähnt wurden, gibt es natürlich noch andere. Beispielsweise wird in Artikel 48a eine Allgemeinverbindlicherklärung oder Beteiligungspflicht möglich sein. Natürlich ist die Aufzählung, wie wir sie in Artikel 48a machen, nicht gerade ein Highlight für eine Verfassung. Sie scheint auch etwas überladen zu sein. Aber trotzdem denken wir, dass wir auf die Sensibilitäten dieser Vorlage aufmerksam machen müssen und dass diese Auflistung auch Sinn macht. Sie bringt den Kantonen Sicherheit und dem Bund Klarheit.
Es ist unbestritten, dass die regionalen Aufgaben in der nahen Zukunft zunehmen werden. Wenn wir die echten Probleme in unserem Land lösen wollen, brauchen wir Gremien und Abläufe, die diese regionalen Aufgaben auch effizient lösen können. Deshalb wurde innerhalb dieser Vorlage der wichtige Pfeiler der interkantonalen Zusammenarbeit geschaffen. Es geht also nicht nur um die Allgemeinverbindlicherklärung, sondern auch um die Verpflichtung einzelner Kantone zur Mitwirkung bei der Lösung regionaler Probleme. Es muss ein Gremium geben, das jenseits der Freiwilligkeit - jenseits der Freiwilligkeit! - sagen kann, dass eine Aufgabe im Zusammenwirken bestimmter Kantone zu lösen ist. Ohne ein solches Instrument bleibt es bei reiner Freiwilligkeit, die nicht genügt. Man muss Kantone zur Zusammenarbeit "zwingen" können. Entschuldigen Sie diesen Ausdruck, aber ich glaube, es geht nicht anders. Gleichzeitig muss ihnen aber auch die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Lösungen gegeben werden. Ich meine, das sei keine Einschränkung der Kantone, aber auch keine Einschränkung der Volksrechte. In letzter Instanz bleibt das Volk immer zuständig.
Mit der vorliegenden Fassung der Mehrheit können die Kantone auch kleinere und zum Teil untergeordnete Dinge regeln; ein Beispiel ist die Abfallentsorgung. Deshalb ist es völlig unangemessen, jedes Problem von Mitwirkung oder Allgemeinverbindlichkeit von der Bundesversammlung entscheiden zu lassen. Zudem spricht auch die Effizienz für eine offene Regelung. Mit der Bezeichnung "Bund" wird die zuständige Instanz bezeichnet. Es geht ja, wie gesagt, auch um kleinere Dinge.
Nun argumentiert natürlich die Ratslinke, dass bei einer Allgemeinverbindlicherklärung so viele Kantone involviert seien, dass es einfacher und sinnvoller wäre, ein Bundesgesetz zu schaffen. Natürlich könnten wir ein Gesetz schaffen, das diesem Anspruch genügen würde. Aber erstens haben wir schon viel zu viele einschränkende und von oben diktierte Gesetze, und zweitens ist die Allgemeinverbindlicherklärung ein Mittel, das es den Kantonen erlaubt, selbstständig und frei, ohne gesetzlichen Zwang, etwas zu unternehmen und die gemeinsamen Interessen zu fördern. Ausserdem würden wir einen Kernpunkt aus dieser Revision [PAGE 961] herausnehmen, ohne den das System nicht funktionieren kann.
Schon bei der Diskussion um die Bundesverfassung wussten wir, dass im Bereich des Föderalismus Handlungsbedarf besteht. Wir waren damals mit einer Nachführung der Verfassung einverstanden und wussten, dass materielle Änderungen später vorgenommen werden müssen. Wir dürfen und sollen unsere aktuellen Strukturen also nicht als sakrosankt betrachten. Es spricht doch nicht für unsere Erneuerungskraft und für die Erneuerungskraft dieses Staatswesens, wenn innerhalb von 150 Jahren ein neuer Kanton geschaffen werden konnte - wohlgemerkt: aufgrund von Druck und nicht aus Überzeugung.
Wenn wir nicht in der Lage oder nicht gewillt sind, neue Strukturen in unserem Land zu schaffen, dann schaffen wir wenigstens die Verbindlichkeit für die kantonale Zusammenarbeit und verankern sie in dieser Vorlage.
Ich bitte Sie, in Artikel 48a der Mehrheit, d. h. dem Ständerat, zuzustimmen. Aus dem Gesagten geht aber auch hervor, dass wir den Antrag Graf ablehnen.