Vallender Dorle · Nationalrat · 2003-06-12
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-12
Wortprotokoll
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs zielt darauf ab, den Föderalismus und die Autonomie der Kantone zu stärken. Erreicht werden soll dieses Ziel unter anderem durch die Aufgabenentflechtung und das Recht der Kantone, die ihnen zugewiesenen Aufgaben eigenverantwortlich zu lösen. Bei unseren kleinräumigen Verhältnissen wird das wie schon bisher dazu führen, dass die Kantone regional oder sogar gesamtschweizerisch zusammenarbeiten müssen. Das ist nichts Neues und auch erwünscht. Neu hingegen ist - und dagegen richtet sich der Streichungsantrag der Minderheit -, dass die Kantone zwangsverpflichtet werden können, einem interkantonalen Vertrag beizutreten, bzw. dass sie zur regionalen Mitarbeit gezwungen werden können. Dies ist auch dann möglich, wenn sich das Kantonsparlament oder die Bevölkerung des Kantons explizit dagegen gewendet hat. Die Befürworter von Artikel 48a wollen auf diese Art garantieren, dass kleinere Kantone sich nicht aus der Verantwortung verabschieden. Ich frage Sie: Wo bleibt da die Anerkennung unserer parlamentarischen bzw. direkten Demokratie, auch in den Kantonen?
Artikel 48a ist deshalb aus verschiedenen Gründen abzulehnen:
1. Es ist ein Widerspruch, den Föderalismus stärken und sich dann sogleich mit dem Instrument der Allgemeinverbindlichkeit der interkantonalen Verträge bzw. Rahmenvereinbarungen schweizweit durchsetzen zu wollen. Einerseits redet man den Föderalismus schön und betont ausdrücklich, dass dieser gewisse Unterschiede in der Leistungserstellung zulässt. Wenn dem so ist, dass Unterschiede je nach Prioritätenordnung der zuständigen Bürgerinnen und Bürger möglich sind, ist dies aber auch gesamtschweizerisch zu akzeptieren, und man soll dies also nicht über die Hintertür der Allgemeinverbindlicherklärung bzw. der Beteiligungsverpflichtung verunmöglichen. Sind dagegen gesamtschweizerische Lösungen in einer Sachfrage nötig, dann braucht es dazu ein Bundesgesetz mit entsprechendem demokratischem Verfahren der Detailberatung der Vorlage im demokratisch gewählten Parlament und der Möglichkeit des fakultativen Gesetzesreferendums. Dem widerspricht die Möglichkeit der Zwangsverpflichtung mittels Allgemeinverbindlicherklärung oder Zwangsbeitritt.
Oder - das muss ich Sie fragen - wäre es dem Kanton Zürich lieber gewesen, wenn er zum Beitritt zum Interkantonalen Konkordat über die Heilmittelkontrolle durch die Bundesversammlung gezwungen worden wäre?
2. Artikel 48a zeugt von einem tiefen Misstrauen gegenüber den Kantonen. Man übergibt ihnen Aufgaben, aber in bestimmten, aufgezählten Sachgebieten traut man ihnen dann doch nicht ganz und will auch regional ganz unterschiedliche Interessen über einen Kamm scheren. So war denn auch in den Kommissionsberatungen jeweils von gewissen Kantonen die Rede, die man zur Mitwirkung zwingen müsse. Das ist wohl ein seltsames Föderalismusverständnis: Föderalismus ja, aber nur bei Wohlverhalten, sonst folgt die Bevormundung gemäss dieser Vorlage. Ist es denn so abwegig, dass der Kanton X zum Beispiel ein teures Theater oder ein neues Museum will, die umliegenden Kantone diesen Entscheid aber nicht mittragen und vor allen Dingen auch nicht mitfinanzieren wollen? Sind sie die Spielverderber, oder ist es der Kanton X? Braucht es da die Bundesversammlung als Richter? Soll sich die Bundesversammlung ohne Bundeskompetenz im betroffenen Bereich in regionale Fragen einmischen?
3. Dieses Instrument stärkt die kantonalen Verwaltungen und die kantonalen Regierungen und schwächt das Volk in den betroffenen Kantonen. Die allgemein verbindliche Erklärung und Beteiligungsverpflichtung schaffen eine neue staatliche Ebene, die sogar den explizit geäusserten Willen von Kantonsparlament und/oder Volk ausser Kraft setzen soll. Daran ändern auch die Kann-Formulierung und die Tatsache, dass die Allgemeinverbindlichkeitserklärung neu dem fakultativen Referendum unterstellt wird, nichts. Das ist reine Kosmetik. Oder glaubt jemand in diesem Saal im Ernst daran, dass die kleinen, bevölkerungsschwachen Kantone einen Abstimmungskampf gegen die reichen, grossen, bevölkerungsstarken Kantone gewinnen könnten?
Die Vorlage sollte eigentlich den Finanzausgleich unter den Kantonen neu regeln. In der Tat ordnet der NFA jedoch ohne Not auch gleich noch den Föderalismus neu.
Daher bitte ich Sie, den Streichungsantrag zu unterstützen, im Wissen darum, dass in einem Bundesstaat gleichberechtigte und mündige Partner miteinander um Lösungen zum Wohl aller ringen sollten.