Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-05
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-05
Wortprotokoll
Es ist gängige Praxis, dass Rückstände aus der Verbrennung von Siedlungsabfällen, z.[NB]B. Hydroxidschlämme, verbleiben. Was als Siedlungsabfall in die Kehrichtverbrennung kommt, soll es bis zur Verwertung oder Deponierung bleiben. Damit unterliegen auch Rückstände dem Siedlungsabfallmonopol. Das Sekretariat der Wettbewerbskommission war hier anderer Meinung. Es geht davon aus, dass Rückstände aus der Verbrennung von Siedlungsabfällen keine Siedlungsabfälle mehr sind und dem Wettbewerbsrecht unterstehen. Deshalb herrscht nun Rechtsunsicherheit, obschon es eine jahrelange Praxis gibt. Für den Bundesrat ist es wichtig, diese Rechtsunsicherheit zu beseitigen, indem klargestellt wird, dass Rückstände aus der Verbrennung weiterhin als Siedlungsabfälle gelten. Das soll in der Abfallverordnung präzisiert werden. Diese Präzisierung ist nicht nur für das Zinkrecycling von Bedeutung, sondern auch für andere Rückstände.
Der Nationalrat hat die Motion angenommen. Auch Ihre vorberatende Kommission beantragt Annahme. Der Bundesrat schliesst sich der Annahme an und kann diese auch unterstützen.