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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-05

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-05

Wortprotokoll

Ich antworte gerne auf diese Frage und stelle selber fest, dass wir hier offenbar eine Unsicherheit geschaffen haben. Mit dieser Antwort - der Bundesrat antwortet normalerweise nicht materiell bei Annahme der Motionen, nur bei Ablehnung - wollte der Bundesrat darauf hinweisen, dass die Anwendung natürlich schon noch detailliert geprüft werden soll. Ich möchte das jetzt hoffentlich abschliessend klären.

Die Motion gibt einen klaren Auftrag. Diesen klaren Auftrag wird der Bundesrat erfüllen, wenn Sie die Motion annehmen. Das heisst, er wird die Verordnung insofern anpassen, als die Transportpolizei auch Taser verwenden darf. In der entsprechenden Verordnung sind die Mittel aufgelistet, die verwendet werden dürfen. Auf dieser Liste fehlen die Taser. Was aber bei Annahme der Motion dann geprüft werden muss, ist, wann der konkrete Einsatz von Tasern möglich ist. Man kann dann natürlich nicht einfach in jedem Fall diesen Taser anwenden. Das Gleiche gilt bei der Schusswaffe bzw. bei Feuerwaffen ebenso. Es soll vor der Verordnungsanpassung ausgearbeitet werden, in welchen Einsatzgebieten, zu welchen Zwecken und in welchen Situationen solche Geräte durch die Transportpolizei eingesetzt werden können. Aber in der Verordnung wird ganz klar eingefügt: Es ist möglich, und es gibt Anwendungsfälle.

Diese Arbeit muss zusammen mit der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz erfolgen, da hier das Fachwissen vorhanden ist und eine Abstimmung mit dem bestehenden Regelwerk sicherzustellen ist. Wie bei jeder Verordnungsanpassung gibt es dann eine Vernehmlassung, bei der alle involvierten oder interessierten Kreise Stellung nehmen können.

Es wird also nicht geprüft, ob die Verordnung angepasst wird - das hat Herr Ständerat Zopfi richtig gesagt -, sondern es wird direkt in der Verordnung die Möglichkeit der Taser-Anwendung eingeführt. Es gilt, im Rahmen dieser Anpassung sowohl den Umfang der Anwendung zu prüfen als auch die Frage zu klären, in welchen Situationen ein Taser angewendet werden kann.