Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-05
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-05
Wortprotokoll
Der Bundesrat schliesst sich Ihrer Kommission an und beantragt, die Motion anzunehmen. Die Motion bezweckt eine Rahmengesetzgebung für die Abscheidung, den Transport und die Speicherung von CO2. Sie soll insbesondere Regelungen für den Ausbau von CO2-Pipelines und -Speichern, Finanzierungslösungen und Regelungen zur Vereinfachung und Harmonisierung der Bewilligungsverfahren enthalten. Dieses Rahmengesetz soll im Rahmen der Ausgestaltung der Klimapolitik nach 2030 beraten werden.
Falls Sie die Motion annehmen, wird der Bundesrat bereits im nächsten Jahr Eckwerte für ein solches Gesetz festlegen, parallel dazu auch für die Ausgestaltung der Klimapolitik für die Periode 2031-2040. Wir werden das parallel schalten und nach Möglichkeit dem Parlament gleichzeitig vorlegen.
Der Bundesrat anerkennt, dass diese Technologien letztlich notwendig sind, um die Klimaziele zu erreichen, und dass wir frühzeitig mit den Arbeiten beginnen müssen. Der Bundesrat hat dies bereits in seinem Bericht vom 18.[NB]Mai 2022, "CO2-Abscheidung und Speicherung (CCS) und Negativemissionstechnologien (NET). Wie sie schrittweise zum langfristigen Klimaziel beitragen können", ausgeführt. Dabei strebt der Bundesrat für den Aufbau der Infrastrukturen möglichst verursachergerechte Finanzierungslösungen an. Klare und harmonisierte rechtliche Rahmenbedingungen, wie sie diese Motion mit einem Rahmengesetz anstrebt, sind für Investitionen in diese Infrastrukturen zentral. Gemäss einer aktuellen Studie im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt werden die Kosten für die bis 2050 klimapolitisch nötige Abscheidung, den Transport und die Speicherung auf 180 Franken pro Tonne CO2 geschätzt. Das entspricht bis 2050 gesamthaften Kosten von 16 Milliarden Franken. Das Bundesamt für Umwelt prüft derzeit entsprechende Finanzierungslösungen.
Ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz vom 24.[NB]September dieses Jahres zeigt auf - das scheint mir hier wichtig zu sein -, dass für das angestrebte Rahmengesetz keine Verfassungsänderung notwendig ist. Die Umsetzung des Rahmengesetzes obliegt den Kantonen. Insbesondere die Kompetenz für das Bewilligungsverfahren bleibt bei den betroffenen Kantonen. [PAGE 1093]
Im Weiteren arbeiten wir auch konkret an der Möglichkeit der Technologie des "carbon capture and storage"; ich konnte bereits mit dem norwegischen Amtskollegen ein Memorandum of Understanding unterschreiben. Wir möchten im nächsten Jahr vor Ort einen konkreten Zusammenarbeitsvertrag, einen Rahmenvertrag mit Norwegen unterzeichnen. Es ist die Absicht, dass wir rechtzeitig auch die Möglichkeiten und die Kapazitäten nutzen können.