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Müller Damian · Ständerat · 2024-12-05

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-05

Wortprotokoll

Ich danke Kollege Fässler für seine Ausführungen. Während der letzten Wochen war ich als Präsident von Swiss Medtech, dem Verband der Schweizer Medizintechnik, bei einigen Firmen zu Besuch. Deshalb erlaube ich mir hier, zuhanden des Amtlichen Bulletins noch zwei, drei Anmerkungen zu machen, die dann sicherlich Bundesrat Rösti zu erläutern hat. Denn diese Lenkungsabgabe auf VOC hat eben auch auf den medizinischen Bereich einen grossen Einfluss.

VOC-Produkte werden auch im Hygienebereich eingesetzt, und dabei unterscheidet die VOC-Lenkungsabgabe zwischen den Hautdesinfektionsmitteln, zum Beispiel zur Desinfektion von Händen, und den Flächendesinfektionsmitteln zur Desinfektion von Arbeitsflächen und anderen Gegenständen. Hautdesinfektionsmittel gelten als VOC-haltige Arzneimittel und sind deshalb von der Lenkungsabgabe ausgenommen. Sie sind daher in unserer Thematik nicht relevant. Die Flächendesinfektionsmittel werden jedoch in den medizinischen Einrichtungen ebenfalls angewandt, um Arbeitsflächen oder eben auch Gegenstände zu desinfizieren. Diese sind dann eben von der Lenkungsabgabe betroffen. Sie unterliegen einer anderen Zollnummer, und auf sie muss die Lenkungsabgabe entrichtet werden.

Diese in der Theorie vielleicht sinnvolle Unterscheidung führt in der Praxis immer wieder zu Problemen. Die Abgrenzung zwischen den von der Abgabe befreiten Hautdesinfektionsmitteln und den der Abgabe unterstellten Flächendesinfektionsmitteln ist eben schwierig zu machen und umstritten. Denn häufig werden die Hautdesinfektionsmittel auch für die Desinfektion von Flächen zugelassen. Das gleiche Produkt, Herr Bundesrat, fällt also in einem Fall unter die Lenkungsabgabe, in anderen Fällen eben nicht. Das führt bei den betroffenen Unternehmen beim Import, aber auch bei der Herstellung und dem Vertrieb dieser Produkte zu grossen Problemen und natürlich auch zu Rechtsunsicherheit und bürokratischem Aufwand.

Anzumerken ist, dass gerade Spitäler und weitere Gesundheitseinrichtungen weitgehend alternativlos auf die Verwendung von VOC-haltigen Flächendesinfektionsmitteln angewiesen sind. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die ursprüngliche Motion Wobmann 15.3733, die Kollege Fässler bereits erwähnt hat, eine vollzogene Vereinfachung[NB]erwähnt.[NB]Hier sehe ich die Möglichkeit einer zusätzlichen Vereinfachung. Ich bitte daher den Bundesrat, in seiner Analyse auch mögliche Vereinfachungen aufzuzeigen, besonders im Hygienebereich und konkret bei den Flächendesinfektionsmitteln.

Noch eine Nebenbemerkung: Während der Covid-19-Pandemie waren Flächendesinfektionsmittel bereits einmal von der VOC-Lenkungsabgabe ausgenommen.

Ich bitte Sie daher, die Motion anzunehmen. Den Bundesrat bitte ich, in seiner Analyse auch dieses Thema der Flächendesinfektionsmittel zu betrachten.

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