Friedli Esther · Ständerat · 2024-12-05
Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-05
Wortprotokoll
Mit der Motion Buffat soll der Bundesrat beauftragt werden, alle nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit die Transportpolizei neben den anderen Hilfsmitteln und Waffen, die nach Artikel 4 der Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr zulässig sind, Elektroschockpistolen verwenden darf. Das Anliegen kommt von den betroffenen Sicherheitsorganen, da die Sicherheit im öffentlichen Verkehr immer mehr in den Fokus rückt. Dabei müssen auch die Ausrüstung und die Bewaffnung der Polizei weiterentwickelt werden, damit sie sich den neuen Gegebenheiten im Einsatz anpassen kann.
Der Nationalrat nahm die Motion am 26.[NB]Februar dieses Jahres mit 132 zu 60 Stimmen bei 1 Enthaltung an.
Ihre Kommission beriet die Motion am 24.[NB]Oktober. Die Kommission war sich einig, dass Handlungsbedarf besteht. Es gab jedoch unterschiedliche Beurteilungen und auch Diskussionen über die Antwort des Bundesrates. Auch der Bundesrat empfiehlt die Annahme der Motion, schreibt jedoch in seiner Antwort, dass er das Anliegen im Rahmen der Umsetzung prüfen werde. Prüfen entspricht aber eher dem Auftrag eines Postulates. Vorliegend haben wir es jedoch mit einer Motion und einem klaren Auftrag an den Bundesrat zu tun. Die Mehrheit der Kommission versteht diese Motion denn auch nicht als Prüfauftrag, sondern als Umsetzungsauftrag. Der Bundesrat könnte die Motion umsetzen, indem er direkt die Verordnung ändert.
Die Kommissionsmehrheit erachtet die Ausrüstung mit Elektroschockpistolen als wichtig, da diese die Einsatzfähigkeit der Transportpolizei verbessert und deren Flexibilität bei der Auftragserfüllung erhöht. Dieser Schritt würde der Transportpolizei in den Augen der Mehrheit eine verhältnismässige Reaktion auf die zunehmende Gewalt in den öffentlichen Verkehrsmitteln in der Schweiz ermöglichen, ohne Schusswaffen einsetzen zu müssen. Sie empfiehlt Ihnen daher mit 7 zu 2 Stimmen die Annahme der Motion.
Die Kommissionsminderheit weist hingegen darauf hin, dass der Bundesrat gemäss seiner Stellungnahme bloss die Zweckmässigkeit und die Verhältnismässigkeit der verlangten Verordnungsanpassung prüfen wird. Somit ist ihrer Ansicht nach unklar, wie der Auftrag an den Bundesrat interpretiert wird, weshalb sie beantragt, die Motion abzulehnen.
Im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission empfehle ich Ihnen jedoch die Annahme der Motion.