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Zopfi Mathias · Ständerat · 2024-12-05

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2024-12-05

Wortprotokoll

Die zugegebenermassen nicht besonders grosse, aber natürlich trotzdem feine Minderheit beantragt Ihnen, diese Motion abzulehnen. Die Kommissions- und Mehrheitssprecherin hat bereits ein bisschen darauf Bezug genommen, was die Minderheit hier besonders stört.

Die Motion an sich ist klar: Sie fordert, wie es meine Vorrednerin gesagt hat, dass die Transportpolizei auch Elektroschockpistolen einsetzen darf. Unklar ist aber die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn Sie die Stellungnahme anschauen, sehen Sie, dass dort in drei Sätzen steht: Der Bundesrat ist bereit, das zu prüfen, und deshalb beantragt er die Annahme der Motion.

Aus Sicht der Minderheit ist das aber eigentlich eine Stellungnahme zu einem Postulat: Man prüft die Verhältnismässigkeit und legt die Grundlagen dar. Eine Motion ist hingegen ein Auftrag. Wenn es um eine Gesetzesänderung ginge, könnte man sagen: Gut, dann werden wir die Änderung ohnehin wieder behandeln. Wenn es, wie hier, mutmasslich um eine Verordnungsänderung geht, dann besteht die Möglichkeit, dass wir einen klaren Auftrag geben, uns dazu aber nicht mehr äussern können.

Die Minderheit hätte sich eine materielle Stellungnahme des Bundesrates gewünscht, vielleicht nicht in die Tiefe gehend, aber doch zur Frage, wie es mit der Verhältnis- und Zweckmässigkeit aussieht. Es dürfte klar sein, dass die Voraussetzungen oder das Umfeld anders sind, wenn solche Taser zum Beispiel im Zug oder bei Kantonspolizeien auf dem mehr oder weniger freien Feld eingesetzt werden. Dazu hätte sich die Kommissionsminderheit Antworten gewünscht. Das heisst nicht unbedingt, dass die Minderheit der Ansicht ist, im Rahmen dieser Prüfung hätte man nicht zum Resultat kommen können, der Einsatz von Elektroschockpistolen sei in gewissen verhältnismässigen Fällen zweckmässig. Aber mit diesen Elektroschockpistolen ist nicht zu spassen. Sie sind ein relativ hartes Mittel, also sind auch hohe Anforderungen an die Verhältnismässigkeit zu stellen.

Sie erinnern sich vielleicht, es war vor gefühlt zehn, fünfzehn Jahren, als diese Taser in den kantonalen Polizeigesetzen das erste Mal zugelassen wurden. Es gab eine sehr grosse und intensive Diskussion. Mit dieser Motion gehen wir einen sehr stark abgekürzten Weg, zumindest nehmen wir uns aus der Debatte heraus, geben dem Bundesrat aber trotzdem schon einen klaren Auftrag zur Umsetzung. Das stört die Minderheit. Sie meint, der Bundesrat hätte mit seiner Begründung eine Ablehnung verlangen und sagen müssen, er sei bereit, das zu prüfen und allenfalls ein Postulat entgegenzunehmen; er hätte sagen müssen, dass er diesen Grundsatzentscheid nicht fällen werde.

Lassen Sie mich als Letztes noch sagen: Sollte es eine Sitte sein, Motionen mit klarem Auftrag als Prüfauftrag entgegenzunehmen, dann wäre es eine Unsitte. Das widerspricht unseren parlamentarischen Instrumenten. Eine Motion ist ein klarer Auftrag und nicht etwa ein Prüfauftrag. [PAGE 1095]

Dennoch hoffe ich, dass der Bundesrat, falls die Motion wider Erwarten und entgegen der Meinung der Minderheit überwiesen wird, den Einsatz von Tasern dann dennoch prüft und nur dort zulässt, wo es verhältnismässig und vor allem auch zweckmässig ist. Es wäre niemandem geholfen, insbesondere nicht den Angehörigen der Transportpolizei, wenn zu schnell zu diesem doch relativ harten Mittel gegriffen würde. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung als Anwalt - auch von Polizisten - sagen, dass der Einsatz von solchen Mitteln auch zu Verantwortlichkeiten führen kann und dass deshalb Vorsicht geboten ist.

Ich danke für die Unterstützung der Minderheit.