Hegglin Peter · Ständerat · 2024-12-09
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-09
Wortprotokoll
Wir beraten heute die wichtigste Vorlage dieser Session, denn ohne genehmigten Voranschlag wären der Bundesrat und die Verwaltung im nächsten Jahr nicht mehr handlungsfähig. Der notwendige finanzielle Sauerstoff würde fehlen.
Diese Beratung erfolgt unter erschwerten Bedingungen. Die finanziellen Perspektiven des Bundes sind angespannt und werden sich in den nächsten Jahren weiter verschlechtern. Die Erwartungen und Forderungen an die Bundeskasse steigen ohne Unterbruch, und gleichzeitig gewähren wir auf alle Seiten zusätzliche Unterstützung. Gerade letzte Woche hat der Ständerat bei der Presseförderung höhere Unterstützungen versprochen. Wie wollen wir die aufgrund der Demografie steigenden Beiträge an die AHV und jetzt zusätzlich noch die 13.[NB]AHV-Rente, deren Finanzierung wir letzte Woche aufgeschoben haben, stemmen? In den Berechnungen des Bundesrates im Finanzplan sind auch die parlamentarischen Beschlüsse für zusätzliche Ausgaben für die Armee nicht eingerechnet. Und zuallerletzt verschlechtert sich die wirtschaftliche Situation und damit die Ertragslage von Unternehmen. Forderungen zur Stützung von Unternehmen, die in Schieflage geraten sind, sind im Parlament angekommen und werden derzeit beraten.
In diesem Umfeld weiterzumachen wie bisher und immer mehr neue Ausgabenwünsche zu finanzieren, ist politisch zwar attraktiv, aber unfair gegenüber den jungen und nachfolgenden Generationen. Es geht nicht mehr darum, ob und wie Überschüsse zu verwenden sind, sondern wo und wie viel gespart werden kann. Die Schuldenbremse muss unter allen Umständen, auch unter erschwerten Bedingungen, ihrer eigentlichen Daseinsberechtigung gerecht werden und allzu freizügiges Ausgabenverhalten verhindern.
Es gibt immer wieder Ausnahmesituationen. Es geht nicht an, jedes Mal unter dem Eindruck der aktuellen Situation in Aktivismus zu verfallen und ein bewährtes Instrument zu hinterfragen oder gar auszuhebeln. Die Schuldenbremse hat uns geholfen, die vergangenen Krisenjahre unbeschadet zu überstehen. Sie hat geholfen, in Krisenjahren ausserordentliche Massnahmen zu finanzieren. Deshalb ist ihre Einhaltung auch in den kommenden Jahren mit Nachdruck zu gewährleisten.
Mit gemischten Gefühlen warteten deshalb viele auf den Voranschlag 2025 des Bundesrates. Um ein schuldenbremsenkonformes Budget vorzustellen, sah sich der Bundesrat veranlasst, Querschnittkürzungen umzusetzen, die Arbeitsgruppe Gaillard ins Leben zu rufen und ein Projekt zur Überprüfung der gebundenen Ausgaben aufzusetzen. Der Bundesrat gewährte dem Parlament einen Spielraum von 115 Millionen Franken; nach den Nachmeldungen waren es immer noch 86 Millionen. Selbst nach den Beratungen im Nationalrat und in Ihrer Finanzkommission ist das Resultat immer noch schuldenbremsenkonform, dies trotz Mehrausgaben von 530 Millionen Franken für die Armee, aber mit Kürzungen in anderen Bereichen. Das ist eine Leistung, die sich im nächsten Jahr aber kaum wiederholen lässt. Dann kommt auch die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente dazu.
Umso verständlicher sind die Überlegungen in der Kommission, die Mehrkosten mit Mehreinnahmen zu kompensieren. Das ist aber gar nicht so einfach und sehr hürdenreich. Weder lassen sich die vom Bundesrat geschätzten Steuererträge kurzfristig nach oben korrigieren noch die Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank dafür verwenden. Das eine wäre eine unqualifizierte Budgetkosmetik und das andere eine Umwidmung schon beschlossener Mittel zur Amortisation der Covid-19-Schulden. Auch ein in Erwägung gezogener höherer Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer oder ein höherer Bundesanteil an der OECD-Ergänzungssteuer sind sicher nicht zielführend. Eine Umsetzung der Motion 24.4272 der FK-S, "Aufstockung des Armeebudgets und Gegenfinanzierung über die Periode 2025-2032", zur OECD-Steuer bringt mehr Nachteile und wird die Erwartungen sicher nicht erfüllen. Die Ergiebigkeit liegt sicher weit unter den erwarteten 400 Millionen Franken.
Zudem steht die Schweiz im Rahmen der Ausarbeitung der Detailregelungen zur OECD-Mindeststeuer unter grossem internationalem Druck. Bevorstehende Regelverschärfungen vonseiten der OECD und die damit verbundenen faktischen Steuererhöhungen in der Schweiz werden die Standortattraktivität der allermeisten Kantone weiter verschlechtern. Der Druck auf die Kantone, mit neuen Massnahmen die Standortattraktivität der Schweiz zu erhalten, wird deshalb sehr bald weiter zunehmen. Damit die Kantone im veränderten globalen Standortwettbewerb erfolgreich bestehen können, sind sie auf jeden Franken an Ergänzungssteuerzahlungen angewiesen.
Die Kantone können den Umfang der Ergänzungssteuerzahlungen auch reduzieren oder gar eliminieren, indem sie die ordentlichen Gewinnsteuersätze auf total 15 Prozent oder mehr anheben. Verschiedene Kantone wie die Waadt, Neuenburg und Schaffhausen haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht, und auch Basel-Stadt plant eine entsprechende Änderung. Vertreter der betroffenen Kantone haben mehrfach bestätigt, dass sie folgen werden, falls der Verteilschlüssel zu ihren Ungunsten verändert werde. Erhöhen die Kantone aber ihre ordentlichen Unternehmenssteuern, wird die Ergänzungssteuer nicht mehr erhoben, die Einnahmen daraus gehen dem Bund verloren und aus den bisherigen 25 Prozent werden gar keine Einnahmen. Das Problem der Armeefinanzierung wird also nicht gelöst, sondern der Bundeshaushalt zusätzlich belastet. [PAGE 1098]
Die mit der Motion 24.4272 angestrebte Anpassung des Verteilschlüssels führt dazu, dass viele Unternehmen zudem noch unnötig von kantonalen Steuererhöhungen betroffen sein werden, das in einem Umfeld, das wirtschaftlich schon immer anspruchsvoller wird. Deshalb ist auch meine Minderheit gegen diese Motion. Leider war ich in der Kommission der Einzige, der dagegen war, aber ich bin überzeugt, dass die Umsetzung der Motion eben nicht die von der Mehrheit der Kommission erwarteten Gewinne bringen wird.
Damit komme ich zum Voranschlag 2025: Ich empfehle Ihnen, fast immer der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Einsparungen zu beschliessen. Es ist in fast allen Fällen nur ein Abschwächen eines zu grossen Wachstums. Es ist besser, jetzt schon zu bremsen, als in den nächsten Jahren noch massiver eingreifen zu müssen.
Ich erwähne das Beispiel des Personalwachstums: Die Verwaltung dehnt sich immer weiter aus. Trotz der Querschnittkürzungen des Bundesrates wächst der Personalbestand im nächsten Jahr auf 39[NB]367 Vollzeitstellen. Das ist wiederum ein Plus von 453 Stellen, das sind 1,2 Prozent mehr. Es geht hier also nicht um den Teuerungsausgleich, sondern es ist der zunehmende Personalbestand, der den Aufwand ansteigen lässt. Ich meine, wir müssen dem Bundesrat den Auftrag geben, Optimierungen und Verbesserungen vorzunehmen. Mir ist zum Beispiel nicht verständlich, weshalb die Verwaltung über 440 Vollzeitstellen nur für die Kommunikation benötigt. Es gibt Departemente, die haben bis zu 95 Stellen in diesem Bereich. Hier bestehen sicher Handlungsmöglichkeiten.
Ähnlich ist es im Bereich der externen Dienstleistungen, diese steigen auf über 600 Millionen Franken an. Ich teile die Meinung, dass die Bundesverwaltung Spezialwissen einkaufen darf und soll. Aber vieles, was heute extern eingekauft wird, könnte auch intern erbracht werden. Wir haben doch gut qualifizierte und gut entlöhnte Mitarbeitende, die Verantwortung tragen und abschliessend darüber befinden können, sodass man nicht für alles immer wieder externe Berater und Dienstleistungen anfragen muss.
Ich trage die Mehrheitsbeschlüsse mit, obwohl ich immer gegen die zusätzliche Aufstockung um 530 Millionen Franken für die Armee war; ich habe immer die bundesrätliche Version vertreten. Aber der Nationalrat ist auf diese Linie eingeschwenkt, und ich empfehle Ihnen, auch einzuschwenken und quasi im Sinne eines Konzepts diese Beschlüsse zu fassen.
Ich erwarte natürlich, dass, wenn man diese Beträge spricht, diese nach den Auflagen des Finanzhaushaltgesetzes nur sparsam, wirksam und wirkungsvoll eingesetzt werden und dann eben auch Wirkung entfalten.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage und dann sicher auch Zustimmung.