Haab Martin · Nationalrat · 2024-12-09
Haab Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-09
Wortprotokoll
Ich spreche zu meinen drei Minderheitsanträgen zu Artikel 1 des Bundesbeschlusses 2 über die Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären Hilfe und der Ukraine und Region in den Jahren 2025-2028. In den Absätzen 8 und 9 möchte die Mehrheit der Kommission die Gesundheitsaussenpolitik um eine weitere Periode verlängern und die Ausgaben für den Schwerpunkt Gesundheit auf 15 Prozent des DEZA-Transferkredits erhöhen.
Wie der Bundesrat klar erläutert hat, teilte er bereits im November des vergangenen Jahres mit, dass er die Gesundheitsaussenpolitik bis ins Jahr 2028 verlängert habe. Er erachtet das Anliegen unter Absatz 8 deshalb als bereits erfüllt. [PAGE 2202] Im Jahr 2023 entfielen 14 Prozent der bilateralen Ausgaben der DEZA auf den Bereich der Gesundheit. Denn die Gesundheit ist eines der spezifischen Ziele der Entwicklungszusammenarbeitsstrategie. Wir sollten uns hüten, fixe Prozentsätze festzuschreiben, denn fixe finanzielle Vorgaben behindern die Arbeit des Bundesrates und der Verwaltung. Sie können so weniger flexibel auf Krisen reagieren und werden beim Setzen von Prioritäten eingeschränkt. Da das Thema Gesundheit in der internationalen Zusammenarbeitsstrategie so oder so eine hohe Priorität innehat, erachtet die Minderheit - so wie übrigens auch der Bundesrat - die beiden Anträge der Kommissionsmehrheit zu den Absätzen 8 und 9 als erfüllt und somit als obsolet.
Nebst der Gesundheit ist auch die Bildung, sei es die Grundbildung oder die Berufsbildung, eine weitere starke Säule der internationalen Zusammenarbeit, welche Priorität geniesst. Auch hier ist die Minderheit der Meinung, dass der Bildung bereits heute und auch in Zukunft ein genügend grosser Stellenwert beigemessen wird. Die Minderheit erachtet es als einschränkend und unnötig, die Bildung hier in Absatz 11 nochmals explizit zu verankern.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, meine drei Minderheitsanträge zu unterstützen und Artikel 1 Absätze 8, 9 und 11 des Bundesbeschlusses 2 zu streichen.