Cassis Ignazio · Bundesrat · 2024-12-09
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2024-12-09
Wortprotokoll
Wie Sie wissen, sind wir hier in der Debatte zur IZA-Strategie und zur IZA-Botschaft, und gleichzeitig sind Bestrebungen zur Bereinigung des Bundeshaushaltes im Gange. Das beisst sich etwas. Aber ich bitte Sie, nicht aus den Augen zu verlieren, dass diese Botschaft mit Verpflichtungskrediten über vier Jahre zu tun hat. Unabhängig davon, was Sie für nächstes Jahr budgetmässig entscheiden, bleiben also noch drei weitere Jahre in dieser Periode.
Fazit: Unterstützen Sie den Entwurf des Bundesrates, dieser gibt Ihnen mehr Freiraum. Sie können in zwei Jahren immer noch das Gleiche entscheiden, aber wenn Sie jetzt Verpflichtungskredite reduzieren, dann ist dieser Handlungsspielraum auch Ihnen nicht mehr gegeben.
Alle Bereinigungsmassnahmen und Kürzungen müssen kohärent und über den gesamten Bundeshaushalt erfolgen. Wir sollten keine Hüftschüsse in einzelnen Geschäften vornehmen, sondern den Bundeshaushalt mit einer Gesamtsicht bereinigen. Dies findet in einem gewissen Rahmen bereits in der Voranschlagsdebatte statt; Sie haben ja gerade die erste Runde beendet. Dort geht es um das Budget, das wir beantragen. Hier geht es um unsere vierjährige Strategie und die entsprechenden Verpflichtungskredite. Die Verpflichtungskredite sind ein Plafond, und Sie beschliessen konkret jedes Jahr im Budget, wie viel Geld Sie für die internationale Zusammenarbeit genehmigen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, beim vorliegenden Geschäft weder zu erhöhen noch zu kürzen. Ausserdem beantragt Ihnen der Bundesrat, die thematische Flexibilität nicht einzuschränken, also keine fixen Quoten z.[NB]B. für die Gesundheit, für die Erziehung und so weiter vorzusehen. Dies würde die Arbeit enorm erschweren und kostspielige Bürokratie schaffen. Der Bundesrat denkt die Sicherheit der Schweiz ganzheitlich, und auch die internationale Zusammenarbeit dient der Sicherheit der Schweiz. Prävention ist wichtig, gerade in den doch sehr unsicheren heutigen Zeiten. Mit der Entwicklungszusammenarbeit gehen DEZA und SECO die Ursachen von Konflikten und humanitärer Not an. Brandschutzmassnahmen und Feuerbekämpfung sind gleichermassen wichtig. Die Entwicklungszusammenarbeit darf nicht gegen die Armee und umgekehrt ausgespielt werden.
Die umfangreichen Kürzungen der Minderheiten Rüegger und Portmann der FK-N würden eine gewichtige Überarbeitung der Strategie erzwingen. Die Mehrheit Ihrer Aussenpolitischen Kommission sowie die Minderheit I (Gredig) der FK-N beantragen die Zustimmung zu den Entwürfen des Bundesrates. Der Bundesrat begrüsst dies. Wir bitten Sie, dem Antrag des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates zu folgen und weder zu erhöhen noch zu kürzen. Das bedeutet, in den finanziellen Fragen bei allen Bundesbeschlüssen [PAGE 2206] der Mehrheit der APK-N und der Minderheit I (Gredig) der FK-N zu folgen.
Ich komme nun thematisch zur Liste mit den Minderheiten, zuerst zur Verknüpfung mit der Migrationsfrage: Es liegt ein Beschluss des Ständerates vor, wonach in Artikel 1 des Bundesbeschlusses 1 ein neuer Absatz 5 eingefügt werden soll. Dieser verlangt, dass der Bundesrat die Programme in den Schwerpunktländern der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit reduzieren soll, wenn diese nicht ausreichend bereit sind, die Verknüpfung von Entwicklungszusammenarbeit mit Migrationsfragen zu akzeptieren. Wichtig ist die Passage "nicht ausreichend". Die Mehrheit der APK-N beantragt Ihnen, diesem Beschluss zu folgen. Die Minderheit Fehlmann Rielle der FK-N beantragt die Streichung der vom Ständerat eingefügten Bestimmung.
Der Bundesrat ist gegen eine strikte Konditionalität. Sie ist nicht wirksam und oft kontraproduktiv. Das Thema Migration erachtet der Bundesrat in dieser Strategie aber als zentral, und es soll weiterverfolgt werden. Die ständerätliche Version lässt dem Bundesrat genügend Handlungsspielraum, der Antrag der Minderheit Rüegger der APK-N hingegen nicht. Falls Sie einen Akzent setzen wollen, bitten wir Sie, dem ständerätlichen Beschluss zu folgen.
Dasselbe gilt für den neu beantragten Artikel 1 Absatz 7 des Bundesbeschlusses 2. Der Bundesrat empfiehlt auch hier, dem Antrag der Minderheit Fehlmann Rielle zu folgen; hierzu liegt ein identischer Antrag der Minderheit II (Rumy) der APK-N vor.
Nun zum Thema Ukraine: Den Wiederaufbau der Ukraine über Schweizer Zulieferfirmen zu leisten, ist das Ziel von Artikel 1 Absatz 2bis. Wo dies möglich ist, sollen Gegengeschäfte gemacht werden können. Der Bundesrat erachtet den Einbezug des Schweizer Privatsektors in die Ukraine-Unterstützung ebenfalls als wichtig. Deshalb hat er entschieden, ein Drittel der für die Ukraine reservierten Mittel, d.[NB]h. 500 Millionen Franken, für diesen Zweck zu reservieren. Damit wird der Schweizer Privatsektor berücksichtigt. Gegengeschäfte für die Unterstützung der Ukraine sind hingegen insgesamt nicht zielführend, dies aus folgenden Gründen: Erstens sollte die Schweiz von einem kriegsversehrten Land wie der Ukraine keine Gegengeschäfte verlangen. Dies wäre auch aussenpolitisch schwierig vermittelbar. Zweitens ist es in der aktuellen Situation auch gar nicht realistisch, dass die ukrainischen Behörden solche Geschäfte letztlich verwalten könnten. Daher würde unsere Arbeit durch diese Vorgabe stark verzögert. Kurz: Dort, wo dies möglich und sinnvoll ist, setzen wir bereits auf den Schweizer Privatsektor. Wir empfehlen Ihnen daher, den Antrag der Mehrheit Ihrer APK-N abzulehnen und dem Antrag Bäumle zu folgen.
Ich komme nun zur rechtlichen Grundlage für den Wiederaufbau in der Ukraine: Mit dem neuen Artikel 1 Absatz 3bis des Bundesbeschlusses 2 beantragen Ihnen die Mehrheiten beider vorberatenden Kommissionen, den Bundesrat damit zu beauftragen, innerhalb eines Jahres die rechtlichen Grundlagen für die Ukraine-Unterstützung zu schaffen. Der Bundesrat hat beschlossen, diese Rechtsgrundlage in Form eines Staatsvertrages vorzulegen. Die Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte werden zum entsprechenden Verhandlungsmandat demnächst konsultiert. Der dereinstige Vertrag wird der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden müssen und dem fakultativen Referendum unterstehen. Das WBF arbeitet folglich bereits in diese Richtung, daher wird hier keine Abstimmung beantragt.
Nun zur Frage der Durchlässigkeit zwischen Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe, d.[NB]h. zwischen der ersten und der zweiten Säule der internationalen Zusammenarbeit: Der Beschluss des Ständerates sieht vor, Verschiebungen zwischen der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit zukünftig nur noch in eine Richtung zu ermöglichen, und zwar von der Entwicklungszusammenarbeit in Richtung humanitärer Hilfe. Es entspricht bereits der heutigen Realität, dass die meisten Verschiebungen von der Entwicklungszusammenarbeit in die Richtung der humanitären Hilfe vorgenommen werden. Trotzdem beantragt Ihnen der Bundesrat gemeinsam mit der Mehrheit Ihrer APK sowie Ihrer FK, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen, damit der Bundesrat eine ausreichende Freiheit und Flexibilität bewahrt und wir kontinuierlich auch umpriorisieren können, wo dies nötig ist. Hier würde sonst eine unnötige Starrheit mit dazugehörender Bürokratie in das System eingeführt.
Der Antrag der Minderheit Portmann fordert, diese Durchlässigkeit sogar auf 560 Millionen Franken zu erhöhen und damit mehr als zu verdoppeln, aber nur von der Entwicklungszusammenarbeit in Richtung humanitärer Hilfe. Die Begründung ist, dass damit die von derselben Minderheit bei Absatz 1 auf dem Verpflichtungskredit Entwicklungszusammenarbeit beantragte Kürzung abgefedert werden soll. Es wird aber die entsprechende Bestimmung in dem vom Ständerat angepassten Absatz 6 beibehalten, die nur Verschiebungen von[NB]der[NB]Entwicklungszusammenarbeit in die humanitäre Hilfe zulässt. Wenn das in der Begründung angegebene Ziel erreicht werden soll, müsste der Bundesrat aber in beide Richtungen verschieben können. Das heisst, es müsste die vom Bundesrat und der Finanzkommission beantragte Fassung angenommen werden.
Nun zur Gesundheitsaussenpolitik: Der Antrag der Mehrheit der APK fordert, die Gesundheitsaussenpolitik 2019-2024 mit einem neuen Absatz 8 um eine weitere Periode zu verlängern. Der Bundesrat teilt dieses Anliegen. In seiner Antwort auf die Interpellation Schneider-Schneiter 24.3025 hielt er fest, dass er am 20.[NB]November letzten Jahres die aktuelle Gesundheitsaussenpolitik 2019-2024 bereits um weitere vier Jahre bis 2028 verlängert hat. Der Antrag ist somit erfüllt. Es ist also formell richtig, ihn abzulehnen und der Minderheit Haab zu folgen, die diesen Absatz streichen möchte.
Nun zum Antrag, 15 Prozent des Budgets für die Gesundheit einzusetzen: Dieser Antrag fordert in einem neuen Artikel 1 Absatz 9, die Mittel für den Schwerpunkt Gesundheit auf 15 Prozent des DEZA-Transferkredits zu erhöhen. Im Jahr 2023 waren über 14 Prozent der bilateralen Ausgaben der DEZA relevant für den Gesundheitsbereich.
Die Gesundheit ist eines der spezifischen Ziele der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028, denn uns ist nicht erst seit der Covid-19-Pandemie bewusst, wie wichtig die Gesundheit für die menschliche Entwicklung und für die Wirtschaft ist. Deshalb hat der Bundesrat die Annahme der Motion Schneider-Schneiter 22.3144, "Gesundheit als neuer Schwerpunkt der internationalen Zusammenarbeit", beantragt und das Anliegen in der vorliegenden Strategie umgesetzt. Fixe finanzielle Vorgaben für alle Anliegen nehmen dem Bundesrat aber die Flexibilität, auf Krisen zu reagieren und Prioritäten bei Kürzungen zu setzen. In der vorliegenden Form ist der Antrag nicht umsetzbar. Wenn von den Transferkrediten der DEZA gesprochen wird, betrifft das beispielsweise auch den Beitrag für den Sitz des IKRK, für die humanitäre Hilfe oder für die Weltbank sowie Mittel oder Kapitalisierungen an Entwicklungsbanken. In diesen Feldern arbeiten wir nicht immer mit Sektoren wie der Gesundheit und können diesen Zielwert somit gar nicht ausweisen. Fazit: Die Gesundheit bleibt eine Priorität in der IZA. Wir bleiben dran. Wir empfehlen Ihnen aber, diesen Antrag abzulehnen, weil er eben nicht tel quel umsetzbar ist.
Nun zum Antrag, 5 Prozent des Verpflichtungskredits zugunsten der Ukraine für Opfer sexueller oder psychischer Gewalt einzusetzen: Dieser Antrag der Minderheit Friedl Claudia fordert in einem neuen Artikel 1 Absatz 10, mindestens 5 Prozent des Verpflichtungskredits "Ukraine und Region" für Unterstützungsangebote für Opfer von psychischer und sexualisierter Gewalt zu nutzen. Der Bundesrat plant, die Gesundheitsversorgung und die Bewältigung psychischer Kriegsfolgen zu einem Schwerpunkt des Ukraine-Programms 2025-2028 zu machen. Wir investieren bis 2029 bereits etwa 24 Millionen Franken in mentale Gesundheit und bis 2036 22 Millionen Franken in die Rehabilitation traumatisierter Menschen. Wir sind also sehr nahe an Ihren Vorstellungen, aber aus den bereits verschiedentlich erwähnten Gründen der Reduktion der Flexibilität empfehlen wir Ihnen, auch diesen Antrag abzulehnen.
Nun zur Bildung: Hier beantragt die Kommissionsmehrheit, dass die Bildung in der IZA-Strategie finanziell berücksichtigt wird. Das ist bereits heute der Fall. Im letzten Jahr fielen rund 8 Prozent der bilateralen Ausgaben der DEZA in den [PAGE 2207] Bereich der Bildung. Bildung, sei es Grundbildung, Berufsbildung oder lebenslanges Lernen, ist und bleibt ein wichtiger Bestandteil der IZA der Schweiz. Die Bildung fällt unter zwei der vier Ziele der IZA-Strategie 2025-2028, nämlich unter das Ziel "nachhaltige Wirtschaftsentwicklung" und unter das Ziel "menschliche Entwicklung". Die IZA wird sich auch in Zukunft für die Bildung einsetzen, nicht nur in der bilateralen Zusammenarbeit, sondern auch in der multilateralen Partnerschaft. Ich erinnere Sie an den letztjährigen Kongress "Education Cannot Wait" in Genf oder an unser Engagement bei der Unesco. Wie bei den anderen thematischen Anträgen beantragen wir Ihnen auch hier, den Mehrheitsantrag abzulehnen und in diesem Fall der Minderheit Haab zu folgen.
Zum Schluss erinnere ich nochmals an unsere Position. Folgen Sie überall dem Bundesrat und lehnen Sie bitte die Kürzungs- und Erhöhungsanträge ab. Bitte verzichten Sie auf zusätzliche inhaltliche Punkte, die dem Bundesrat in diesen schwierigen Zeiten die nötige Flexibilität nehmen.
Es gibt noch einen Einzelantrag Molina, zu dem ich kurz Stellung nehmen möchte. Dieser Einzelantrag wird das Problem der Finanzierung der Ukraine-Hilfe nicht lösen können. Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen der Schweiz und der EU. Die immobilisierten Vermögenswerte liegen in der Schweiz bei den Geschäftsbanken und nicht beim Zentralverwahrer SIX. Sie generieren keine zusätzlichen Gewinne, sogenannte Windfall Profits. Aus diesem Grund hätte eine Übernahme der EU-Massnahmen, die ausschliesslich für Zentralverwahrer gelten, in der Schweiz gar keine Auswirkungen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Diskussion nicht im Rahmen der IZA-Strategie, sondern in den entsprechenden Gremien geführt werden soll. Wir beantragen Ihnen deshalb, den Einzelantrag Molina abzulehnen.