Fässler Hildegard · Nationalrat · 2003-06-12
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-12
Wortprotokoll
Wer zahlt, soll befehlen; wer befehlen will, soll auch bezahlen. Sollen diese Grundsätze generell gelten? Ist das Subsidiaritätsprinzip so zentral, dass es in der Verfassung festgeschrieben werden muss und, falls Ja, in welcher Formulierung? Dagegen spricht für mich das wichtigere Prinzip der Solidarität, welches die Schweiz geprägt hat, welches die Schweiz ausmacht. Es ist gerade das Wesen unseres Staates, dass eben auch jene etwas zu sagen haben, die ihre Bedürfnisse nicht selber finanzieren können, und dass die Finanzkräftigen auch Unterstützung bieten, ohne in die Verwendung dieser Mittel bis ins Detail dreinzureden.
Aus diesem Grund beantrage ich Ihnen, die Absätze 2 und 3 von Artikel 43a zu streichen. Die Solidarität soll spielen können. Ebenso empfehle ich Ihnen, den Absatz 1a gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen. In Absatz 1 befürworte ich mit meiner Minderheit die Version des Bundesrates. Die Formulierung des Bundesrates trägt der Tatsache Rechnung, dass es Staatsaufgaben gibt, welche die Kraft der Kantone übersteigen. Diese soll der Bund übernehmen. Die Minderheit II ignoriert diesen Tatbestand. Andere Aufgaben, welche die Kantone zwar durchaus individuell lösen könnten, werden, um die Ungleichbehandlung der Bevölkerung zu vermeiden, vernünftiger- und fairerweise schweizweit gleich geregelt. Auch dies enthält die Formulierung des Bundesrates.
Stimmen Sie ihr und damit meiner Minderheit III zu.