Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-12-09
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-12-09
Wortprotokoll
Lassen Sie mich zuerst Ihrer Finanzkommission unter dem Vorsitz von Ständerat Jakob Stark herzlich danken für die gute Zusammenarbeit und die Vorberatung sowie für die Arbeit in den Subkommissionen, das ist ja durchaus auch immer anspruchsvoll. Ich danke Ihnen auch, dass Sie ein Budget vorgelegt haben, übrigens in beiden Finanzkommissionen, das die Schuldenbremse [PAGE 1104] einhält, auch wenn der Bundesrat in seinem Budget etwas andere Gewichtungen und Priorisierungen vorgenommen hat; ich komme in der Detailberatung noch darauf zurück.
Ich möchte hier keine Debatte über die Schuldenbremse anzetteln. Sie haben ja schon einige Male einen Schlagabtausch zu dieser Frage geführt, und das ist ja nicht die Debatte heute. Bis auf Weiteres steht diese Schuldenbremse in der Verfassung, und bis auf Weiteres gilt diese Schuldenbremse. Und diese Schuldenbremse, da kann ich mich den Voten anschliessen, hat dafür gesorgt, dass wir in der Krise in der Lage waren, zu helfen und zu unterstützen. Ich denke an die Corona-Krise, ich denke aber auch an die Ukraine. Wir haben aber auch Schulden angehäuft, das wird immer vergessen. Man kann dann natürlich zwar Geld ausgeben, aber die Verschuldung steigt, und die Verschuldung wird auch Ende 2024, nach Abschluss des Voranschlags 2024, weiter steigen.
Einige von Ihnen haben das Ausland angesprochen. Ja, es gibt einem zu denken, dass zwei Regierungen letztlich an der Haushaltspolitik zerbrochen sind und dass in den USA die Verschuldung so hoch ist, dass mehr für den Schuldendienst ausgegeben wird als für die Landesverteidigung. Das gibt einem zu denken. Es ist aber keine Häme angezeigt, sondern es ist Sorge angezeigt, weil das unsere wichtigsten Handelspartner sind. Die USA sind der wichtigste Exportmarkt für die Schweiz, und Deutschland ist der zweitwichtigste. Wir hoffen sehr, dass sich die Situation wieder einpendelt und dass sich diese Staaten erholen.
M. Hurni a dit quelque chose d'intéressant: il a dit qu'en tant que conseiller aux Etats socialiste, de gauche, il était pour un Etat fort. Moi aussi, en tant que conseillère fédérale d'une orientation politique que vous connaissez, je suis pour un Etat fort, parce que je crois qu'un Etat ne peut être fort, social et solidaire que s'il a les finances à disposition pour pouvoir aider et soutenir. Si vous regardez les Etats qui ont vraiment des problèmes financiers, vous voyez que cela est très souvent au détriment des couches plutôt pauvres ou des personnes démunies. Dans ce sens, je vais toujours me battre à vos côtés, peut-être pas tout à fait avec les mêmes priorités, mais pour un Etat fort qui est capable d'être social et de soutenir les personnes qui en ont besoin.
Ich gehe nun kurz auf die Eckwerte im Budget 2025 ein, bevor ich Ihnen einen kurzen Ausblick geben werde. Für 2025 budgetiert der Bundesrat ein Finanzierungsdefizit von rund 760 Millionen Franken. Darin enthalten ist auch die Nachmeldung für den Hochwasserschutz, das haben Sie gesehen. Aufgrund der Unwetter geht es darum, dass wir den betroffenen Kantonen helfen. Das ist gesetzlich so vorgesehen, damit die Schutzbauten wieder errichtet werden können. Dieses Defizit ist auf den ausserordentlichen und den ordentlichen Haushalt zurückzuführen.
Zum ausserordentlichen Haushalt: Für die Schutzsuchenden aus der Ukraine sind insgesamt Ausgaben von 1,25 Milliarden Franken budgetiert. Die Ausnahmebestimmung der Schuldenbremse zur Ausserordentlichkeit darf aber nur temporär in Anspruch genommen werden. Wie Sie wissen, budgetieren wir im vierten Jahr in Folge ausserordentlich. Deshalb beantragt Ihnen auch der Bundesrat, schrittweise aus der bisherigen Ausserordentlichkeit auszusteigen. Für 2025 sollen daher 550 Millionen Franken erstmals ordentlich budgetiert werden und 700 Millionen weiterhin ausserordentlich. Bis voraussichtlich 2027 sollen die Ausgaben für den Status S vollumfänglich ordentlich verbucht werden können. Das Defizit im ausserordentlichen Haushalt beträgt damit rund 330 Millionen Franken.
Im ordentlichen Haushalt budgetiert der Bundesrat ein Defizit von fast 430 Millionen Franken; die Schuldenbremse lässt jedoch aus konjunkturellen Gründen ein ordentliches Finanzierungsdefizit von 512 Millionen zu. Die Schuldenbremse wird damit eingehalten, und im Budgetentwurf des Bundesrates verbleibt ein Handlungsspielraum von 86 Millionen Franken. Zur Einhaltung der Schuldenbremse musste der Bundesrat aber - das haben Sie gehört - wie bereits im Vorjahr umfangreiche Bereinigungsmassnahmen umsetzen. Total wurden 2,1 Milliarden Franken bereinigt. Wie Sie wissen, sind nicht etwa sinkende Einnahmen der Grund dafür, sondern die überproportional wachsenden Ausgaben, die nicht gegenfinanziert sind. Im Sommer haben wir das Budget 2025 auf der Einnahmenseite noch korrigieren und 740 Millionen Franken mehr als Einnahmen aus der direkten Bundessteuer einstellen können.
Zu den Bereinigungsmassnahmen gehört auch eine lineare Kürzung von 1,4 Prozent bei den schwach gebundenen Ausgaben. Bereits im Vorjahr wurden diese Ausgaben um 2 Prozent gekürzt. Ausgenommen war jeweils die Armee, weil Bundesrat und Parlament eine sukzessive Aufstockung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts anstreben, was vom Parlament auch entsprechend beschlossen worden ist.
Im Kern der diesjährigen Budgetdebatte steht die Frage, wie viele Mittel die Armee erhalten, wie rasch man 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts erreichen, vor allem aber natürlich, wie man dieses starke Wachstum finanzieren soll. Sie kennen den Entwurf des Bundesrates: Der Bundesrat hat sich konstant für ein Wachstum der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP bis 2035 ausgesprochen, was aus seiner Sicht nötig und auch sinnvoll ist. Konkret sieht er vor, die Rüstungsausgaben für 2025 vorerst um 180 Millionen Franken zu erhöhen, in den Folgejahren sollen sie weiter ansteigen. Wie der Nationalrat will aber auch Ihre Finanzkommission die Rüstungsausgaben bereits für 2025 um mehr als 500 Millionen Franken zusätzlich erhöhen. Um dieses Wachstum zu finanzieren, beantragt Ihre Kommission Kürzungen bei den Eigenausgaben des Bundes, also auch bei den Lohnmassnahmen, bei den Investitionen in Bundesbauten, bei der Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge und bei der eigenen Forschung des Bundes, der sogenannten Ressortforschung. Darauf werde ich im Rahmen der Detailberatung noch zurückkommen.
Wenn Sie bei den von Ihrer Kommission beantragten Kürzungen bleiben, ist die Erhöhung der Armeeausgaben im Voranschlag 2025 grundsätzlich finanziert und so auch umsetzbar, allerdings verschärfen sich in den Finanzplanjahren die Finanzierungsprobleme. Konkret will Ihre Finanzkommission die Aufstockung der Rüstungsausgaben in den Jahren 2026 bis 2028 so beschleunigen, dass die Armeeausgaben bereits 2032, nicht erst 2035 1 Prozent des BIP betragen. Konkret bedeutet das also, dass das Budget ab 2026 um 600 Millionen Franken aufgestockt werden muss.
Ich habe bereits im Nationalrat darauf hingewiesen, ich habe in der Kommission darauf hingewiesen, und ich tue es auch hier: Das Wachstum der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP im Jahr 2035, wie es derzeit im Finanzplan abgebildet ist, ist nicht finanziert. Das zeigt sich in den milliardenhohen Defiziten, die der Finanzplan ab 2027 ausweist. Wie Sie wissen, will der Bundesrat diese Situation bereinigen, damit eben gerade die benötigten Mittel für die soziale Sicherheit und auch für die militärische Sicherheit zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund hat er eine Aufgaben- und Subventionsüberprüfung lanciert, und im Januar 2025 wird er, gestützt auf die dort vorgesehenen Massnahmen - nicht auf alle, aber[NB]auf[NB]einen[NB]Grossteil[NB]dieser Massnahmen -, ein Entlastungspaket 2027 vorstellen, das danach in die Vernehmlassung geht.
Ihre Kommission - ich komme auch darauf noch zurück - nimmt mit ihren Vorschlägen einige im Entlastungspaket geplante Kürzungen bereits vorweg, dies, weil die gleichen Bereiche betroffen sind, also zum Beispiel die Entwicklungszusammenarbeit oder der Eigenbereich inklusive Personal. Dabei wird aber auch der Handlungsspielraum bereits komplett aufgebraucht, den der Bundesrat mit dem Entlastungspaket eigentlich schaffen wollte, um künftige Herausforderungen noch besser bewältigen zu können und um wieder finanzpolitischen Gestaltungsspielraum zu erlangen.
Wir müssen auch mit Mehrbelastungen rechnen. Ich möchte diese Risiken kurz rekapitulieren; teilweise wurden sie schon genannt, so von Herrn Ständerat Würth, der auf die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente hingewiesen hat. Sie wissen, dass der Bundesrat Ihnen diesbezüglich beantragt, den Bundesbeitrag leicht abzusenken, was in der Vernehmlassung ja keine grosse Anhängerschaft gefunden hat, um es jetzt einmal so zu sagen. Da ausserdem Ihre SGK das Thema [PAGE 1105] "Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente" noch gar nicht beraten hat, wird es unmöglich sein, per 2026 eine Finanzierung für die 13.[NB]AHV-Rente zu haben. Das heisst also, dass es hier eine Mehrbelastung von 900 Millionen Franken per 2026 geben wird, die in den Finanzplänen nicht abgebildet ist.
Nun, auch aus dem Europadossier dürften mittelfristig, relativ bald neue substanzielle Belastungen auf den Bund zukommen; ich denke hierbei an Horizon oder eben auch an den sogenannten EU-Beitrag oder Kohäsionsbeitrag, wie man diesen auch immer nennen will. Hier rechnen wir mit zusätzlichen 1,5 Milliarden.
Und dann gibt es noch Mehrbelastungen für den Haushalt, auch Steuerreformen, die jetzt in den Räten hängig sind. Ich denke dabei an die Individualbesteuerung oder auch an den Eigenmietwert.
Ich habe es im Nationalrat gesagt und möchte es hier wiederholen: Sie können selbstverständlich - das ist Ihre Freiheit, Sie haben die Finanzhoheit, und Sie priorisieren die Aufgaben und Ausgaben - die Mittel für die Armee erhöhen. Doch solange der Haushalt nicht bereinigt ist, haben Sie auch hier keine Planungssicherheit. Sie werden zwar für 2025 einen höheren Beitrag sprechen, aber Planungssicherheit ab 2026 hat die Armee trotzdem nicht. Wir kommen ja noch auf das Konzept der Finanzkommission des Ständerates zu sprechen, ich werde mich dort in der Detailberatung noch äussern.
Zum Schluss vielleicht noch zum weiteren Vorgehen: Der Bundesrat wird - ich habe es erwähnt - Ende Januar die Vernehmlassung zum Entlastungspaket 2027 eröffnen, Mitte Februar wird er zudem eine finanzpolitische Standortbestimmung vornehmen, und zu diesem Zeitpunkt wird der Bundesrat auch Vorentscheide treffen, damit die Schuldenbremse auch 2026 wieder eingehalten werden kann.
Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Arbeit in den Kommissionen und bitte Sie, den Voranschlag 2025 und den Nachtrag II zu genehmigen.
[VS]