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Walliser Bruno · Nationalrat · 2024-12-09

Walliser Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-09

Wortprotokoll

An seiner Sitzung vom 26.[NB]Juni 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) verabschiedet. Mit Blick auf eine zukunftsfähige Sicherheitsinfrastruktur will der Bundesrat zusammen mit den Kantonen die Zuständigkeiten und Finanzierungsmodelle für die Bewirtschaftung der Sirenen überarbeiten. Diese Arbeit braucht Zeit, deshalb soll die Übergangsfrist verlängert werden. Zudem wird beantragt, die Entschädigungen neu zu regeln. So soll die Pauschale für den Betrieb und Unterhalt von höchstens 400 Franken pro Jahr und Sirene auf maximal 600 Franken pro Jahr und Sirene erhöht werden, um der Teuerung sowie den tatsächlichen Kosten Rechnung zu tragen. Die Verlängerung der Übergangsfrist muss per 1.[NB]Januar 2025 in Kraft treten. Deshalb soll die Gesetzesvorlage dringlich erklärt werden. Der Ständerat hat dieser Vorlage am 18.[NB]September 2024 einstimmig zugestimmt.

Mit ihrem Netz von über 5000 stationären Sirenen verfügt die Schweiz über ein bestens ausgebautes und sicheres System zur Alarmierung unserer Bevölkerung. Dies soll auch so bleiben. Bis Ende 2020 lag die Zuständigkeit für die Sirenen bei den Kantonen. Mit der Totalrevision des BZG wurde sie per Anfang 2021 auf den Bund übertragen. Im Rahmen einer Übergangsfrist stellen die Kantone noch bis Ende 2024 den Unterhalt und den Betrieb der Sirenen gegen eine Pauschale von 400 Franken pro Jahr und Sirene sicher.

Das Parlament hat anlässlich der Totalrevision des BZG für die Übernahme der Sirenen durch den Bund ein Kostendach von 3 Millionen Franken gesprochen. Durch die Übertragung der Zuständigkeit auf den Bund versprach man sich damals aufgrund der grösseren Mengengerüste Synergien und Einsparungen bei der Beschaffung der Sirenen. Die Kantone äusserten sich dazu allerdings von Beginn an sehr kritisch. Im Rahmen der Umsetzung zeigte sich auch, dass eine zentrale Lösung für die dezentralen Sirenen in der Praxis teurer und aufwendiger wäre als ursprünglich angenommen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz versuchte daher, mit den Kantonen eine andere Lösung zu finden. Diese scheiterte an der einstimmigen Forderung der Kantone, für diese Aufgabe eine Pauschale von mindestens 800 Franken pro Jahr und Sirene zu erhalten. Dies hätte den gesprochenen Kredit von 3 Millionen Franken um rund 1 Million Franken überstiegen. Schlussendlich einigte man sich auf 600 Franken pro Jahr und Sirene.

Im Sinne eines Kompromisses unterstützen die Kantone die Vorlage, wobei mehrere Kantone die Ansicht vertreten, dass der Betrag von 600 Franken pro Jahr und Sirene nicht als Präjudiz für eine künftige Regelung zu werten sei. Es hat sich zudem bestätigt, dass es zur Eruierung einer optimalen Lösung sinnvoll ist, die Zuständigkeiten für die Sirenen nochmals grundsätzlich zu überprüfen. Dafür reicht aber die Zeit bis Ende Jahr nicht. Auf Initiative des Bundesrates und in Absprache mit den Kantonen soll deshalb diese Übergangsfrist für die Bewirtschaftung der Sirenen durch den Bund um weitere vier Jahre verlängert werden.

Eintreten auf die Vorlage war in der Kommission unbestritten. Am 22.[NB]November 2024 hat Ihre Kommission der Vorlage mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Ich bitte Sie, dem Antrag Ihrer Kommission zu folgen.