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Amherd Viola · Bundesrat · 2024-12-09

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-12-09

Wortprotokoll

Es wurde gesagt: Die Schweiz verfügt mit ihrem Netz von über 5000 stationären Sirenen über ein hervorragend ausgebautes und sicheres System zur Alarmierung der Bevölkerung. Das soll so bleiben. Bis Ende 2020 lag die Zuständigkeit für die Sirenen bei den Kantonen. Mit der Totalrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes wurde sie per Anfang 2021 auf den Bund übertragen. Im Rahmen einer Übergangsfrist stellen die Kantone noch bis Ende dieses Jahres Unterhalt und Betrieb der Sirenen sicher, dies gegen eine Pauschale von 400 Franken pro Jahr und Sirene. Das Parlament hat dafür anlässlich der Totalrevision des BZG ein Kostendach von 3 Millionen Franken gesprochen.

Wir haben nun festgestellt, dass es sich lohnt, zu überprüfen, ob nicht an der bestehenden Kompetenzordnung festgehalten werden kann, weil wir ein gut funktionierendes System haben. Wir hatten uns von der Übertragung der Zuständigkeit auf den Bund versprochen, dass sich bei der Beschaffung der Sirenen aufgrund der grösseren Mengen Synergien und Einsparungen ergeben könnten. Es hat sich aber gezeigt, dass[NB]dies[NB]schwierig ist und dass die Synergien und das Einsparpotenzial nicht so hoch wie ursprünglich angenommen sind.

Wir suchten mit den Kantonen Lösungen, konnten uns aber nicht auf die Pauschale einigen, die der Bund den Kantonen bezahlen sollte. Wir fanden eine Lösung mit einer weiteren Übergangsfrist. So haben wir während dieser Übergangsfrist Zeit, um die Zuständigkeitsordnung noch einmal zu überprüfen und um eine für die Sicherheit der Bevölkerung und auch bezüglich des Einsatzes der Finanzen möglichst gute Lösung zu finden. Wir konnten uns dahin gehend mit den Kantonen einigen. Für die Dauer der verlängerten Übergangsfrist bezahlen wir den Kantonen eine Pauschale von 600 Franken pro Jahr und Sirene. Wir sind den Kantonen entgegengekommen und haben den Betrag angehoben, können aber nicht auf die 800 Franken, die die Kantone ursprünglich wollten, erhöhen. Die Zeit bis Ende Jahr reicht nun nicht mehr aus, um die Zuständigkeit gemäss geltendem Recht umzusetzen. Wir haben dann mit den Kantonen auch diesbezüglich eine Lösung gesucht und eine gefunden, indem die Übergangsfrist um weitere vier Jahre verlängert wird.

Der Bundesrat hat daher diese Botschaft zur Verlängerung der Übergangsfrist am 26.[NB]Juni 2024 verabschiedet. Bund und Kantone verschaffen sich so Zeit, um die Zuständigkeiten im Bereich der Sirenen grundsätzlich zu überdenken und gegebenenfalls die rechtlichen Grundlagen anzupassen. Die Vorlage wurde in der Herbstsession im Ständerat einstimmig angenommen, und auch die SiK-N hat die Vorlage am 22.[NB]November 2024 einstimmig angenommen.

Ich bitte Sie, dem Ständerat und Ihrer Kommission zu folgen und, damit die neue Übergangsfrist rechtzeitig Anfang 2025 in Kraft treten kann, entsprechend auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.