Gredig Corina · Nationalrat · 2024-12-09
Gredig Corina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2024-12-09
Wortprotokoll
In der Detailberatung der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028 ging es vor allem um die Frage der Finanzierung. Grundsätzlich stehen Ihnen Konzepte mit drei Stossrichtungen zur Auswahl, über die Sie nachher abstimmen können. Zwei Minderheiten bevorzugen die Stossrichtung eines Ausbaus des Konzepts des Bundesrates. Andere Minderheiten beantragen die Stossrichtung Abbau. Dazwischen liegt das Konzept des Bundesrates. Die Mehrheit Ihrer Aussenpolitischen Kommission beantragt Ihnen, dem Konzept des Bundesrates grosso modo zu folgen, wie es auch der Ständerat tut.
Die Mehrheit empfindet die vom Bundesrat vorgesehenen Verpflichtungskredite unter Berücksichtigung der angespannten Finanzlage des Bundes als angemessen. Mit 14 zu 11 Stimmen folgt die Kommissionsmehrheit bei der Höhe des Zahlungsrahmens dem neuen Antrag des Bundesrates sowie dem Beschluss des Ständerates. Eine Kürzung der Kredite hält die Mehrheit angesichts der globalen Lage und der Bedeutung der Strategie für nicht vertretbar, zumal es sich bereits um eine abgespeckte Variante handelt, weil ein Teil der Mittel für den Wiederaufbau in der Ukraine in die Strategie einbezogen wird, was zu Kürzungen in anderen Programmen und Bereichen führt. Angesichts der Finanzlage des Bundes hat der Bundesrat bei der Ausarbeitung der mehrjährigen Kredite gemäss der Mehrheit eine ausgewogene Lösung gefunden.
Eine Minderheit der APK strebt eine APD-Quote von 0,5 Prozent an, eine andere Minderheit beantragt, den aufgrund der Integration des Ukraine-Kredites um 1,5 Milliarden Franken gekürzten Betrag wieder aufzustocken. Weitere Minderheiten beantragen eine Kürzung der Beiträge zur internationalen Zusammenarbeit, teilweise verbunden mit einer anderen Schwerpunktsetzung.
Ein weiterer Diskussionspunkt war die Verknüpfung von Entwicklungszusammenarbeit und Migrationspolitik. Der Ständerat ergänzte die Bundesbeschlüsse mit einer entsprechenden Bestimmung, die vorsieht, dass der Bundesrat die Programme in Ländern reduzieren kann, deren Regierungen den migrationspolitischen Forderungen der Schweiz - insbesondere in Bezug auf die Rücknahme abgewiesener Asylsuchender - nicht ausreichend nachkommen. Die vom Ständerat beschlossene Formulierung enthält keine strikte Konditionalität und lässt den notwendigen Handlungsspielraum. Mit 16 zu 9 Stimmen folgt die Mehrheit der APK dem neuen Passus des Ständerates. Die Minderheit I (Rüegger) geht einen Schritt weiter und beantragt eine strikte Konditionalität. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 11 Stimmen, den Antrag der Minderheit I abzulehnen.
Beim Bundesbeschluss über die Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären Hilfe und der Ukraine und Region in den Jahren 2025-2028 liegt ein Einzelantrag Bäumle vor, der den neuen, von der Kommission eingefügten Passus bei Artikel 1 Absatz 2bis wieder streichen möchte. In Artikel 1 Absatz 2bis möchte die Kommission, dass die vorgesehene Wiederaufbauhilfe für die Ukraine wenn möglich durch Schweizer Unternehmen oder Schweizer Zulieferfirmen zu leisten ist. Zudem sollen bei Leistungen, die nicht durch die Schweizer Privatwirtschaft erbracht werden können, wenn möglich Gegengeschäfte mit der Schweiz gemacht werden. Ihre Kommission stimmte diesem neuen Passus mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten zu.
Die Minderheit Portmann beantragt in Artikel 1 Absatz 6 mehr Verschiebungsmöglichkeiten von der Entwicklungszusammenarbeit zur humanitären Hilfe in der Höhe von maximal 560 Millionen Franken. Diesen Antrag hat die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Die Mehrheit der Kommission will zudem Akzente für die Themen Gesundheit und Bildung setzen. Sie ist der Ansicht, die Gesundheitspolitik soll ein zentrales Element der internationalen Zusammenarbeit bilden. Mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen fordert die Mehrheit der Kommission daher, dass die Gesundheitsaussenpolitik 2019-2024 um eine weitere Periode verlängert wird und die Mittel für den Schwerpunkt Gesundheit in der internationalen Zusammenarbeit erhöht werden.
Weiter ist die APK-N der Ansicht, dass aufgrund der Expertise der Schweiz im Bereich der Bildung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit noch stärker Akzente gesetzt [PAGE 2208] werden müssen. Mit 15 zu 9 Stimmen fordert die Kommission daher, dass das Thema Bildung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel mitberücksichtigt wird. Die Minderheit Haab präferiert hier das Konzept des Ständerates und des Bundesrates.
In der Gesamtabstimmung nahm Ihre Aussenpolitische Kommission den Bundesbeschluss 1 mit 14 zu 11 Stimmen und die Bundesbeschlüsse 2 und 3 mit jeweils 14 zu 10 Stimmen an.