Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-06-13
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-06-13
Wortprotokoll
Ich versuche, die Haltung des Bundesrates zum Gesamtpaket möglichst kompakt zu skizzieren.
Grosse Steuerreformen müssen sich an drei Kriterien orientieren:
1. Sie müssen im Einklang mit der Finanzpolitik sein, d. h. im Moment auch mit der Lage der Bundesfinanzen vereinbar sein.
2. Sie müssen entweder eine Ungerechtigkeit beseitigen oder einen Gewinn an Gerechtigkeit bringen.
3. Sie müssen zu einer Standortverbesserung führen oder dürfen mindestens keine Standortverschlechterung bringen.
Der Bundesrat hat Ihnen dieses Paket im Lichte dieser drei Kriterien vorgelegt:
1. Die Familienbesteuerung hat zum Ziel, die Kinderabzüge zu erhöhen und die Ungerechtigkeit der Benachteiligung der doppelverdienenden Ehepaare zu beseitigen.
2. Mit dem Umsatzstempel sollten Standortnachteile eliminiert werden.
3. Mit dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung hat er Ihnen eine Vorlage unterbreitet, die im Wunschbedarf liegt, und gesagt: Dieser Wunschbedarf kann erfüllt werden, wenn es nicht zu teuer ist.
Ich darf die einzelnen Körbe kurz im Lichte dieser drei Kriterien anschauen.
Bei der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung ist es zum einen gelungen, die Benachteiligung der Ehepaare zu beseitigen. Ich meine, dass es ein taugliches Modell ist, das Sie hier beschlossen haben. Vor allem ist die Distanz zu Individualbesteuerungsmodellen im Endeffekt, nach allen Retuschen, die man bei diesem Teilsplitting vorgenommen hat, nicht so wahnsinnig gross. Es hat zum anderen auch eine arbeitsmarktliche Komponente. Bei den trockenen Arbeitsmärkten, die wir in zehn, zwanzig Jahren zu erwarten haben, ist es gut, wenn wir Anreize haben, dass der Ehepartner vielleicht doch eine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann.
Das ist ein gutes Paket. Das Problem liegt hier im Zeitpunkt. Der Bundesrat hätte es vorgezogen, wenn Sie beim Inkrafttreten noch einen Freiraum von zwei bis drei Jahren gelassen hätten. Nach sechzig Jahren wäre es darauf nun auch nicht mehr angekommen, und es hätte die Problematik der Sanierung der Finanzen erheblich erleichtert.
Beim Umsatzstempel handelt es sich ganz klar um etwas, das wir nicht gerne tun. Denn das ist eine bequeme Finanzquelle, die es erlaubt, andere Steuern tiefer zu halten. Wir führen hier ein Rückzugsgefecht, und wir geben nur das auf, was wir müssen, weil wir sonst Arbeitsplätze und das Steuersubstrat ohnehin verlieren.
Ein kleines Wort zur Unternehmensbesteuerung und zum Votum von Herrn Baader: Gerade gestern, und deshalb nehme ich überhaupt zu diesen Aussagen Stellung, habe ich eine Basler Studie zur Situation der Unternehmensbesteuerung und der Steuerlage der höheren Einkommen in der Schweiz bekommen. Wir sind in Europa praktisch die Nummer eins. Die hier geäusserte Kritik über die Lage im Unternehmerbereich ist absolut überzogen und so nicht nachzuvollziehen. Dort, wo aber Mängel und Probleme bestehen, werden wir noch dieses Jahr eine Vernehmlassung eröffnen.
Ich komme zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung: Das heutige System ist leider nur theoretisch sehr gerecht, weil es in der praktischen Anwendung eigentlich zum Steuersparinstrument entartet ist und nicht das bringt, was es eigentlich sollte. Es ist politisch abgenutzt, niemand weiss so recht, was eigentlich der Eigenmietwert ist. Deshalb haben wir Ihnen den Systemwechsel vorgeschlagen. Es war auch für den Bundesrat ganz klar, dass es hier flankierende Massnahmen braucht. Der Bundesrat war bereit, hier inklusive Bausparen 190 Millionen Franken zu investieren, die zum grössten Teil ja erst ab 2009 in der Rechnung wirksam werden. Das Ergebnis nach der Einigungskonferenz ist nun folgendes:
1. Der Unterhaltsabzug begünstigt jene, die sehr viele Mittel haben. Er ist eigentlich systemwidrig, er ist übertrieben.
2. Die Neueigentümer, denen man helfen muss - das ist völlig klar -, bekommen sehr viel mehr, als das beim heutigen System der Fall ist, wo man immer gesagt hat, es sei vor allem für die Neueigentümer günstig. Wir meinen, dass die Ausfälle von 480 Millionen Franken plus das, was die Kantone selber erwartet, zu viel sind. Wir begreifen die harsche Reaktion der Kantone in diesem Bereich. Wir meinen, es sei finanzpolitisch übertrieben und es sei im Hinblick auf Mieter und im Hinblick auf Alteigentümer im Vergleich zu Neueigentümern auch von der Gerechtigkeit her schwer vertretbar. Wenn ich das nun auch an den Kriterien messe - ich habe es schon gesagt -, ist es finanzpolitisch übertrieben, von der Gerechtigkeit her zumindest fragwürdig, und für den Standort ist es irrelevant.
Damit komme ich zur Gesamtwürdigung: Zwei Teile des Paketes, die Familienbesteuerung und die Stempelabgabe, sind gut, den Teil des Hauseigentums hingegen kann der Bundesrat nicht mittragen. Er bedauert es, dass dadurch ein an sich gutes Paket einen gravierenden Mangel enthält.