Durrer Regina · Nationalrat · 2024-12-09
Durrer Regina · Nationalrat · Nidwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-09
Wortprotokoll
Mit der Verabschiedung der Kulturbotschaft 2025-2028 haben wir in der Herbstsession die Weichen für die Kulturpolitik des Bundes für die nächsten vier Jahre gestellt. Die Förderung der kulturellen Vielfalt und der Zugang zur Kultur für alle Bevölkerungsgruppen sind grundlegend und ein wesentlicher Bestandteil der Identität der Schweiz. Damit diese Identität auch rückblickend im Laufe der Zeit nicht verloren geht und damit wichtige kulturelle Zeitzeugnisse, ob geschrieben, visuell oder auditiv, einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können, braucht es die Nationalbibliothek als Brücke von der Vergangenheit über die Gegenwart in die Zukunft. Da es bei den Beratungen zur Vorlage 3 der Kulturbotschaft, dem Entwurf zum Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek, Diskussionen gab, wurde dieser Teil der Kulturbotschaft auf die Wintersession verschoben und am 24.[NB]Oktober 2024 in der WBK in Anwesenheit von Bundesrätin Baume-Schneider diskutiert. Zudem fanden diverse Anhörungen statt.
Worum geht es? Die Schweizerische Nationalbibliothek ist das Gedächtnis der modernen Schweiz. Im Jahr 1895 gegründet, sammelt sie alle relevanten Publikationen, die in der Schweiz und über die Schweiz veröffentlicht werden, die sogenannten Helvetica. So stehen alle diese Werke zur Erfahrung und Erforschung der historischen Entwicklung der Schweiz allen zur Verfügung. Seit der Gründung arbeitet die Nationalbibliothek mit Vereinbarungen. Die Buchhändler und Verleger verpflichten sich, Publikationen ihrer Mitglieder der Nationalbibliothek zur Verfügung zu stellen, in der Regel kostenlos. Als Entschädigung zahlt die Nationalbibliothek eine Administrationspauschale von 20[NB]000 Franken pro Jahr.
Vereinbarungen brauchen aber ein klar definiertes Gegenüber. Dies ist im digitalen Zeitalter je länger, je schwieriger auszumachen. So stammen beispielsweise die Inhalte eines Online-Magazins oder einer Website von verschiedenen Anbietern, enthalten Text-, Bild-, Audio- und Video-Elemente und sind teils eigen-, teils fremdfinanziert. Allgemein gehören zu den digitalen Helvetica E-Books, Online-Ausgaben von Zeitungen, Podcasts, ausgewählte Websites oder auch Musik- und Tonveröffentlichungen, nicht aber E-Mails und Social-Media-Inhalte. Aufgrund eines fehlenden klar definierten Gegenübers fordert die Nationalbibliothek eine neue gesetzliche Grundlage für das kostenlose "dépôt légal numérique". Dieses neue Pflichtexemplar gilt ausschliesslich für digitale Helvetica. Für alle anderen Publikationen bleiben die bestehenden Vereinbarungen massgebend. Das geforderte Pflichtexemplar soll der Nationalbibliothek kostenlos zur Verfügung gestellt werden, analog zu den bisherigen Publikationen. Im Gegenzug garantiert die Nationalbibliothek, dass keine kommerzielle Verwertung stattfinden kann. Für erhebliche Kosten der Überlieferung kann sie eine Entschädigung bezahlen.
Im Rahmen der Vernehmlassung haben die Verwertungsgesellschaft Swisscopyright, der Dachverband der Kulturschaffenden und weitere Verlags- und Kulturverbände angemerkt, dass diese vorgesehene Neuregelung ein Eingriff ins geistige Eigentum und in die Verträge und Lizenzen der Verlage und Kulturschaffenden sei. Sie fordern, dass auch im digitalen Bereich Vereinbarungen abgeschlossen werden und prinzipiell eine Entschädigung in Form einer Kollektivlizenz in der Höhe von etwa 40[NB]000 Franken vorgesehen wird. Wie Frau Bundesrätin Baume-Schneider an der Kommissionssitzung vom 24.[NB]Oktober 2024 ausgeführt hat, ist also die Notwendigkeit der Sammlung unbestritten. Nur die Frage der Entschädigung steht im Raum. Die Kommission sprach sich mit 20 zu 5 Stimmen gegen einen Antrag auf eine Entschädigungspflicht aus und nahm anschliessend den bundesrätlichen Entwurf des Nationalbibliotheksgesetzes einstimmig an.
In der Zwischenzeit wurde der Einzelantrag Masshardt eingereicht, der fordert, dass die Nationalbibliothek den Aufwand für die Ablieferung der Informationen übernimmt, falls er erheblich ist. Die Kommission hat diesen Antrag nicht beraten. Er deckt sich aber teilweise mit dem anlässlich der Kommissionssitzung diskutierten und abgelehnten Antrag. Wie[NB]bereits[NB]erwähnt, ist grundsätzlich bereits jetzt eine Beteiligung an den Ablieferungskosten möglich, sofern überhaupt [PAGE 2221] Kosten anfallen, was bei digitalen Inhalten praktisch nie der Fall ist.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission, den Entwurf des Bundesrates in seiner vorliegenden Form anzunehmen und so das Gedächtnis der Schweiz, die Nationalbibliothek, erfolgreich weiterzuführen.