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Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-09

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat mit Artikel 43 Absatz 7 KVG heute grundsätzlich die Möglichkeit, Grundsätze für eine wirtschaftliche Bemessung und eine sachgerechte Struktur sowie für die Anpassung der Tarife aufzustellen. Der Ständerat hat nun in diesem Zusammenhang eine Ergänzung beschlossen und fordert, dass der Bundesrat bei den Tarifen insbesondere die Kostentransparenz, die Effizienz und die Effizienzgewinne ebenfalls berücksichtigt.

Ich bin der Meinung, dass es, da man diesen Artikel ändern will, auch sinnvoll wäre, wenn man zusätzlich die Qualitätstransparenz und eine risikobereinigte Vergleichbarkeit der Qualitätsdaten nach anerkannten Standards sicherstellen würde.

Das mag kompliziert klingen. Um was geht es konkret? Die Tarife im Gesundheitswesen - die Preise, die bezahlt werden - werden zum Teil durch Verbände der Versicherten und Verbände der Leistungserbringer, also der Ärzte und Spitäler, verhandelt. Die Versicherten haben keinen direkten Einfluss auf die Tarife. Auch aus diesem Grund hat man als Patient vor einer Behandlung kaum eine Ahnung, welche Kosten die Behandlung verursachen wird. Das ist problematisch, zumal es eigentlich kaum möglich ist, irgendwie eigenverantwortlich zu handeln. Deshalb wäre mehr Kostentransparenz vor dem Auslösen von Kosten wünschenswert.

Bei meinem Minderheitsantrag geht es auch um Transparenz, im Spezifischen um mehr Qualitätstransparenz. In Zukunft soll eine für die Bevölkerung leicht verständliche Transparenz über den Behandlungserfolg im Gesundheitswesen sichergestellt werden. Konkret heisst das: Wenn man als Patient ein gesundheitliches Problem hat, soll man vor der Wahl des Leistungserbringers Zugang zu Qualitätsdaten haben. Gerade im ambulanten Bereich, also bei Behandlungen ohne Spitalübernachtung, ist die Qualitätstransparenz für die breite Bevölkerung heute nicht vorhanden.

Was soll das im Konkreten bringen? Ein Fokus auf die Qualität hätte zur Folge, dass Leistungserbringer, die eine tiefe Qualität aufweisen - zum Beispiel, weil sie nur eine geringe Anzahl von Behandlungen durchführen -, diese Behandlungen nicht mehr anbieten und sich auf andere Behandlungen spezialisieren, in denen sie eine höhere Qualität garantieren können.

Wenn man über Qualität spricht, gibt es berechtigte Sorgen, dass eine Qualitätstransparenz vor allem zu mehr Bürokratie führen würde. Das ist sicherlich zu vermeiden und nicht die Idee meines Antrages. Vielmehr bin ich überzeugt, dass der heutige Bürokratieaufwand sogar gesenkt werden kann, wenn man einheitliche Qualitätsstandards festlegt und ein schlankes Reporting sicherstellt. Lässt man nämlich die Leistungserbringer solche Kriterien und Standards selber festlegen, gibt es einen Wildwuchs an Reportings, welche nicht miteinander verglichen werden können.

Ich bitte Sie deshalb, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen, der diesen Artikel um die Qualitätstransparenz ergänzen will. Ich bin überzeugt, dass es zu einem gesunden Wettbewerb und zu höherer Qualität führt, wenn die Bevölkerung weiss, welche Leistungserbringer welche Qualität im Gesundheitswesen erbringen. Und das führt auch dazu, dass sich die Leistungserbringer immer mehr spezialisieren und das, was sie anbieten, noch besser anbieten, als sie es heute tun.

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