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Beerli Christine · Ständerat · 2000-03-15

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-15

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zu Artikel 2 Absatz 1. Die Fassung, die Ihnen der Bundesrat und die Mehrheit Ihrer Kommission hier beantragen, mag hart erscheinen, ist jedoch klar, einfach umsetzbar, konsequent und trägt den internationalen Abkommen wie dem Uno-Pakt und den bilateralen Verträgen Rechnung. Unterschieden wird einzig zwischen Vertragsstaaten und Nichtvertragsstaaten. Wohnt jemand in einem Vertragsstaat, [PAGE 98] so kann er sich nicht mehr der freiwilligen AHV unterstellen; wohnt er in einem Nichtvertragsstaat, so ist eine Unterstellung für Schweizer und Nichtschweizer möglich, wenn die Person unmittelbar vorher während mindestens fünf aufeinander folgenden Jahren obligatorisch versichert war. Der Antrag der Minderheit möchte Schweizer Bürger - es wird sich dabei vor allem um Doppelbürger handeln -, die in einem Nichtvertragsstaat wohnen und das 50. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben, etwas besser behandeln als andere Personen und ihnen auch dann einen Anschluss an die freiwillige AHV ermöglichen, wenn sie nicht unmittelbar vorher während mindestens fünf aufeinander folgenden Jahren obligatorisch versichert waren.

In Bezug auf andere Staatsangehörige entspricht die Regelung der Minderheit derjenigen der Mehrheit.