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Engler Stefan · Ständerat · 2024-12-09

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-09

Wortprotokoll

Wir sprechen über die Rahmenbedingungen zur Kreditverwendung. Es geht also nicht um Beitragshöhen, sondern um die Frage, ob bei den beschlossenen Querschnittkürzungen die Behörden, das heisst die Bundesversammlung, aber auch die Gerichte und die Eidgenössische Finanzkontrolle ausgenommen werden sollen oder nicht.

Der Nationalrat hat bei den Personalausgaben festgehalten, dass die Behörden, die Gerichte und die Eidgenössische Finanzkontrolle nicht davon betroffen sein sollen, mit gutem Grund, wie ich meine. Ich spreche hier namens der Verwaltungsdelegation, welche für das Budget der Bundesversammlung und der Parlamentsdienste zuständig ist.

Wir sollten dringend davon absehen, unsere Institutionen selber zu schwächen. Das betrifft die Bundesversammlung, also das Parlament, das betrifft aber auch das Bundesgericht. Wir würden damit nämlich am Fundament, das unser Staatswesen trägt, ohne Not rütteln. Ein selbstbewusstes Parlament, das der Regierung und der Verwaltung auf Augenhöhe begegnet und seine Aufgaben als Gesetzgeber, aber auch in der Aufsicht kraftvoll wahrnehmen will, schwächt sich nicht selber, indem es aus Spargründen Sessions- oder Fraktionstage kürzt. Genau dazu käme es, würde man nicht dem Nationalrat folgen und die Bundesversammlung, aber auch die Gerichte von den Querschnitteinsparungen bei den Personalausgaben ausnehmen.

Der Voranschlag der Bundesversammlung für die kommenden Jahre weist eine positive Entwicklung auf. Der Aufwand reduziert sich gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Millionen Franken und wird über die kommenden Finanzplanjahre gar um 3,4 Millionen Franken abnehmen. Der Hauptgrund dafür ist der Abschluss der PUK "Geschäftsführung der Behörden - CS-Notfusion".

Ich glaube, auch feststellen zu dürfen, dass ein Parlament nicht wie eine Verwaltungseinheit funktioniert, sondern dass es sich um eine zentrale Institution unserer Demokratie handelt. Die vorgeschlagenen Querschnittkürzungen würden das Parlament in seiner Tätigkeit beschneiden, gegenüber dem Bundesrat und der Bundesverwaltung schwächen und könnten so auch zu einer Einschränkung unseres Einflusses führen. Ein funktionsfähiges, effizientes und stabiles Parlament ist eine der tragenden Säulen unserer Demokratie. Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, diese Institution zu schützen und sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben ohne Einschränkungen wahrnehmen kann.

Deshalb beantrage ich Ihnen namens der Verwaltungsdelegation, bei "Personalausgaben", bei "Sach- und Betriebsaufwand" sowie auch bei "Beratung und externe Dienstleistungen" die Bundesversammlung, die Gerichte und die Eidgenössische Finanzkontrolle von den Querschnittkürzungen auszunehmen. Andernfalls müsste die Verwaltungsdelegation hingehen und im Personalbereich der Bundesversammlung Kürzungen vornehmen. Diese Kürzungen wären wahrscheinlich damit verbunden, dass auf Sitzungstage des Parlamentes oder auch auf Fraktionstage verzichtet werden müsste, um den Personalaufwand zu reduzieren.

Eine zweite Konsequenz wäre, dass neben der Reduktion von Sessions- und Fraktionstagen auf Expertisen im Beratungs- und Dienstleistungsbereich verzichtet werden müsste, die dem Parlament zugutekommen, wenn wir beispielsweise in den Kommissionen gegenüber der Verwaltung argumentieren.

Ein Wort noch zu den Gerichten: Auch bei den Gerichten ist es gerechtfertigt, sie von generellen Querschnittkürzungen auszunehmen. Das Budget der Gerichte entwickelt sich nämlich nicht derart, dass einschneidende Massnahmen notwendig würden. Die Ausgaben im Budget 2025 sind im Vergleich zum Vorjahresbudget um 0,8 Prozent gestiegen. Es handelt sich dabei vornehmlich um Personalkosten bei den Gerichten. Es gibt beim Bundesgericht gute Gründe dafür: Aufgrund der erheblichen Arbeitsmehrbelastung in den strafrechtlichen Abteilungen ist das Bundesgericht gezwungen, zusätzliche Gerichtsschreiberstellen zu schaffen. Ein ähnliches Phänomen der Überlastung der Strafjustiz lässt sich auch auf der Ebene der kantonalen Justizbehörden beobachten. Das hat die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren veranlasst, eine Studie zur Ermittlung der Ursachen in Auftrag zu geben.

Bei den Gerichten ist zusätzlich zu erwähnen, dass das Bundesgericht im nächsten Jahr sein 150-Jahr-Jubiläum feiert. Dieses besondere Jahr bietet auch eine gute Gelegenheit, das oberste Gericht des Bundes der Bevölkerung näherzubringen.

Das sind zusammengefasst die Gründe, weshalb ich Sie ersuche, wie der Nationalrat bei der Kürzung der Personalausgaben auf den Miteinbezug von Behörden und Gerichten sowie der Eidgenössischen Finanzkontrolle zu verzichten und konsequenterweise beim Sach- und Betriebsaufwand sowie beim Bereich Beratung und externe Dienstleistungen gleich zu verfahren.