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de Courten Thomas · Nationalrat · 2024-12-09

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-09

Wortprotokoll

Zu Artikel 32, also zur WZW-Prüfung: Wir bitten Sie, hier der Minderheit Sauter zu folgen. Es geht um eine differenzierte WZW-Prüfung. Wir haben dieses Thema im Parlament schon mehrfach behandelt. Im Nationalrat wurde eine pragmatische Lösung gefunden, indem der Bundesrat Leistungen von der periodischen Überprüfung gemäss Absatz 3 ausnehmen kann, wenn es angesichts der Versorgungssicherheit oder der Minimalpreise keinen Sinn ergibt, den Preis stets weiter nach unten zu korrigieren. Es geht darum, eine WZW-Prüfung zu definieren, die sinnvoll ist und garantiert, dass der nötige Aufwand der betroffenen Unternehmen, um die WZW-Kriterien erfüllen zu können, für diese plan- und berechenbar ist. Stimmen wir dem Beschluss des Ständerates und damit der bundesrätlichen Variante zu, so legen wir die Kompetenz zur Festlegung der WZW-Kriterien ausschliesslich in die Hände der Verwaltung. Wir wünschen aber eine berechenbare Situation, die auch für die Wirtschaft tragbar ist. Deshalb möchte ich Sie bitten, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.

Zur Vertraulichkeit von Informationen betreffend Rückerstattungen: Hier geht es um die Thematik der Vertraulichkeit, also um die Massnahmen zum Zugang nach dem Öffentlichkeitsgesetz. Wie zuvor der Nationalrat hat auch der Ständerat die Möglichkeit von vertraulichen Preismodellen gutgeheissen. Der Ständerat hat aber den Text geändert und die Muss- in eine Kann-Formulierung umgewandelt. Der Unterschied zwischen der Version des Nationalrates und der des Ständerates ist nicht materieller Natur. Es war aber immer die Idee, eine Kann-Formulierung zu wählen. Anders gesagt: Es war nie die Idee, alle Preismodelle immer vertraulich zu machen, sondern eben nur einen sehr kleinen Teil davon. Das war sowohl in der Vernehmlassungsbotschaft wie auch in der Botschaft des Bundesrates so festgehalten, und es wurde in den Kommissionen und den Räten jeweils auch so debattiert.

Nach Abklärung mit dem Bundesamt für Justiz gelangte die Kommission zum Schluss, dass diese Bestimmung zu starr formuliert ist. Es handelt sich damit um eine kleine Differenz, weil es der Nachvollzug dessen ist, was wir immer gesagt haben. Bezüglich der grundsätzlichen Frage der Vertraulichkeit bleibt die SVP-Fraktion dabei, dass nur der hier vorgesehene Ansatz tatsächlich Kosteneinsparungen gewährleistet und gleichzeitig eine unabhängige Transparenz sicherstellt. Dies ist für uns das Wesentliche. Hinsichtlich der Transparenz wollen wir eine unabhängige Bewertung der Kosteneinsparungen, die auch das Vertrauen der Öffentlichkeit stärkt.

Zu Artikel 52d, dem Tag-null-Ansatz beim Innovationszugang, hat sich bereits Kollege Aeschi ausführlich geäussert. Wir bitten Sie, hier der Minderheit Amaudruz zu folgen.

Zu den Kostenfolgemodellen: Der Ständerat hat das Kostenfolgemodell in dieses Paket aufgenommen, um die von den Räten angenommene Motion Dittli 19.3703, "Medikamentenkosten. Es braucht Anpassungen beim Zulassungs- und Preisbildungssystem im Bereich der Grundversicherung", direkt umzusetzen. Das Kostenfolgemodell ist also nach dem Tag-null-Ansatz bereits die zweite grössere Massnahme, die ohne Vernehmlassung vom Parlament direkt ins vorliegende Paket aufgenommen wurde.

Wir sind der Meinung, dass beide Massnahmen komplementär von grosser Relevanz und von grosser Bedeutung auch für den Wirtschaftsstandort sind. Kostenfolgemodelle führen zu einem massiven Umbau des herkömmlichen Preisbildungssystems bei Medikamenten. Sie wurden erst im Zweitrat in die Vorlage aufgenommen, obwohl das BAG eigentlich vier Jahre Zeit gehabt hätte, die Motion Dittli umzusetzen. Die SVP-Delegation lehnt Kostenfolgemodelle nicht per se ab. Sie sollen aber nicht isoliert und vorschnell ins Gesetz aufgenommen, sondern in eine Gesamtmodernisierung des Preisbildungssystems eingebettet werden. Unseres Erachtens sollte dieser Bereich in eine separate Vorlage ausgegliedert werden.

Mit der Minderheit Aeschi Thomas beantragen wir, mit den übrigen Elementen des Kostendämpfungspaketes 2 keine Zeit zu verlieren und die Frage der Kostenfolgemodelle in einen zweiten Entwurf auszugliedern. Vor der Erstellung dieses Entwurfes müssten Anhörungen und zum entsprechenden Vorentwurf eben auch eine ordentliche Vernehmlassung stattfinden. Damit kämen wir sehr viel rascher und konziser voran.

Besten Dank für Ihre Zustimmung.