Alijaj Islam · Nationalrat · 2024-12-09
Alijaj Islam · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-09
Wortprotokoll
Was es heisst, wegen mangelnder Unterstützung sein Potenzial nicht nutzen zu können, weiss ich aus eigener Erfahrung als Sonderschüler sehr gut. Unter anderem darum sehe ich die intensive Frühintervention (IFI) als einen Gamechanger hin zu mehr Chancengleichheit in unserer Gesellschaft. Durch die frühzeitige Unterstützung können Kinder ihr Potenzial voll ausschöpfen. Sie entwickeln praktische Fähigkeiten und mehr Selbstständigkeit. Dies hilft insbesondere Kindern mit Autismus dabei, die vielen mit Autismus verbundenen Einschränkungen zu verhindern.
Derzeit ist die Übernahme der IFI provisorisch über Vereinbarungen zwischen der IV und den Einrichtungen geregelt, die in der Schweiz diese Unterstützung anbieten. Seit 2019 ist die IFI nun Gegenstand eines Pilotversuches, um die zentralen Punkte und die Finanzierung der Intervention zu klären. Es hat sich gezeigt, dass eine gemeinsame Finanzierung durch Bund und Kantone angemessener und zielführender ist. Um auch nach dem Pilotversuch von der gemäss Bundesrat wirksamen Intervention zu profitieren, soll die IFI nun unbefristet im IVG verankert werden. Damit soll unter anderem der Ausbau der IFI-Angebote in den Kantonen weitergeführt und gefördert werden. Künftig werden zudem Daten gesammelt, die anschliessend an das Bundesamt für Statistik übermittelt werden, um die mittel- und langfristigen Wirkungen der IFI zu beurteilen. Sechs Jahre nach Verabschiedung der Gesetzesänderung ist eine Evaluation geplant.
Die Gesamtkosten der IFI werden auf rund 60 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Sie werden gemeinsam von den Kantonen und der IV getragen. Die Obergrenze der von der IV übernommenen Kosten wird jedoch bei 30 Prozent der durchschnittlichen IFI-Kosten festgesetzt, was pro Jahr maximal etwa 18 Millionen Franken entspricht. Dabei ist es wichtig, zu betonen, dass die Änderung des IVG keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund hat.
Aus den genannten Gründen hat die Mehrheit der Kommission dem Geschäft bei der Gesamtabstimmung mit 17 zu 8 Stimmen zugestimmt und ist ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten. Mit 13 zu 11 Stimmen präzisiert die Kommission den Entwurf dahin gehend, dass der Bundesrat vor der Regelung der Details zur IFI die Fachexpertinnen und -experten konsultieren muss: Artikel 13a Absatz 3. Eine Minderheit lehnt diese Ergänzung ab.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit der Kommission zu folgen und das Geschäft so anzunehmen.