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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2024-12-09

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-09

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst über die Anträge der Minderheit Amaudruz und der Minderheit II (Amaudruz) bei Artikel 52d, "Vorläufige Vergütung von Arzneimitteln". Dieser Artikel wurde ursprünglich nicht vom Bundesrat, sondern vom Nationalrat im Rahmen seiner Beratungen eingefügt.

Der rückvergütete Innovationszugang ist ein Fortschritt, der den Innovationsstandort Schweiz stärkt und die Sicherheit bringt, dass auch Schweizer Patienten direkt ab Zulassung eines Medikaments durch Swissmedic von der Innovation profitieren können. Er beinhaltet ebenso ein grosses Entgegenkommen der heimischen Pharmaindustrie, welche Rückvergütungen nach Abschluss des ordentlichen Preisfestsetzungsverfahrens durch das BAG bereits vorläufig zustimmt. Das ist bemerkenswert. Der Tag-null-Ansatz darf aber nicht zum Papiertiger werden, was er mit den vom Ständerat beschlossenen Ergänzungen und Zusatzauflagen zu werden droht. In der Fassung des Ständerates wird diese Bestimmung kaum je angewandt werden. Bis Medikamente in der Schweiz auf der Spezialitätenliste aufgeführt werden - was sehr lange dauert -, sind sie nur über die Einzelfallvergütung erhältlich. Das ist nicht im Sinn der kranken Menschen in der Schweiz.

Es gibt Vorbilder, namentlich Deutschland, die den rückvergüteten Innovationszugang schon haben. Ohne dieses Modell gemäss Beschluss des Nationalrates müssen wir den betroffenen, schwer kranken Menschen erklären, wieso sie [PAGE 2237] lebensnotwendige Medikamente immer noch über die Einzelfallvergütung beantragen und die Unsicherheit erleiden müssen, ob ein Medikament von der Kasse übernommen wird oder nicht, und wieso innovative Medikamente in der Schweiz nicht ab dem Tag der Zulassung provisorisch vergütet werden, wie das in Nachbarländern der Fall ist.

Die Menschen verstehen nicht, wieso ein in der Schweiz zugelassenes Medikament noch nicht vergütet werden kann; vor allem verstehen sie das nicht, wenn es sich um ein innovatives Medikament handelt und ein Menschenleben auf dem Spiel steht. Es geht aber nicht nur um die Gesundheit der Menschen, sondern indirekt auch um die Kosten: Werden Menschen weniger schnell gesund, weil man ihnen wirksame Medikamente vorenthält, steigen die Kosten. Letztlich wird es nach wie vor Monate, wenn nicht Jahre dauern, bis die Medikamente endlich auf der Spezialitätenliste und für alle zugänglich sind.

Wer der Ansicht ist, im Paket müssten alle Prozesse enthalten sein, die bei neuen Medikamenten und Indikationserweiterungen auf eine rasche Zulassung abzielen, der sollte auch hier die Anträge der Minderheiten entsprechend unterstützen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle empfiehlt ebenfalls, dass Swissmedic und das BAG ihre beschleunigten Verfahren harmonisieren. Die rückwirkende Rückerstattung garantiert den schnellen Zugang, die Harmonisierung und die Kostenneutralität. Ich bitte Sie deshalb, beim Beschluss des Nationalrates zu bleiben. Eventualiter stimmen wir auch der Präzisierung gemäss Antrag der Minderheit I (Silberschmidt) zu.

Damit komme ich noch zu meiner Minderheit in Artikel 52e Absatz 1 KVG zu den Kostenfolgemodellen. Hier bitte ich Sie, dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen, die Frage der Kostenfolgemodelle von der Hauptvorlage abzuspalten und als ausgegliederten Entwurf an die Kommission zurückzuweisen, damit zu dieser Fragestellung Anhörungen durchgeführt werden.

Die Umsetzung der Kostenfolgemodelle auf Basis der Formulierung von Artikel 52e KVG ist heute unklar, insbesondere in Bezug auf die Frage, wann und wie im gesamten Preisfindungsprozess solche Kostenfolgemodelle zur Anwendung kommen sollen. Zudem wurde zu den Kostenfolgemodellen keine Vernehmlassung durchgeführt. Sie waren auch nicht Bestandteil der Botschaft des Bundesrates. Mit einer Rückweisung an die Kommission geben Sie uns die Gelegenheit, diese Fragestellung seriös zu erörtern und nach Anhörung der betroffenen Kreise darüber zu beschliessen.

Ich danke Ihnen, dass Sie diesbezüglich den Antrag meiner Minderheit unterstützen.