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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-10

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-10

Wortprotokoll

Ich danke für die Debatte zu einem wichtigen Gesetz, mit dem wir von einer Strommangellage, deren Kosten in Milliardenhöhe gingen und die nicht tragbar wäre, verschont bleiben. Eine sichere Stromversorgung ist für die Schweiz von essenzieller Bedeutung. Bundesrat und Parlament haben dazu bereits wichtige Weichen gestellt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben und die Energieeffizienz zu stärken. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat diesen Kurs mit der Annahme des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien im Juni 2024 klar bestätigt. Ein erstes Paket von Massnahmen für die mittelfristige Perspektive für den Zubau erneuerbarer Energien tritt Anfang 2025 in Kraft. Der[NB]Bundesrat[NB]hat[NB]die[NB]nötigen[NB]Verordnungen[NB]verabschiedet.

Ergänzend zu diesem längerfristigen Umbau des Energiesystems müssen wir aber die Stromversorgung auch für Notfälle absichern. Als Folge des Kriegs in der Ukraine und geopolitischer Verwerfungen musste sich die Schweiz im Winter 2022/23 - Sie erinnern sich - auf eine mögliche Strom- und Gasmangellage vorbereiten. Damit wir schwierige Situationen auch in Zukunft unbeschadet überstehen und damit wir auf unvorhersehbare Störungen im europäischen Energiesystem reagieren können, müssen wir jetzt vorsorgen. Der Bundesrat hat deshalb schrittweise eine Stromreserve aufgebaut. Aufgrund der Dringlichkeit erfolgte dies bisher auf dem Verordnungsweg, gestützt auf das Landesversorgungsgesetz. Die Wasserkraftreserve als wichtiger Bestandteil wurde bereits im Stromgesetz verankert. Nun geht es darum, als Ergänzung auch die thermische Reserve mit Reservekraftwerken, Notstromgruppen und WKK-Anlagen sowie eine Speicherreserve auf eine gesetzliche Basis zu stellen, denn ein längerfristiges Abstellen auf die Winterreserveverordnung ist nicht ausreichend.

Ihre Kommission hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, in Ergänzung dazu auf eine Verbrauchsreserve zu setzen, die einerseits auf Marktprodukten beruht und andererseits eine hoheitliche Variante beinhaltet. Sie hat die Stromreservevorlage insbesondere unter diesem Aspekt weiterentwickelt und verbessert. Dafür danke ich. Wichtig ist, dass wir uns immer vor Augen halten, dass es sich bei dieser Reserve nicht um einen Zubau zusätzlicher Stromkapazität handelt. Es handelt sich einzig um eine Versicherungslösung für den Fall einer Mangellage, und die Anlagen werden nur eingesetzt, wenn das Angebot die Nachfrage nicht mehr zu decken vermag und der Markt die Lücke nicht schliesst.

Zur Dimensionierung der Stromreserve: Es ist so, dass die thermische Reserve einen zentralen Bestandteil der Stromreserve darstellt. Sie soll die Wasserkraftreserve ergänzen. Viele meinen, man könne mit der Wasserkraftreserve eine ausreichende Reservekapazität schaffen. Dem ist aber nicht so, weil die Wasserreserve nur eine Verschiebung der Stromproduktion ist. Sie bringt keine zusätzliche Energie ins[NB]System.[NB]Deshalb braucht es die Kombination aus Wasserkraftreserve, Reservekraftwerken, Notstromgruppen und WKK-Anlagen, aus Speicher- und Verbrauchsreserve.

Gestützt auf ihre Stressszenarien empfiehlt die Elcom, dass wir ab 2025 eine Reserve aus Reservekraftwerken von mindestens 400 Megawatt und ab 2030 eine Reserve von 700 bis 1400 Megawatt bereitstellen - das ist dreimal mehr -, um kritischen Situationen begegnen zu können. Diese dauerhafte Mindestleistung soll durch Reservekraftwerke abgedeckt werden, da diese über eine längere Zeit laufen und da nur diese über eine längere Zeit Strom produzieren können. Mir ist ganz wichtig, dass diese Reservekraftwerke mit CO2-neutralem Brennstoff laufen sollen; so wurde es auch ausgeschrieben.

Aus der thermischen Reserve kommen etwa 280 Megawatt aus Notstromgruppen, die kostengünstig, aber nicht für einen Dauerbetrieb geeignet sind. Einige Stunden oder allenfalls wenige Tage können die Notstromgruppen eine Unterstützung leisten. Sobald es aber länger geht, braucht es die Reservekraftwerke. Die Notstromgruppen sind ebenfalls thermische Reserven. Mir ist aber wichtig, zu betonen, dass bei thermischen Reserven sowohl Reservekraftwerke als auch Notstromgruppen entscheidende Bestandteile sind und nicht gegeneinander ausgespielt werden sollen. Es geht hier um eine Kombination, die, falls notwendig, von den Fachleuten von Swissgrid flexibel nach Bedarf gesteuert wird.

Ich habe es gesagt: Als weiteres Element wurde die Verbrauchsreserve als Marktinstrument eingefügt. Dieses Instrument soll finanziell gefördert werden, wenn die Verbrauchsreserve das Stromsystem in Knappheitssituationen entlastet. Aus meiner Sicht ist eine solche Verbrauchsreserve zu begrüssen, und ich empfehle Ihnen, auch hier der Kommission zu folgen. Der Bundesrat war bisher bezüglich einer hoheitlichen Verbrauchsreserve etwas zurückhaltend, da eine solche Reserve ohne grosse Mitnahmeeffekte schwierig zu gestalten sein wird. Bei einer Knappheitssituation ist der Strompreis sehr hoch, und eine Firma würde vielleicht so oder so weniger Strom beziehen, als wenn der Staat die hoheitliche Reserve ausschreibt und dann noch eine Entschädigung bezahlen muss. Das gibt dann einen doppelten Effekt.

Wichtig erscheint mir auch die Diskussion zu den Umweltaspekten. Nochmals: Die WKK-Anlagen, aber auch die[NB]neuen[NB]Reservekraftwerke, müssen mit dem neuen Gesetz grundsätzlich die umweltrechtlichen Vorgaben erfüllen. Generell sind die Umweltauswirkungen überschaubar, da die Kraftwerke - abgesehen von den erforderlichen Tests - im Sinne einer Versicherungslösung nur im Notfall laufen. Zudem sind Notstromgruppen und WKK-Anlagen entweder im Emissionshandelssystem oder bezahlen die CO2-Abgabe auf den Betriebsstoffen. Wo möglich, sollen erneuerbare Energieträger eingesetzt werden. [PAGE 2262]

Ihre Kommission beantragt mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass die Anlagen in der thermischen Reserve mit CO2-neutralen Brennstoffen betrieben werden, soweit dies wirtschaftlich tragbar ist. Die meisten Anbieter von Reservekraftwerken setzen bereits heute CO2-neutrale Brennstoffe ein. Sie können sich also auch in Bezug auf den CO2-Ausstoss bedenkenlos für diese Reservekraftwerke aussprechen. Wie gesagt, entweder ist bereits der Treibstoff CO2-neutral - das ist die erste Möglichkeit -, oder die Kraftwerke sind im Emissionshandelssystem. Gleichzeitig ist zu betonen, dass es am besten ist, wenn eine Situation, in der diese Kraftwerke betrieben würden, gar nie eintritt. Man hofft auch bei einer Versicherung, dass der Versicherungsfall gar nie eintritt.

Die Stromreserve wird über das Netznutzungsentgelt finanziert. Pro verbrauchte Kilowattstunde bezahlen Konsumentinnen und Konsumenten einen bestimmten Betrag über ihre Stromrechnung. Dieses Jahr lag er bei 1,2 Rappen pro Kilowattstunde, nächstes Jahr wird er mit 0,23 Rappen bereits deutlich tiefer sein. Wir erwarten, dass sich die Beträge in diesem Rahmen entwickeln. Es ist also bezahlbar, wenn man bedenkt, welche Auswirkungen eine mögliche Mangellage haben könnte, und die Kosten werden verursachergerecht verteilt.

Ich komme noch zu den Zusatzartikeln, zum Bereich, der dann abgespaltet werden soll. Es geht um die Unterstützung der energieintensiven Betriebe, die hier in Not geraten sind. Ihre Kommission beantragt einstimmig, dass Unternehmen, bei denen die Stromkosten einen Anteil von über 20 Prozent der Wertschöpfung ausmachen, die Kosten für die Stromreserve zurückerstattet erhalten, unter der Bedingung, dass sie an der Verbrauchsreserve teilnehmen und sich verpflichten, ihre Stromeffizienz zu steigern. Bei einem Anteil zwischen 10 und 20 Prozent der Stromkosten erfolgt eine teilweise Rückerstattung. Da die stromintensiven Betriebe, wie bekannt ist, aufgrund der Strompreise bereits heute stark belastet sind, ist es ganz wichtig, dass diese Rückerstattungsmöglichkeit hier eingefügt wird.

Weiter hat Ihre Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, bei den grösseren Produktionsbetrieben der Eisen-, Stahl- und Leichtmetallindustrie die Netznutzungsentgelte für vier Jahre zu reduzieren. Im Gegenzug müssen diese Unternehmen jedoch unter anderem garantieren, den Schweizer Produktionsstandort zu erhalten, und sich zu nachhaltigen Investitionen verpflichten sowie auf die Ausschüttung von Dividenden verzichten.

Ich habe Verständnis für die schwierige Situation der betroffenen Unternehmen, und selbstverständlich liegt mir und dem Bundesrat der Erhalt von Arbeitsplätzen ebenfalls am Herzen. Wir müssen aber auch bedenken, dass die Finanzierung der Stromreserve und der Netznutzungsentgelte solidarisch erfolgt. Je mehr Ausnahmen und Erleichterungen wir gewähren, desto stärker werden die Konsumentinnen und Konsumenten und das Gewerbe und nicht die energieintensive Industrie zusätzlich belastet. Es ist nicht wie bei der Rückerstattung des Netzzuschlags, also dieser 2,3 Rappen, die dann einfach nicht in den Fonds gelangen, sondern es sind letztlich Kosten,[NB]die[NB]entstehen[NB]und[NB]die[NB]auf[NB]andere[NB]überwälzt[NB]werden.

Deshalb hat sich der Bundesrat zu industriepolitischen Massnahmen bisher sehr zurückhaltend geäussert und gegenüber Erleichterungen und Unterstützungen eher eine ablehnende Haltung gezeigt, dies auch nach der Annahme der Motion Zanetti Roberto. Er hat dies in einem Bericht publiziert und dort eigentlich klar festgehalten: Der Bundesrat betreibt keine Industriepolitik. Ich muss Ihnen auch sagen, dass die Bestimmung verfassungsmässig problematisch ist.

Nun ist sich natürlich auch der Bundesrat bewusst, dass Ihr Rat eine Motion angenommen hat, die fordert, dass wir im Falle von Stahl Gerlafingen Notrecht anwenden. Die WAK des Ständerates empfiehlt dem Ständerat diese Motion ebenfalls zur Annahme. Ich muss Ihnen sagen: Wenn ich aus zwei Varianten auswählen muss, dann ist natürlich die Variante, über ein Gesetz und nicht über Notrecht zu helfen, sicher die akzeptablere Variante - obschon der Bundesrat hier grundsätzlich gesagt hat, dass er gegenüber einer solchen Hilfe eher ablehnend eingestellt ist.

Ich beantrage Ihnen, gestützt auf diese Ausführungen, insgesamt auf die Vorlage einzutreten. Den Rückweisungsantrag bitte ich Sie abzulehnen. Es sind alle Instrumente auf dem Tisch, das ist eine klare Situation. Sie können bei den einzelnen Artikeln über Minderheiten sprechen. Die Mitglieder der Minderheit Trede, deren Rückweisungsantrag zurückgezogen bzw. von Herrn Glättli übernommen und etwas ergänzt wurde, haben dann spezifische Einzelanträge. Wenn Sie statt der Rückweisung allenfalls diesen Einzelanträgen zustimmen, haben Sie die Möglichkeit, darüber zu entscheiden.

Der Bundesrat ist hier klar der Meinung, dass man der Mehrheit folgen sollte und dass man den Abruf, d.[NB]h. den Entscheid, welche Reserve zu welchem Zeitpunkt notwendig ist, den zuständigen Stellen, also Swissgrid, überlassen sollte. Jede Situation ist eine neue Situation und erfordert Flexibilität. Einmal braucht es die Wasserkraftreserve, einmal braucht es die thermische Reserve. Nach unserer Einschätzung wird es nicht möglich sein, gestützt auf die Kaskade, wie sie mit dem Einzelantrag Glättli auf Rückweisung gefordert wird, einfach auf eine thermische Reserve zu verzichten. Die ergänzende Ziffer, wonach der Strom, der im Offline-Modus verbraucht wird, in der Reserve eingesetzt werden soll, ist nicht umsetzbar. Natürlich ist es sinnvoll, Strom, der nicht genutzt bzw. der vergeudet wird, zu reduzieren. Dass man zum Beispiel Fernseher abschaltet, ist sehr wichtig. Der Bundesrat hat dazu einen entsprechenden Bericht verabschiedet. Das ist bedeutend für die Steigerung der Energieeffizienz. In einem Moment aber, in dem der Markt eine Lücke nicht schliesst, können Sie den Leuten nicht sagen, dass sie halt Geräte im Standby-Modus abschalten sollen. Denn das wird nicht genügend Energie ins System zurückbringen.

Deshalb bitte ich Sie, einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen.