Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-10
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat betrachtet Reservekraftwerke als Bestandteile der Netze, weil sie letztlich zur Systemstabilität beitragen. Bei den Netzkosten ist klar, dass sie solidarisch auf die Netznutzer übertragen werden. Reservekraftwerke sind Bestandteile, die es braucht, damit das System überhaupt funktioniert. Für den Fall, dass das Angebot die Nachfrage unterschreitet, stellen sie nämlich sicher, dass Strom eingespiesen wird und dass das Netz nicht [PAGE 2263] zusammenbricht. Daher gelten diese Kosten dann eben als Netznutzungskosten, was nicht dasselbe wie der Netzzuschlag ist. Bei Letzterem haben wir klar einen Fonds mit einer Höchstlimite von aktuell 2,3 Rappen.
Es versteht sich von selbst, dass der Bundesrat und die Vollzugsstellen alles daransetzen, dass die Kosten möglichst tief sind. Ich habe es gesagt: Aktuell sind es 1,2 Rappen, nächstes Jahr sind es 0,23 Rappen. Ich gehe einmal davon aus, dass wir mit neuen Reservekraftwerken etwa dazwischen liegen werden, wenn ich jetzt die Diskussionen um die Ausschreibung sehe. Aber Sie haben auch für die Netznutzungskosten nicht die Gestehungskosten, sondern die Cost-plus-Methode, und Sie haben keinen Maximalbeitrag. Wir rechnen die Kosten in diese Gestehungskosten der Netze mit ein.