Wicki Hans · Ständerat · 2024-12-10
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-10
Wortprotokoll
Ich möchte als Präsident von Bauen Schweiz trotz der Vorberatung und trotz der ausbleibenden Ausführungen des Kommissionssprechers noch auf das Thema Schadensminderungspflicht zurückkommen und etwas zuhanden der Materialien sagen.
Ich kann das Argument nachvollziehen, dass dieser Rechtsgrundsatz grundsätzlich gilt und dass aus diesem Grund im [PAGE 1155] Vergleich zur ersten Version des Ständerates hier auf einen Zusatz verzichtet wird. Aber gerade kleineren und mittelgrossen Bauherren ist der allgemeingültige Rechtsgrundsatz der Schadensminderungspflicht eben nicht derart stark vertraut, dass man es einfach so weiss. Aus diesem Grund hätte ich eine Erwähnung sehr begrüsst, denn der Rechtsgrundsatz gilt, auch wenn er nicht hier im Gesetz steht. Eine sofortige Anzeige nach Entdecken eines Mangels verhindert je nach Projekt eben hohe Kosten aufgrund von Folgeschäden und oft auch unnötige Rechtsstreitigkeiten.
Die jetzige Version sorgt für unnötige Verzögerungen. Der Bauherr trägt sowieso den Schaden, der bei sofortiger Anzeige vermieden worden wäre. Aus diesem Grund hätte ich es eben wirklich begrüsst, wenn dies zuhanden aller an Bau- und Sanierungsvorhaben beteiligten Akteure explizit auch an dieser Stelle erwähnt worden wäre - dies einfach zuhanden der Materialien.