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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-06-13

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-06-13

Wortprotokoll

In der Tat wollen wir hier das System der Ergänzungsleistungen in die Verfassung nehmen und nicht mehr nur provisorisch in den Übergangsbestimmungen belassen. Zugleich wird die Aufgabenteilung ungefähr so konzipiert, dass der Bund vorwiegend für die Existenzsicherung zuständig ist und die Kantone für die Heim- und Pflegekosten. Ich darf vielleicht noch ein paar Worte zum Prinzip sagen.

Die Existenzsicherung wird durch diese Lösung natürlich nicht infrage gestellt. Die Aufgabenteilung ergibt sich aufgrund der kantonalen Zuständigkeit im Bereich der stationären Einrichtungen. Nur mit dieser Lösung erhalten die Kantone eben Anreize zur Optimierung der Strukturen und zur Suche nach angepassten Lösungen. Aber die Kantone haben dann einen Verfassungsauftrag zu erfüllen. Der Charakter der Ergänzungsleistung wird gegenüber heute nicht verändert.

Erste verwaltungsinterne Überlegungen im Hinblick auf die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen haben wir schon angestellt. So sollen betreffend Leistungskatalog und Berechnungsmodus klare Vorgaben gemacht werden, welche den Umfang der Ergänzungsleistungen definieren. Für den allgemeinen Lebensbedarf und den maximalen Mietzins sollen bundesrechtliche Vorgaben erfolgen, die zwingend einzuhalten sind. Es gibt dann einen Gestaltungsspielraum - wie bereits heute - beim Vermögensverzehr und bei den Auslagen für den persönlichen Bedarf.

Aufgrund der kantonalen Zuständigkeit im Bereich der stationären Einrichtungen wird aber der Kanton die Heimtaxe festlegen. Diese Taxe ist Bestandteil der anerkannten Ausgaben und wird bei der Berechnung der Höhe der Ergänzungsleistungen wieder berücksichtigt. Damit werden mit der Lösung des NFA weder neue Sozialhilfetatbestände geschaffen, noch droht zwischen den Kantonen ein Sozialtourismus.

Ich darf noch bekräftigen, was Herr Weyeneth gesagt hat: Soll man die Ergänzungsleistungen - von der gewählten Lösungsform abgesehen - von den Übergangsbestimmungen in die definitive Verfassung nehmen oder nicht? Wenn ich schaue, was im Bereich der Sozialversicherung vor uns steht und welche Schwierigkeiten wir ohnehin haben werden, um das Heutige zu sichern - vor allem wegen der Veränderungen im Altersaufbau unserer Gesellschaft -, dann muss ich Ihnen sagen: Ich glaube nicht, dass in absehbarer Zeit ein Ausbau der AHV möglich sein wird, der es uns erlauben würde, auf Ergänzungsleistungen in Härtefällen zu verzichten. Es ist ein guter Einsatz von Mitteln, wenn man sie wirklich denen gibt, die sie brauchen, und nicht einfach allen, auch wenn einige diese Mittel nicht brauchen: Das ist doch der Unterschied zwischen gezielter Leistung und Giesskanne!

Warum sage ich das? Ich glaube nicht, dass in den nächsten zwanzig, dreissig Jahren ein Wirtschaftswachstum - auch nicht optimistisch betrachtet - denkbar ist, das es ermöglichen würde, dass hier Beiträge sprudeln, um das zu finanzieren, ohne gleichzeitig durch zu starke Steuererhöhungen das Wachstumspotenzial der nächsten Generation wieder einzuschränken. Genau das dürfen wir nicht tun!

Deshalb sollten wir uns doch von Illusionen trennen und eigentlich dieses wichtige Instrument nun definitiv in der Verfassung verankern - sosehr und von Herzen gern man natürlich eine andere Lösung lieber sähe. Aber es ist nicht realistisch.