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Jans Beat · Bundesrat · 2024-12-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-12-10

Wortprotokoll

Danke, jetzt am richtigen Ort: Der Bundesrat kann mit dieser Änderung leben. Sollte in einem Zivilprozess die beklagte Partei durch eine Anwältin oder einen Anwalt vertreten sein, die oder der nicht auf einer Plattform registriert ist, so fordert das Gericht diese Anwältin oder diesen Anwalt auf, eine Registrierung vorzunehmen. Damit wird dann sichergestellt, dass die Klageschrift elektronisch zugestellt werden kann.

Der Bundesrat kann den Umweg, den man jetzt einbaut, wie gesagt akzeptieren. Ich möchte aber festhalten, dass eine fehlende Registrierung eben in keinem Fall dazu führen soll, dass sich eine Person dem Obligatorium zur Nutzung einer Plattform nach dem BEKJ entziehen kann.