Jans Beat · Bundesrat · 2024-12-10
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-12-10
Wortprotokoll
Wie ich schon in meinem Eintretensvotum erwähnt habe, ist die Förderung des Friedens nicht strafbar, sie wird durch dieses Gesetz nicht tangiert. Artikel 14 des Strafgesetzbuches deklariert die Friedensförderung als gesetzlich erlaubte Handlung. Der Bundesrat hält diesen Antrag deshalb nicht für nötig.