Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-12-10
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-10
Wortprotokoll
Bei Artikel 26 Absatz 5 geht es um die Frage der Nichterreichbarkeit der Plattform. Was geschieht, wenn man den Zugriff auf die Plattform nicht herstellen kann? Wir haben hier vor allem auch ältere Anwältinnen und Anwälte wie beispielsweise mich im Blick, die technisch vielleicht nicht so versiert sind - wie ich das eben bei den Metadaten schon eingeräumt habe - und die in ihrer Verzweiflung am letzten Tag der Frist versuchen, eine Eingabe zu machen, was dann möglicherweise nicht funktioniert. Beziehungsweise "es" funktioniert dann möglicherweise nicht. Wenn ich bei uns in der Anwaltskanzlei jeweils gesagt habe, es funktioniere nicht, dann hat unser Informatiker gesagt: Es funktioniert schon, aber du funktionierst nicht.
In einem solchen Fall ist die Frage: Was tut man? Wir haben gesagt, dass es in einem solchen Fall möglich sein soll, auch alternative Zustellungsvarianten zu benützen: die klassische Postzustellung, das war unsere Version. Der Nationalrat hat diese Bedenken aufgenommen und gesagt: Ja, das ist durchaus richtig. Er geht aber noch einen Schritt weiter und lässt auch zusätzliche, weitere alternative Zustellungsformen zu. Es wurde hier als Beispiel genannt, dass jemand den Stick physisch ins Gericht bringt. Das sei auch möglich, vorausgesetzt natürlich, dass zu einem späteren Zeitpunkt die ordentliche Überführung auf die Plattform erfolgt. Aber damit kann die Frist gewahrt werden.
Wir waren in unserer Kommission der Meinung, dass das eine sinnvolle Ergänzung gegenüber unserer Version ist, und schlagen Ihnen vor, hier ebenfalls dem Nationalrat zu folgen.