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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2024-12-10

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-10

Wortprotokoll

In Block 1 befinden wir grob gesagt über die Bestimmungen darüber, unter welchen Bedingungen welche Formen von Stromreserven gebildet werden sollen.

In Artikel 8a Absatz 2quater ergänzt die Kommissionsmehrheit die internationalen Abkommen, die selbstverständlich auch einen Beitrag zur Absicherung leisten können, sofern sie effektiv die Versorgungssicherheit stärken und nicht selber Wackelkandidaten darstellen. Die Minderheit Egger Mike möchte die internationalen Abkommen, egal unter welchen Umständen, bei der Dimensionierung der Stromreserve nicht berücksichtigen. Der Antrag auf Berücksichtigung dieser Abkommen setzte sich mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung durch.

Die Minderheit Nordmann zu Artikel 8abis möchte allgemeine Grundsätze für die Stromerzeugung im Rahmen der Reserve einfügen. Ziel des Antrages ist es letztlich, WKK-Anlagen zu optimieren, anstatt Gaskraftwerke zu installieren. Eine Mehrheit von 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen lehnt den Antrag ab mit Verweis auf die Mitnahmeeffekte und den Sinn der Vorlage, nämlich eben eine Versicherungslösung mit allen Optionen aufzubauen.

In Artikel 8b Absatz 2bis und weiteren möchte die Minderheit Pult neben den Wasserkraftwerken über 10 Gigawattstunden auch alle Betreiber von Notstromgruppen, Reservekraftwerken und im relevanten Zeitabschnitt nicht genutzten WKK-Anlagen obligatorisch zur Teilnahme an der thermischen Reserve verpflichten. Diesem Antrag ging in der Kommission eine sehr intensive Diskussion voraus, in der das Potenzial und die Handhabung der Notstromgruppen im Falle einer Strommangellage eingehend besprochen wurden. Uneinigkeit besteht auch nach dieser Diskussion bei der Frage, welche Auswirkungen der staatliche Eingriff im Sinne einer verpflichtenden Teilnahme hätte. Die Minderheit Pult - ihr Antrag unterlag mit 7 zu 17 Stimmen - möchte ein solches Obligatorium. Die Mehrheit hingegen möchte die Notstromgruppen in Artikel 8b Absatz 5 regeln. Dort hat das Departement dann die Möglichkeit, entsprechende Betreiber zu verpflichten, falls die thermische Reserve nicht mit Ausschreibungen geschaffen werden kann. Die Minderheit Egger Mike möchte auch diesen Passus nicht. Die Version der Mehrheit obsiegte dort mit 15 zu 9 Stimmen.

Mit dieser Bereinigung in Sachen Notstromgruppen bleibt die übergeordnete Frage, ob im Gesetz die thermische Reserve ganz prinzipiell der Wasserkraftreserve und der [PAGE 2269] verbrauchsseitigen Reserve hintangestellt werden soll. Dies möchte die Minderheit Clivaz Christophe in den Artikeln 8b Absatz 3ter sowie 8l Absatz 2 verankern. Die Kommission lehnte dies mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.