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Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-12-10

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-10

Wortprotokoll

Jetzt sind wir also bei der Bestimmung, die Sie schon verschiedentlich erwähnt haben. Es geht um die Pflicht für Anwälte, sich im Anwaltsregister einzutragen. Gemäss Bundesrat geht mit dem Eintrag ins Anwaltsregister die Pflicht einher, auch eine Adresse auf der BEKJ-Plattform einzutragen.

Ihre Kommission für Rechtsfragen und in der Folge auch Sie waren in der letzten Runde der Ansicht, dass diese Pflicht für nicht forensisch tätige Rechtsanwälte nicht notwendig ist. Das ist diejenige Gruppe von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die im Anwaltsregister eingetragen sind, aber nicht oder nicht mehr forensisch tätig sind. Sie sind beratend tätig oder erstellen nur Gutachten, führen aber nicht selber Gerichtsverfahren für Mandanten. Der Nationalrat und der Bundesrat möchten daran festhalten, dass sich auch diese Anwältinnen und Anwälte mit einer Adresse auf der BEKJ-Plattform registrieren lassen müssen. Als wir das diskutiert haben, lag der Einzelantrag Zopfi zur vorherigen Bestimmung noch nicht auf dem Tisch. Wir waren in der Situation, dass wir gesagt haben: Das wäre jetzt die letzte Differenz, wir könnten gewissermassen den Sack zumachen. Wir waren aber mit grosser Mehrheit - der Entscheid in der Kommission fiel mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen - der Meinung: Nein, wir möchten an unserem Antrag festhalten.

Man braucht diese Adresse auf der BEKJ-Plattform ja nur, um in Gerichtsverfahren zu kommunizieren. Warum sollen Anwältinnen und Anwälte, die nicht an gerichtlichen Verfahren teilnehmen, verpflichtet werden, eine solche Adresse einzurichten? Wenn sie dann irgendwann zur Einsicht kommen, trotzdem oder wieder prozessieren zu wollen, werden sie sich eintragen lassen müssen, sonst ist die Kommunikation im Verfahren nicht möglich. Für Leute, die nicht prozessieren, ist es zwar keine grosse Arbeit, eine solche Adresse einzurichten - insbesondere Bundesrat und Verwaltung argumentierten in der Kommission, es sei ja keine allzu grosse Sache, und das stimmt -, aber auch wenn es keine grosse Sache ist: Es ist überflüssig, verursacht Kosten und benötigt Zeit. Deshalb möchte Ihre Kommission an ihrem Antrag festhalten - ich sage es noch einmal, der Entscheid fiel mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen sehr deutlich - und nimmt es auch in Kauf, dass sie nächste Woche noch einmal um 7 Uhr an eine Sitzung gehen muss.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, hier Ihrer Kommission zu folgen.