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Egger Mike · Nationalrat · 2024-12-10

Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-10

Wortprotokoll

Bei Artikel 8m empfehlen wir Ihnen die Ablehnung des Minderheitsantrages Clivaz Christophe, da wir diesen Antrag als obsolet betrachten. Würden wir dem Antrag zustimmen, müsste man sich fragen, weshalb wir heute überhaupt über eine Stromreserve debattieren. Die Stromreserve soll ja eine Kontingentierung, eine Abschaltung von Strom verhindern. Die Zustimmung zum Antrag würde bedeuten, dass man zuerst die ausserordentliche Lage ausrufen würde. Dann würde die Ostral tätig, d.[NB]h., sie würde die verschiedenen Bereitschaftsgrade einleiten, und die Stromreserve würde erst im Nachhinein greifen. Das ist eine umgekehrte Versicherungslogik, denn wir wollen mit der Stromreserve eigentlich eine ausserordentliche Lage vermeiden.

Ich komme nun zu meiner Minderheit bei Artikel 8n. Absatz 1 soll den Ausgleich von CO2-Emissionen und die Erleichterung für den Betrieb von Reservekraftwerken, Notstromgruppen und WKK-Anlagen regeln. Hier möchten wir dem Entwurf des Bundesrates folgen. Den Antrag der Kommissionsmehrheit lehnen wir ab. Es stellt sich die Frage, welches die primäre Zielsetzung der Versorgungssicherheit ist. Wir wollen in einem Notfall rasch etwas unternehmen können. Deshalb dürfen wir nicht zu starre Vorgaben bezüglich eines Absenkpfades machen. Es geht in erster Linie um eine rasche Aktivierung von Reservekapazitäten, und dazu gehören auch Technologien, die mit fossilen Brennstoffen funktionieren.

Zudem schreibt man mit dieser Regelung nicht nur ein Reservekraftwerk und installierte Leistungen aus, sondern nimmt auch den Betrieb vorweg. Was passiert nun, wenn diese erneuerbaren Gase eben nicht zur Verfügung stehen? Darf man das Kraftwerk dann nicht mehr betreiben, müssen wir dann darauf verzichten? Das ist eine Auflage, die am Schluss zu Mehrkosten und Unsicherheiten führt. Man muss bei einer Umsetzung die Beimischquote erfüllen und dazu auch noch einen Absenkpfad berücksichtigen, und dies - wohlverstanden - in einer Notsituation. Wenn dann keine Gase zur Verfügung stehen, hat man eine Investition getätigt, die man nicht in Betrieb setzen darf. [PAGE 2275]

Ich komme nun zum bereits intensiv und emotional diskutierten Artikel 33e. Wie bereits erwähnt, anerkennt die SVP-Fraktion selbstverständlich die Wichtigkeit einer heimischen Stahlproduktion, und dies insbesondere - ich wiederhole - im Kontext der Arbeitsplätze und der Versorgungssicherheit. Mit diesem Artikel machen wir jetzt aber etwas, was eigentlich nicht standardisiert ist: Wir schaffen Ausnahmen und bevorzugen die entsprechenden Branchen, was zu einer Marktverzerrung führt.

Die Anhörungen in der Kommission haben wir wirklich ohne Vorbehalte durchgeführt. Wir konnten uns ein Bild der wirtschaftlichen Lage der verschiedenen Unternehmungen machen. Dabei mussten wir feststellen, dass unter anderem die hohen Energiepreise und die Netzabgaben, die aufgrund der verfehlten Energiepolitik von Links-Grün entstanden sind, diese Unternehmungen an den Rand des Abgrundes treiben und eben auch nicht mehr wettbewerbsfähig sein lassen. Damit wird eine Produktion in der Schweiz verunmöglicht.

Die Doppelmoral von Links-Grün in diesem Saal ist wirklich bemerkenswert, und ich hoffe, die Medien nehmen dies auf. Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen der linken Ratsseite, haben mit Ihrer antiliberalen Politik immer mehr Vorschriften und Regulierungen erlassen und damit immer höhere Investitionen, Abgaben und Strompreise inklusive Netzgebühren verursacht. Genau dies führt dazu, dass solche Unternehmungen in der Schweiz immer weniger konkurrenzfähig produzieren können. Sie haben die Rahmenbedingungen für energieintensive Unternehmungen unter einem grünen Deckmantel wissentlich verschlechtert. Nun eine staatliche Rettung bzw. einen Eingriff zugunsten der Unternehmungen zu fordern, ist an Widersprüchlichkeit nicht mehr zu übertreffen. Ebenfalls inakzeptabel ist, dass Sie dann die Kosten der Reduzierung der Netzzuschläge auf die anderen Unternehmungen überwälzen würden. Der kleine Bäcker oder Metzger, der kleine Verarbeitungsbetrieb in der Metallbranche würde damit zum Sündenbock für eine desolate Energiepolitik von SP und Grünen gemacht.

Um die Dekarbonisierung voranzutreiben, braucht es dann nochmals massive finanzielle Mittel für den Netzzuschlagsfonds, da der Stromverbrauch ansteigen würde. Dann müssen wir die Netze nochmals ausbauen. Genau davor hat die SVP immer gewarnt. Wenn wir nun einfach die Netznutzungsgebühren für eine Branche reduzieren, dann kann ich Ihnen garantieren, dass auch andere Branchen eine Reduzierung fordern werden - sei es die Papierindustrie, sei es die Automobilzuliefererbranche -, und das kann es wirklich nicht sein.

Die Gretchenfrage, welche sich somit stellt, lautet: Können wir mit den ausserordentlichen Massnahmen, die wir hier ergreifen wollen, den Weiterbetrieb dieser Firmen überhaupt garantieren? Ich muss Ihnen leider sagen: Das können wir nicht, weil die Kostenanteile, die dadurch reduziert werden, zu tief sind, um einen langfristigen Betrieb garantieren zu können. Wir haben in der Kommission eben auch keine Garantie erhalten, dass diese Unternehmungen nach Ablauf der Gültigkeit dieser Gesetzesbestimmungen in der Schweiz verbleiben. Das heisst, es würden da finanzielle Mittel gesprochen für Gruppen, die international tätig sind - Mittel, die eben dann vielleicht nicht die gewünschte Wirkung haben.

Und nochmals: Die italienischen Eigentümer haben gegenüber den Medien erwähnt, die EU und ihre Mitgliedsländer wie Frankreich hätten im Gegensatz zur Schweiz den strategischen Wert einer unabhängigen Produktion erkannt und verteidigten ihre Stahlwerke mit massiven Fördermassnahmen. Logisch macht solche Aussagen, wer in den Jahren 2022 und 2023 Zuschüsse von 57,7 Millionen Euro erhalten hat. In der gleichen Zeit wurden dann aber von der Beltrame-Gruppe, zu der Stahl Gerlafingen gehört, 54,2 Millionen Euro Dividenden ausgeschüttet. Auf Rückfrage an die Verantwortlichen wurde dann noch gesagt, diese Ausschüttungen entsprächen lediglich 12,2 Prozent des ausschüttungsfähigen Gewinns. Das zeigt uns doch eines klar auf: Wenn diese Gruppe in der Schweiz verbleiben möchte, dann kann sie das auch selber finanzieren. Es braucht dazu keinen Nachlass, den dann andere, rechtschaffene Unternehmungen tragen müssen.

Anstatt staatliche Rettungsdienste zu fordern, liebe SP und liebe Grüne, wäre es doch an der Zeit, einzugestehen, dass die Energiepolitik, die Umweltpolitik zu Mehrbelastungen für die Unternehmungen in der Schweiz führt, dass Sie damit eben diese Unternehmungen an den Rand des Abgrunds treiben und sicherlich nicht mit immer noch mehr Subventions- und Industriepolitik auffahren sollten. Darum lehnt eine Mehrheit unserer Fraktion Artikel 33e ab und folgt somit der Minderheit Bäumle.

Den Minderheitsantrag Suter - dies noch zum Schluss -, welcher Artikel 34a Absatz 2 Buchstabe d des Energiegesetzes betrifft, lehnen wir ebenfalls ab. Anlagen, welche die gesetzlichen Richtwerte bezüglich Emissionen nicht erfüllen, erhalten bereits heute keine Baubewilligung. Das haben wir auch in der Kommission diskutiert.

Wir bitten Sie, in diesem Block unseren Minderheiten sowie der Minderheit Bäumle und im Übrigen der Mehrheit zu folgen.