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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-10

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-10

Wortprotokoll

Ich komme zur Stellungnahme des Bundesrates zu Block 2.

Bei Artikel 8m, "Koordination mit Massnahmen nach dem Landesversorgungsgesetz", bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Die Minderheit Clivaz Christophe fordert neben der Festlegung der Koordination der Massnahmen durch den Bundesrat weitere Einschränkungen. Artikel 8m ermöglicht es dem Bundesrat in Krisen, Instrumente flexibel und optimal aufeinander abzustimmen. Zusätzliche Bestimmungen sind hier nicht nötig, da im konkreten Fall, den wir nicht vorhersehen können, letztlich die Flexibilität entscheidend bleibt.

Artikel 33e, "Übergangsbestimmungen zu Überbrückungshilfen für Eisen-, Stahl- und Leichtmetallgiessereien von strategischer Bedeutung", sieht eine befristete Reduktion der Netznutzungsentgelte vor. Die Minderheit Bäumle will diesen Artikel streichen. Auch der Bundesrat steht dieser Massnahme kritisch gegenüber, auch wenn er Verständnis für die Lage der Unternehmen hat. Die Regelung ist verfassungsmässig nicht unproblematisch, sie wird aber vom Bundesrat gegenüber den Notrechtslösungen bevorzugt. Ich komme nochmals etwas detaillierter darauf zurück.

Artikel 34a des Energiegesetzes, "Investitionsbeitrag für Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen", schreibt in Absatz 2 Buchstabe c vor, dass WKK-Anlagen mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, am Emissionshandelssystem teilnehmen oder die Emissionen nach CO2-Gesetz kompensieren[NB]müssen.[NB]Die Minderheit Rüegger beantragt nun einen angepassten Buchstaben c, ergänzt um eine Verminderungsverpflichtung. Das übergeordnete Ziel, dass solche Anlagen klimaneutral betrieben werden sollen, kann damit nicht erreicht werden, denn die Emissionen werden laut Treibhausgasregister erhöht. Die Kompensation im In- oder im Ausland ermöglicht hingegen Klimaneutralität; es bestehen also genügend Möglichkeiten. Wir bitten Sie auch hier, der Mehrheit zu folgen.

Die Minderheit Suter beantragt zudem einen Buchstaben d, der vorschreibt, dass WKK-Anlagen dem Stand der Technik zu entsprechen haben, um schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden. Aus Sicht des Bundesrates ist diese Bestimmung nicht nötig. Es handelt sich um Neuanlagen; somit ist dies sowieso gewährleistet.

Auch zu Artikel 36, "Begrenzung für einzelne Verwendungen", liegt ein Antrag der Minderheit Rüegger vor. Die Mehrheit fordert einen Höchstanteil von 20 Millionen Franken pro [PAGE 2281] Jahr für die Investitionsbeiträge nach Artikel 34a. Die Minderheit fordert einen Höchstanteil von 40 Millionen pro Jahr bis zu einem Maximum von insgesamt 200 Millionen Franken. Diese Erhöhung würde aus unserer Optik den Netzzuschlagsfonds in den ersten Jahren zu stark belasten. Wir bitten Sie, auch diesen Antrag abzulehnen.

Dann komme ich zum Auslaufen der Unterstützung. Die Minderheit Egger Mike möchte die Förderung auf fünf statt auf zehn Jahre begrenzen. Die Massnahme wurde per Motion eingereicht. Die Motion verlangte, WKK-Anlagen seien zu fördern. Ich verhalte mich hier neutral. Es ist am Rat, zu entscheiden, wie lange Sie diese Förderung aufrechterhalten wollen.

Ich bitte Sie grundsätzlich, jeweils der Mehrheit zu folgen. Beim Ausgleich von CO2-Emissionen und beim Auslaufen der Unterstützung ist meine Haltung neutral.

Ich sage vielleicht doch noch einige etwas präzisere Worte zu den Überbrückungsmassnahmen bei den Giessereien. Ihre Kommission sieht eine Entlastung für Produktionsbetriebe im Bereich der Eisen-, Stahl- und Leichtmetallgiesserei vor. Die Massnahme soll auf Betriebe begrenzt werden, die eine Jahresproduktion von mindestens 20[NB]000 Tonnen aus mehrheitlich rezykliertem Material aufweisen. Für diese Betriebe sollen die Netznutzungsentgelte während vier Jahren schrittweise reduziert werden. Konkret betrügen die Reduktionen 50 Prozent im ersten Jahr, 37,5 Prozent im zweiten Jahr, 25 Prozent im dritten Jahr und 12,5 Prozent im vierten Jahr. Die entgangenen Netznutzungsentgelte gelten als anrechenbare Kosten des Übertragungsnetzes. Dadurch entstehen Mehrkosten für die übrigen Verbraucherinnen und Verbraucher, auch wenn sie relativ bescheiden ausfallen. Die anderen Stromverbraucher würden einfach stärker belastet.

Die Reduktion der Netznutzungsentgelte ist an konkrete Bedingungen gebunden; das ist ganz wichtig. Der Standort soll nachhaltig gesichert werden, indem entsprechende Investitionen getätigt werden. Die Unternehmen, welche die Reduktion einfordern wollen, müssen des Weiteren Transparenzauflagen erfüllen und auf die Ausschüttung von Dividenden verzichten. Ich erlaube mir hier zu unterstreichen, dass es im Sinne des Parlamentes ist, die Kriterien für diese Unterstützungsleistungen möglichst klar zu definieren. Deshalb werde ich mich, falls Sie diese Bestimmung annehmen, in der vorberatenden Kommission des Zweitrates einbringen und mich dafür einsetzen, dass die Kommission die Kriterien klar definiert - etwa, wie lange ein Unternehmen garantieren muss, in der Schweiz zu bleiben; was genau mit Transparenzvorschriften gemeint ist; was Dividendenverbote in einem internationalen Konzern bedeuten.

Ich darf Ihnen sagen: Unsere Leute sind bereits an der Erarbeitung der Verordnung, damit wir hier keine Zeit verlieren. BFE, BAFU, EFV und SECO haben die Unternehmen Stahl Gerlafingen, Stiltec und Novelis Anfang Dezember über die Bedingungen informiert. Die Unternehmen verstehen, dass die Reduktion der Netznutzungsentgelte nicht bedingungslos zu haben ist. Stand heute ist keine gesicherte Aussage dazu möglich, ob alle drei Unternehmen die Kriterien annehmen werden und ob sie sie erfüllen können. Es ist jedoch klar, dass sie sie erfüllen müssen, damit wir dann auch eine Gegengarantie haben. Das haben wir hier auch von verschiedenen Rednerinnen und Rednern gehört.

Grundsätzlich stehen die Unternehmen der Entlastung positiv gegenüber und erachten sie als positives Zeichen für den Standort. Der Bundesrat ist bestrebt, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für alle Unternehmen zu verbessern. Bisher hat er von industrie- und branchenspezifischen Subventionen abgesehen. Ich sage es nochmals: Verfassungsrechtlich sind solche Bestimmungen aufgrund des Gleichbehandlungsgebots problematisch, nicht zuletzt mit Blick auf das Gebot der Rechtsgleichheit. Unterstützungen dieser Art können weitere Begehrlichkeiten bei anderen Branchen wecken.

Der Antrag wurde in der Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Minderheit beantragt, den Artikel zu streichen. Ich wiederhole mich: Wenn wir zwischen dieser Massnahme hier und Notrecht wählen müssen, ist das hier sicher die zielgerichtete Massnahme, weil sie nicht nur auf ein Unternehmen ausgerichtet ist, sondern grundsätzliche Kriterien beinhaltet. Sie wissen aber, dass der Bundesrat hier grundsätzlich von konkreten Massnahmen absieht, deshalb möchte ich Ihnen den Entscheid überlassen. Notrecht wäre für den Bundesrat aber die deutlich schwierigere Ausgangslage.