Jans Beat · Bundesrat · 2024-12-10
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-12-10
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion fordert, auch die Hisbollah durch ein spezifisches Gesetz zu verbieten, im Prinzip also das, was wir gerade bei der Hamas beschlossen haben. Der Bundesrat beantragt Ihnen aber, diese Motion abzulehnen.
Für den Bundesrat stehen folgende Gründe im Vordergrund: Die Schweiz hat in ihrer Aussenpolitik keine Verbotskultur. Ein Verbot entspricht nicht ihrer aussenpolitischen Tradition und Grundhaltung. Verbote sollen die Ausnahme und nicht die Regel sein. Das Verbot der Hamas war eine Reaktion auf einen beispiellosen Terroranschlag, einen Anschlag, der nicht nur Israel, sondern die gesamte internationale Gemeinschaft erschütterte. Einfach Courant normal zu betreiben war angesichts des Ausmasses und der Brutalität dieser Terrorattacke keine Option. Das Parlament hat dann auch sofort Motionen für ein Verbot der Hamas angenommen, und der Bundesrat hat rasch gehandelt. Das Hamas-Verbot soll aber eben keine Abkehr von der traditionellen Zurückhaltung der Schweiz mit solchen Verboten sein. Das hat der Bundesrat von Anfang an klargemacht und immer betont.
Die Absicht des Bundesrates ist es, solche Verbote auch weiterhin nur auszusprechen, wo sie durch besonders schwerwiegende Gründe gerechtfertigt und nötig sind. Der Terroranschlag der Hamas mit 1200 getöteten Unschuldigen und schweren Misshandlungen, namentlich auch sexualisierten Gewalthandlungen, war ein solcher Grund. Der Bundesrat will keine Abkehr von den bisherigen Grundsätzen der Schweizer Aussenpolitik, weil sich diese bewährt und zum guten Ruf und zur Glaubwürdigkeit der Schweiz als neutrale Vermittlerin und Brückenbauerin beigetragen haben. Die Schweiz ist und bleibt ein Land, das in erster Linie auf Dialog und Vermittlung setzt und nicht auf Verbote.
Auch für Frankreich und die USA, die beiden westlichen Länder, welche sich im aktuellen Konflikt am stärksten um eine Lösung bemühen, ist die Hisbollah eine unumgehbare Akteurin, um Lösungen zu finden, welche für beide Kriegsparteien tragbar sind. Frankreich tut dies direkt mit Hisbollah-Repräsentanten, die USA agieren über Mittelsleute.
Es steht ausser Frage, dass die Hisbollah eine hochproblematische, gewalttätige Organisation ist, die auch terroristische Mittel einsetzt. Organisationen wie die Hisbollah gibt es aber leider noch einige. Wenn die Schweiz nun dazu übergeht, solche Organisationen mit Spezialgesetzen zu verbieten, wird sich unweigerlich die Frage stellen, wo und wie man die Grenzen zieht. Was ist dann mit Organisationen wie den iranischen Revolutionswächtern oder den Huthi-Milizen? Auch diese sind bei anderen Staaten auf Terrorlisten aufgeführt.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Schweiz hier bislang eine klare Linie und ein glaubwürdiges Profil hat. Auch wir sprechen Organisationsverbote aus, wenn es schwerwiegende Gründe dafür gibt. Der Terroranschlag der Hamas mit rund 1200 unschuldigen Opfern ist ein solches Kriterium, ebenso wie die gravierenden Terrorattacken von Al-Kaida und IS in westlichen Staaten. Ein Verbot dieser drei Organisationen ist deshalb richtig. Weiter sollte die Schweiz aber im Moment nicht gehen.
Wir dürfen auch nicht unterschätzen, was solche Verbote für die Wahrnehmung der Schweiz in der Region und im Hinblick auf mögliche künftige Vermittlungsdienste der Schweiz als neutrales Land bedeuten. Gerade zum jetzigen Zeitpunkt könnte eine zurückhaltende Position angebracht sein. In den letzten Tagen ist es bekanntlich im Nahen Osten mit dem Sturz des Assad-Regimes zu weiteren dramatischen Entwicklungen und geopolitischen Machtverschiebungen gekommen, deren Ausgang und Bedeutung für die ganze Region noch nicht absehbar sind. Wenn die Schweiz als neutrales Land ausgerechnet jetzt, in dieser fragilen und ungewissen Situation, ein solches Verbot ausspricht, könnte dies in der Region und darüber hinaus ein problematisches Signal aussenden und als Parteinahme missverstanden werden.
Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, die vorliegende Motion abzulehnen.