Rüegger Monika · Nationalrat · 2024-12-10
Rüegger Monika · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-10
Wortprotokoll
In einem Punkt sind wir uns alle einig: Wir brauchen sehr viel mehr Strom im Winter und zusätzlich noch Strom als Reserve. Mit WKK-Anlagen kann einerseits der Grundbedarf an Wärme und Strom im Winter erhöht werden, zugleich dienen diese Anlagen einer sichtlichen Effizienzsteigerung. Alleine das Potenzial von in thermischen Netzen integrierten WKK-Anlagen beträgt pro Winter bis zu 2 Terawattstunden zusätzlichen Strom, und gleichzeitig wird damit fossile Wärme, erzeugt durch sogenannte Spitzenlastkessel, ersetzt.
Um neue WKK-Anlagen zu erstellen, kann ein Investitionsbeitrag in Anspruch genommen werden. Um diesen zu beanspruchen, braucht es bestimmte Voraussetzungen und eine Verpflichtung zu Klimaschutzmassnahmen. Nebst dem Betrieb mit erneuerbaren Energieträgern und einer Teilnahme am Emissionshandelssystem oder einer Kompensation der Emissionen muss hier auch das Eingehen einer Verminderungsverpflichtung mit entsprechenden Massnahmen gelten. Denn die meisten Betreiber von WKK-Anlagen dürften unter dem Schwellenwert für eine Teilnahme am Emissionshandelssystem liegen, weil sie diesen schlichtweg nicht erreichen. Sie liegen unterhalb dieser Limite.
Darum braucht es den Zusatz gemäss meiner Minderheit zu Artikel 34a Absatz 2 Buchstabe c, wonach eine Verminderungsverpflichtung eingegangen werden kann. So können auch kleinere Anlagen - denn viele kleine Anlagen zusammen bringen ebenfalls mehr Strom - einen Beitrag an die Stromreserve beisteuern. Die kleineren Anlagen sollen also mit den Anlagen, die am Emissionshandelssystem teilnehmen können, gleichgestellt werden.
Bei meinem zweiten Minderheitsantrag, jenem zu Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe d, geht es um die Modifizierung der Investitionsbeiträge für WKK-Anlagen. Im Entwurf des Bundesrates ist vorgesehen, dass die Investitionsbeiträge von jährlich 20 Millionen Franken über zehn Jahre verteilt ausgeschüttet werden sollen, was eine Gesamtsumme von insgesamt 200 Millionen Franken ergibt. Wir sollten jetzt aber möglichst schnell eine Winterreserve schaffen, und wir sollten möglichst schnell auch eine höhere Grundauslastung mit genügend Strom und Wärme im Winter haben. Meine Minderheit will den Betrag nicht etwa erhöhen, sondern bei 200 Millionen Franken bleiben. Statt 20 Millionen Franken sollen jährlich jedoch 40 Millionen Franken in neue WKK-Anlagen investiert werden. So würden wir deutlich schneller ans Ziel kommen und viel schneller mehr Strom im Winter erhalten. Mit diesen Investitionsbeiträgen kann die Branche also sogar innerhalb von fünf Jahren eine zusätzliche Kapazität von 300 Megawatt bereitstellen, und dies erst noch an bestehenden Standorten, ohne die grüne Wiese zu verbauen.
Ich würde mich daher freuen, wenn Sie meine beiden Minderheitsanträge unterstützen würden.