Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-10
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-10
Wortprotokoll
Im Unterschied zu den Güterwagen gehören die Personenwagen ja meist den Bahnunternehmen, sodass die Haftung in einem einzigen Unternehmen ist; das ist ein Unterschied. Ein weiterer Unterschied ist, dass ein Güterzug sechzehn oder siebzehn Wagen zieht, während man bei einem Lastwagen die Kontrolle eines Anhängers mit einem "walk-around" vornehmen kann.