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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-10

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-10

Wortprotokoll

Ziel des Vorstosses ist es, den Gemeinden ein Vorkaufsrecht bei nicht landwirtschaftlichen Grundstücken einzuräumen, damit sie ihre Aufgaben besser erfüllen können. Ein solches Vorkaufsrecht soll es den Gemeinden erleichtern, Land zu erwerben, beispielsweise für den Bau eines Schulhauses oder für den gemeinnützigen Wohnungsbau. Das Vorkaufsrecht würde bei der Veräusserung von Grundstücken durch Drittpersonen greifen. Die Gemeinde könnte das entsprechende Grundstück zu[NB]dem[NB]Preis[NB]erwerben,[NB]den ein potenzieller Käufer oder eine potenzielle Käuferin in einem Bieterverfahren dafür bezahlt hätte.

Der Bundesrat anerkennt, dass die Lage im Wohnungsmarkt in bestimmten Regionen der Schweiz derzeit angespannt ist. Dennoch ist er der Auffassung, dass die Einführung eines solchen Vorkaufsrechts auf nationaler Ebene nicht die[NB]geeignete[NB]Massnahme ist, um diesem Problem zu begegnen.

Schon heute haben die Kantone die Möglichkeit, den Gemeinden ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Einige haben davon auch bereits Gebrauch gemacht. Dies ist eine Möglichkeit, um mit dem Instrument des kommunalen Vorkaufsrechts vertiefte Erfahrungen zu sammeln. So kann geprüft werden, ob ein solches Vorkaufsrecht wirklich zu mehr preisgünstigem Wohnraum führt.

Am 13.[NB]Februar 2024 fand der runde Tisch zur Wohnungsknappheit statt, dies unter der Federführung meines Bundesratskollegen Guy Parmelin. Dort wurde ein entsprechender Aktionsplan mit verschiedenen Massnahmen verabschiedet. Eine der Massnahmen sieht eine Prüfung der Frage vor, ob ein Vorkaufsrecht für Gemeinden zugunsten des preisgünstigen Wohnungsbaus geschaffen werden soll. Eine solche Massnahme wird jedoch nicht von allen beteiligten Organisationen als geeignet erachtet. Diese Prüfung wird Grundlage für weitere Entscheide liefern.

Im Moment ist es nach Ansicht des Bundesrates verfrüht, bereits ein Vorkaufsrecht für die Gemeinden einzuführen. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.