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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-10

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-10

Wortprotokoll

Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Berner Konvention zu kündigen sowie den Wolf in der nationalen Gesetzgebung als "geschützt" einzustufen und nicht mehr als "streng geschützt".

Wir müssen hier bekannt geben, dass die Berner Konvention grundsätzlich alle wildlebenden Tiere und Pflanzen in ihrem Lebensraum betrifft und dass deshalb ein Austritt ein schlechtes Signal für die Biodiversität wäre. Eine Kündigung ist zudem für den zielführenden Umgang mit dem Wolf nicht notwendig. Die Berner Konvention verpflichtet zwar zum Schutz des Wolfs, sie erlaubt aber auch Massnahmen zur Verhütung ernster Schäden an Viehbeständen und Massnahmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit. Die Massnahmen sollen den Bestand der betreffenden Population nicht gefährden. Dementsprechend ist ein Austritt für die Regulierung so nicht notwendig.

Die Unterscheidung zwischen "geschützt" und "streng geschützt" ist für unser aktuelles Recht nicht sehr relevant. Wie Sie wissen, hat der Ständige Ausschuss der Berner Konvention am 3.[NB]Dezember 2024, also erst gerade, einen Antrag zur Herabstufung des Schutzstatus beraten. Die Schweiz hat bereits früher einen solchen Antrag eingebracht. Der Antrag wurde mit der Unterstützung der Schweiz gutgeheissen. Von daher ist das Anliegen von Nationalrat Marchesi erfüllt.

Die notwendigen Massnahmen hierzu sind getroffen: Der Bundesrat wird demnächst, per 1.[NB]Februar 2025, die neue Jagdverordnung in Kraft setzen. Dort werden die nötigen Massnahmen zur proaktiven Regulierung des Wolfs und damit zum Schutz von Mensch und Nutztieren weitergeführt, dies entsprechend den bisherigen kurzfristigen Massnahmen, damit wir den Bestand stabilisieren bzw. senken und auch die Nutztierschäden drastisch reduzieren können. Das braucht es für die Akzeptanz der Artenvielfalt und dieses Tieres; das ist selbstverständlich. Wir arbeiten hier konsequent weiter.