Binder-Keller Marianne · Ständerat · 2024-12-10
Binder-Keller Marianne · Ständerat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-10
Wortprotokoll
Ich komme am Schluss kurz auf das Vorgehen zurück, möchte Ihnen aber einfach sagen, Frau Kollegin: Die Sicherheitspolitische Kommission hat dieser Motion mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen klar zugestimmt. Es liegt kein Minderheitsantrag vor. Dieser Einzelantrag ist eigentlich, rein vom Ablauf her, etwas schwierig zu verstehen, dies vor allem, weil es sich um ein sicherheitspolitisches Anliegen handelt und nicht unbedingt um ein aussenpolitisches; das haben wir vorhin im Zusammenhang mit der Hamas ausgeführt.
Der Ständerat hat soeben darüber befunden, ob er die Terrororganisation Hamas verbieten will. Ihre Kommission hat im Rahmen dieser Debatte auch eine Diskussion über ein Verbot der Hisbollah geführt und sich zuerst überlegt, dieses Verbot in die gleiche Vorlage einzubauen wie das Hamas-Verbot. Es gibt ja eigentlich überhaupt keine Unterschiede zur Hamas. Die Kommission kam dann aber zum Schluss, dass es sinnvoller ist, eine neue Gesetzesvorlage für ein Hisbollah-Verbot in Angriff zu nehmen, um den bereits sehr fortgeschrittenen Prozess beim Hamas-Verbot nicht zu überladen und damit zu verzögern.
Nochmals: Ihre Kommission hat die vorliegende Kommissionsmotion mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat wird beauftragt, die Hisbollah zu verbieten.
Das Anliegen kommt alles andere als aus heiterem Himmel. Schliesslich gibt es einen Bericht des Bundesrates, gestützt auf zwei nationalrätliche Postulate aus dem Jahr 2020, [PAGE 1167] welcher sich mit einem möglichen Verbot auseinandersetzt. Jegliche Erkenntnisse aus diesem Bericht charakterisierten die Hisbollah als sicherheitsgefährdende Organisation, der Bundesrat wollte die Terrororganisation jedoch aus diplomatischen Gründen nicht verbieten. Man kann aber wohl kaum ausser Acht lassen, was nur schon seit 2021 geschehen ist, wie sehr die Situation im Nahen Osten eskalierte und wie sehr auch der Iran mit der Hisbollah seinen Terrorarm ausfährt, ob im Nahen Osten oder irgendwo anders.
Es kann gemäss der klaren Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission also nicht sein, dass dieser rechtsstaatsfeindlichen Gruppierung eine Art Gastrecht gewährt wird, weil das ja auch bedeutet, dass die Schweiz potenziell zur Drehscheibe für irgendwelche Aktivitäten und Finanzströme werden kann. Kollege Jositsch hat ausgeführt, was ein solches Verbot gemäss Artikel 260ter StGB bedeuten würde: Man würde die Rechtssicherheit erhöhen, um diese offiziellen Tätigkeiten zu unterbinden. Deutschland, Österreich und weitere Länder bezeichnen die Hisbollah als Terrororganisation; Grossbritannien, Kanada, die Niederlande und die USA haben sie verboten.
Die Hisbollah entstand 1982 als bewaffnete Schiitenmiliz mit finanzieller Unterstützung des iranischen Regimes. Sie ist eine mächtige Organisation, welche Gewalt und Terror klar als legitimes Mittel zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele sieht. Sie hat eine klar antisemitische Ideologie, welche im Westen zunehmend Zustimmung findet. Ich erinnere an einige Anschläge, auch im Westen, in welche die Hisbollah verwickelt war: einen Anschlag auf die US-Botschaft in Beirut; einen Anschlag auf US-Marines im Jahr 1983; einen Bombenanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum Amia in Buenos Aires, bei dem 85 Menschen getötet und 300 verletzt wurden; ein Attentat auf einen Bus mit israelischen Touristen in Bulgarien im Jahr 2012, bei dem sechs Menschen starben. Diese Organisation ist also nicht neuerdings eine Terrororganisation, sie war es schon zu Beginn.
Letztlich ist es eine sicherheitspolitische und eine staatspolitische Frage. Es kann uns nicht entgehen, wie sehr momentan die Demokratien und Rechtsstaaten westlicher Prägung unter Druck geraten. Weshalb? Wegen einer komplett falsch verstandenen Toleranz gerade solchen Gruppierungen gegenüber. In einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft ist jede Form von Gewalt abzulehnen. Es kann nicht sein, dass diese Gruppierungen, die ganz klar Gewalt propagieren, also gegen unsere sämtlichen Grundsätze stehen, hier toleriert werden. Das widerspricht unseren Prinzipien. Nur ein entschlossenes Handeln und eine klare Positionierung sind glaubhaft. Diese Gruppierungen verstehen nur eine Sprache, nämlich eine klare Ansage unsererseits, dass wir sie hier nicht tolerieren. Wir können doch nicht die Instrumente unseres Rechtsstaates jenen zur Verfügung stellen, die diesen Rechtsstaat aushebeln wollen. Wir müssen die Prinzipien schützen, die unserem Rechtsstaat zugrunde liegen, und die Aktivitäten dieser Gruppierungen nicht einfach nur moralisch verurteilen, sondern klipp und klar rechtlich unterbinden.
Die Annahme, dass die Hisbollah kaum oder wenig Sympathisanten hat, ist gefährlich. Es werden auch immer wieder neue rekrutiert - Sie kennen die Entwicklungen -, durch den IS, die Hamas oder die Muslimbrüder mit ihrer Ideologie. Wir haben es vom Sprecher der Kommission beim Vorstoss zum Hamas-Verbot gehört: Die Hamas wurde von den Muslimbrüdern gegründet.
Organisationen mit der Absicht, den Rechtsstaat zu unterminieren, gehören verboten. Wir wollen kein Scharia-Recht. Wenn Sie jetzt denken, ich übertreibe, dann erinnere ich einfach an all die Kundgebungen, die schlimmsten gerade in Deutschland und England, wo nach einem Kalifat geschrien und "Tod den Juden!" skandiert wurde.
Es geht also darum, im Rahmen unserer Rechtsstaaten unsere Verantwortung wahrzunehmen, die wir gegenüber allen Menschen haben, die sie bewohnen, im Übrigen auch gegenüber denjenigen, die bei uns als Flüchtlinge Aufnahme gefunden haben, weil sie genau vor diesem Terror geflüchtet sind, und die sich bestens integriert haben. Es kann nicht sein, dass genau solche Ideologien sie dann wieder bei uns einholen.
Ich bitte Sie also im Namen der Kommission, dieser Motion mit der klaren Ansage und Absichtserklärung zu einem Verbot zuzustimmen. Ich bitte Sie auch nochmals, den Einzelantrag Roth Franziska abzulehnen. Ich nehme an, die Präsidentin der Kommission wird eventuell auch noch etwas dazu sagen. Die Ausgangslage ist klar: Es handelt sich um ein sicherheitspolitisches Anliegen, im Besonderen auch für unser Land, und deshalb ist unserer Ansicht nach diese Kommission zuständig.