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Graf Maya · Ständerat · 2024-12-10

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2024-12-10

Wortprotokoll

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 14.[NB]Oktober 2024 die vom Kanton Zürich am 25.[NB]Oktober 2023 eingereichte Standesinitiative vorgeprüft. Die Initiative verlangt, den Import von Echtpelz aus tierquälerischen ausländischen Zuchten oder Wildfang zu verbieten. Mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt Ihnen die Kommission heute, der Initiative keine Folge zu geben. Ich erläutere Ihnen gerne die Gründe dafür.

Die Kommission hat an ihrer Sitzung eine Delegation des Kantonsrates des Kantons Zürich angehört. Die Begründung der Delegation war, dass Echtpelzprodukte weitverbreitet seien und dass vielen Trägerinnen und Trägern entsprechender Kleidung kaum bewusst sei, dass in der Produktion tierquälerische Methoden zur Anwendung kommen. Weiter habe auch die Deklarationspflicht versagt, obwohl seit 2013 eine Pelzdeklarationsverordnung in Kraft sei, mit der Transparenz über die Herkunft des gezüchteten oder gejagten Tieres sowie über die Gewinnungsart hergestellt werden sollte. Doch bei Kontrollen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen seien knapp 70 Prozent der Deklarationen ungenügend. Mit diesen schlechten Informationen könnten Konsumentinnen und Konsumenten nicht entscheiden und nicht bewusst ethisch einkaufen. Vor diesem Hintergrund soll das Importieren von Echtpelz aus tierquälerischen ausländischen Zuchten und Wildfang gemäss der Standesinitiative Zürich verboten werden.

Ihre Kommission hat sich in der Folge über die einschlägigen Arbeiten des Bundesrates orientieren lassen. Der Bericht zu den Pelzdeklarationskontrollen 2022/23 hat gezeigt, dass die Deklarationspflicht mangelhaft umgesetzt wird und dass die Deklarationen in zwei Dritteln der kontrollierten Verkaufsstellen fehlerhaft sind oder ganz fehlen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Notwendigkeit zusätzlicher Massnahmen hat der Bundesrat den Entwurf für eine Revision der Pelzdeklarationsverordnung ausgearbeitet, mit der der Import von Pelzen und Pelzerzeugnissen aus tierquälerischer Produktion verboten werden soll. Der Entwurf war bis Ende Juli 2024 in der Vernehmlassung, und die revidierte Verordnung dürfte Anfang 2025 vom Bundesrat erlassen werden. Die Vernehmlassungsvorlage sah ein grundsätzliches Verbot der Einfuhr von tierquälerisch erzeugten Pelzen und Pelzprodukten vor. Als Massstab für das Kriterium "tierquälerisch" sind die Leitprinzipien der World Organisation for Animal Health (WOAH) im Bereich Tierwohl heranzuziehen. Die WOAH ist eine zwischenstaatliche Organisation mit fast 200 Mitgliedern. Sie setzt sich weltweit für die Tiergesundheit ein und hat im Bereich Tierwohl Leitprinzipien erlassen. Die Einfuhr von nicht tierquälerisch erzeugten Pelzen und Pelzprodukten soll weiterhin zulässig sein. Die Verwaltung bestätigte, dass dieses Einfuhrverbot in der Vernehmlassung grundsätzlich begrüsst wurde.

Zudem wird der Bundesrat dem Parlament spätestens im Sommer 2025 seine Botschaft zur eidgenössischen Volksinitiative "Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte", der sogenannten Pelz-Initiative, unterbreiten. Die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag startete am 21.[NB]August 2024 und endete am 22.[NB]November 2024, also dieses Jahr.

Der Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative beinhaltet eine Änderung des Tierschutzgesetzes. Er sieht neben dem Einfuhrverbot auch ein Handelsverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze vor. Er sieht auch die Möglichkeit von Kontrollen in den Geschäften und die Möglichkeit der Beschlagnahmung von Pelzen vor, wenn sie sich widerrechtlich in Verkehr befinden. Solche Bestimmungen dürfen nicht in einer Verordnung geregelt werden, dazu braucht es eine gesetzliche Grundlage. Diese gesetzliche Grundlage wird der Bundesrat dem Parlament bis nächsten Sommer vorlegen.

Angesichts dieser geplanten Verordnungsrevision ist die Kommission der Auffassung, dass die Initiativanliegen in Kürze erfüllt werden. Zudem wird mit der Überweisung der Botschaft an das Parlament auch eine umfassende Diskussion über Importverbot und Pelzhandelskontrolle möglich sein.

Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen Ihre WBK mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der vorliegenden Standesinitiative Zürich keine Folge zu geben, da die Erfüllung ihrer Anliegen auf gutem Wege und hoffentlich schon halbwegs erreicht ist.

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