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Giezendanner Benjamin · Nationalrat · 2024-12-10

Giezendanner Benjamin · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-10

Wortprotokoll

Diese Motion geht wahrscheinlich auf den 10.[NB]August 2023 zurück. Sie erinnern sich: Damals verursachte die Sperrung des Gotthardtunnels direkte Kosten von rund 130 Millionen Franken und wahrscheinlich noch wesentlich höhere indirekte Kosten. Ein Bonmot sagt, unter "Regulierung" verstehe der Mensch, dass er trennt, was verbunden ist, und verbindet, was getrennt gehört. Dieses Bonmot passt sehr gut zu dieser Regulierung, die nun aufgrund eines Einzelfalls eingeleitet wird.

Ich weise darauf hin, dass im ersten Semester 2024 rund 3,5 Prozent mehr schwere Lastwagen unsere Alpenpässe querten. Wir hatten in absoluten Zahlen eine Zunahme von 17[NB]000 Fahrzeugen. Das heisst, dass die Strasse momentan wieder etwas attraktiver und die Bahn unattraktiver wird.

Im selben Zug - leider nicht in dieser Session, aber in der kommenden - werden wir über das Gütertransportgesetz debattieren. Auch da werden Sie sehen, dass die SBB Cargo grössere Probleme hat. Wir haben entsprechend höhere Preise, die sie am Markt durchsetzt, reduzierte Bedienzeitfenster und auch eine Reduktion der Bedienpunkte. Auch hier wird das Umfeld massiv schwieriger werden. Sie sehen als Fazit Nummer eins: Die Rahmenbedingungen für den Güterverkehr werden schlechter.

Nun, die Absicht der vorliegenden Motion ist es, eine Gefährdungshaftung für Wagen einzuführen, plus eine Versicherungspflicht, inklusive der Höhe der Deckung. Es gibt gute Argumente gegen die Einführung einer solchen Haftung. Das erste Argument ist, dass die Schweiz damit ein Unikat wäre. Die Einführung würde unilateral erfolgen. Wir würden im Herzen von Europa eine neue Rahmenbedingung einführen. Man muss sich vorstellen, dass über 500[NB]000 Eisenbahnwaggons durch Europa fahren. Sie fahren in ein Land hinein und wieder aus dem Land heraus. Wenn Sie da eine Insellösung machen, dann haben Sie am Ende des Tages massive Probleme, wenn es darum geht, überhaupt noch Effizienz gewährleisten zu können.

Damit sind wir beim zweiten Argument: Diese Gesetzgebung wird den Einzelwagenladungsverkehr massiv verteuern. Auch hier muss der Wagenhalter, der Eigentümer, am Ende des Tages sein Okay geben, damit der Wagen entweder in die Schweiz gebracht oder mit einer neuen Ladung aus der Schweiz versehen werden kann. Das werden die Halter nicht machen, wenn sie höhere Versicherungskosten bezahlen müssen, oder sie werden es monetär abwälzen.

Das dritte Argument ist: Wir haben einen Güterverkehrskorridor, in welchem die Schweiz das Herz bildet, das ist der Korridor von Rotterdam nach Genua. Wenn Sie im Herzstück eine neue Gesetzgebung in Bezug auf die Versicherungshaftpflicht einführen, dann wird dieser Korridor unattraktiver werden. Auf genau dieser Spur befinden wir uns mit dieser Motion.

Nun kommt das vierte Argument: Wenn Sie die Gefährdungshaftung einführen möchten, dann erinnern Sie sich an Ihr Fahrzeug, an Ihren PKW und an Ihren Anhänger, den Sie zuhause haben. Auch Ihr Anhänger hat keine Gefährdungshaftung. Auch im Personenverkehr haben die Waggons hinter der Lokomotive keine Gefährdungshaftung - es sei denn, der Bundesrat möchte auch das noch einführen.

Sie sehen: Aufgrund eines einzigen Vorfalles machen wir hier eine Gesetzgebung, die uns massiv schwächen wird. In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen. Sie benachteiligen sonst den Güterverkehr. In der Situation, in der sich der Güterverkehr auf der Schiene in Europa befindet, können wir das nicht machen, sonst wird die SBB Cargo international und national keine Chance haben, und unser Güterverkehrskorridor, der über 24 Milliarden Franken gekostet hat, wird noch unattraktiver.

Bitte lehnen Sie diese Motion ab. Ich danke dafür.